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CO2-Kosten: Wie viel davon muss Ihr Vermieter tragen?

Drei Werte aus der Heizkostenabrechnung genügen: CO2-Ausstoß des Gebäudes, Wohnfläche und Ihre CO2-Kosten.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Steht in der Heizkostenabrechnung

Vermieter trägt davon

28,50 €

Sie tragen 66,50 €

CO2 je m² und Jahr25,0 kg
Stufe der Anlage4 / 10
Anteil Mieter70 %
Anteil Vermieter30 %

Fehlt die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

So rechnen wir

Seit 2023 teilen Mieter und Vermieter die Kosten des CO2-Preises für Heizung und Warmwasser nach einem Stufenmodell auf, das im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz steht. Je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter: Bei weniger als 12 Kilogramm CO2 je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zahlt der Mieter alles, ab 52 Kilogramm nur noch 5 Prozent. Der Vermieter muss den Ausstoß bei der Heizkostenabrechnung ermitteln, auf eine Nachkommastelle runden und die Einstufung angeben. Beispiel: Ein Haus mit 960 m² Wohnfläche hat 24.000,0 kg CO2 ausgestoßen, 25,0 kg je Quadratmeter. Das ist Stufe 4: Der Mieter trägt 70 %, der Vermieter 30 %. Von 95 € CO2-Kosten Ihrer Wohnung übernimmt der Vermieter 28,50 €. Fehlt die Aufteilung in der Abrechnung, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen. Der CO2-Preis lag 2025 bei 55 Euro je Tonne; für 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 Euro.

Das Stufenmodell

Anlage zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, Wohngebäude
kg CO2 je m² und JahrAnteil MieterAnteil Vermieter
unter 12100 %0 %
12 – 1790 %10 %
17 – 2280 %20 %
22 – 2770 %30 %
27 – 3260 %40 %
32 – 3750 %50 %
37 – 4240 %60 %
42 – 4730 %70 %
47 – 5220 %80 %
ab 525 %95 %

Der Rechner teilt den Ausstoß des Gebäudes durch die Wohnfläche, rundet auf eine Nachkommastelle, wie § 5 CO2KostAufG es vorschreibt, und sucht die Stufe in der Anlage. Mit dem Anteil des Vermieters multipliziert er Ihre CO2-Kosten vor der Aufteilung. Den Abschlag nach § 9 wählen Sie selbst, wenn die Abrechnung sich auf Denkmalschutz, Anschlusszwang oder eine Erhaltungssatzung beruft.

Wenn die Aufteilung fehlt

Bestimmt der Vermieter Ihren Anteil nicht oder fehlen die Angaben in der Abrechnung, dürfen Sie den auf Sie entfallenden Anteil an den Heizkosten um drei Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Dieses Kürzungsrecht tritt neben die Kürzungsrechte der Heizkostenverordnung, die die Seite zur Heizkostenabrechnung erklärt. Der CO2-Preis selbst folgt aus § 10 BEHG: 45 Euro je Tonne 2024, 55 Euro 2025, und 2026 werden die Zertifikate innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro versteigert.

Häufige Fragen

Wo finde ich den CO2-Ausstoß meines Hauses?

In der Heizkostenabrechnung: Der Vermieter muss den Anteil an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Die Brennstofflieferanten geben den Ausstoß auf ihren Rechnungen an. Versorgen Sie sich mit einer Gasetagenheizung selbst, rechnen Sie selbst und fordern den Vermieteranteil von ihm an.

Muss der Vermieter auch bei einem Denkmal etwas zahlen?

Ja, aber weniger. Verhindern öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz, ein Anschlusszwang an Fernwärme oder eine Erhaltungssatzung eine wesentliche Verbesserung, halbiert sich sein Anteil (§ 9 CO2KostAufG). In Stufe 10 trägt er dann 48 % statt 95 %. Sind Gebäude und Heizung zugleich betroffen, entfällt die Aufteilung. Die Umstände muss er nachweisen.

Lohnt sich der Blick auf die Stufe auch bei einem guten Gebäude?

Nur zur Kontrolle. Mit 9,4 kg je Quadratmeter liegt ein gut gedämmtes Haus in Stufe 1, und der Mieter trägt 100 % seiner CO2-Kosten. Prüfen sollten Sie dann, ob die Fläche stimmt: Je kleiner die angesetzte Wohnfläche, desto höher der Wert je Quadratmeter und desto mehr muss der Vermieter tragen.

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Quellen

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Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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