CO2-Kosten: Wie viel davon muss Ihr Vermieter tragen?
Drei Werte aus der Heizkostenabrechnung genügen: CO2-Ausstoß des Gebäudes, Wohnfläche und Ihre CO2-Kosten.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Vermieter trägt davon
28,50 €
Sie tragen 66,50 €
| CO2 je m² und Jahr | 25,0 kg |
| Stufe der Anlage | 4 / 10 |
| Anteil Mieter | 70 % |
| Anteil Vermieter | 30 % |
Fehlt die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
So rechnen wirSeit 2023 teilen Mieter und Vermieter die Kosten des CO2-Preises für Heizung und Warmwasser nach einem Stufenmodell auf, das im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz steht. Je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter: Bei weniger als 12 Kilogramm CO2 je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zahlt der Mieter alles, ab 52 Kilogramm nur noch 5 Prozent. Der Vermieter muss den Ausstoß bei der Heizkostenabrechnung ermitteln, auf eine Nachkommastelle runden und die Einstufung angeben. Beispiel: Ein Haus mit 960 m² Wohnfläche hat 24.000,0 kg CO2 ausgestoßen, 25,0 kg je Quadratmeter. Das ist Stufe 4: Der Mieter trägt 70 %, der Vermieter 30 %. Von 95 € CO2-Kosten Ihrer Wohnung übernimmt der Vermieter 28,50 €. Fehlt die Aufteilung in der Abrechnung, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen. Der CO2-Preis lag 2025 bei 55 Euro je Tonne; für 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 Euro.
Das Stufenmodell
| kg CO2 je m² und Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 – 17 | 90 % | 10 % |
| 17 – 22 | 80 % | 20 % |
| 22 – 27 | 70 % | 30 % |
| 27 – 32 | 60 % | 40 % |
| 32 – 37 | 50 % | 50 % |
| 37 – 42 | 40 % | 60 % |
| 42 – 47 | 30 % | 70 % |
| 47 – 52 | 20 % | 80 % |
| ab 52 | 5 % | 95 % |
Der Rechner teilt den Ausstoß des Gebäudes durch die Wohnfläche, rundet auf eine Nachkommastelle, wie § 5 CO2KostAufG es vorschreibt, und sucht die Stufe in der Anlage. Mit dem Anteil des Vermieters multipliziert er Ihre CO2-Kosten vor der Aufteilung. Den Abschlag nach § 9 wählen Sie selbst, wenn die Abrechnung sich auf Denkmalschutz, Anschlusszwang oder eine Erhaltungssatzung beruft.
Wenn die Aufteilung fehlt
Bestimmt der Vermieter Ihren Anteil nicht oder fehlen die Angaben in der Abrechnung, dürfen Sie den auf Sie entfallenden Anteil an den Heizkosten um drei Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Dieses Kürzungsrecht tritt neben die Kürzungsrechte der Heizkostenverordnung, die die Seite zur Heizkostenabrechnung erklärt. Der CO2-Preis selbst folgt aus § 10 BEHG: 45 Euro je Tonne 2024, 55 Euro 2025, und 2026 werden die Zertifikate innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro versteigert.