Mietspiegel München: Vergleichsmiete ermitteln, Grenzen prüfen
Den Wert liefert der Online-Rechner der Stadt; was er für Ihren Vertrag bedeutet, rechnet der Mietcheck oben.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
750,20 €
69,80 € pro Monat zu viel
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 11,00 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 682 € |
| Mietpreisbremse | gilt bis 31. Dezember 2029 |
| Kappungsgrenze | 15 % in drei Jahren |
| Grenze: Vergleichsmiete + 10 % | 750,20 € |
Zurückfordern können Sie erst nach einer Rüge in Textform. Kommt sie binnen 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, gilt sie ab Vertragsbeginn (§ 556g Abs. 2 BGB).
So rechnen wirDer Mietspiegel für München 2025 ist ein qualifizierter Regressionsmietspiegel, den die Landeshauptstadt mit dem Statistischen Amt und dem Sozialreferat erstellt hat; die Erhebung führte ein Marktforschungsinstitut durch, die Auswertung der Lehrstuhl für Statistik der LMU. Laut Stadt beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete 15,38 € je Quadratmeter, ein Plus von 5,5 Prozent gegenüber dem Mietspiegel 2023. Die Vergleichsmiete einer Wohnung ergibt sich nicht aus einem Tabellenfeld, sondern aus einem Grundpreis nach Wohnfläche und Baujahr mit Zu- und Abschlägen für Lage und Ausstattung. Die Stadt behält sich alle Rechte am Mietspiegel und an seiner Veröffentlichung im Internet vor; deshalb übernimmt dieser Rechner keine Münchner Werte. Sie ermitteln die Vergleichsmiete im offiziellen Online-Rechner und tragen sie oben ein. München steht in der bayerischen Mieterschutzverordnung: Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 und Kappungsgrenze von 15 Prozent.
Wie der Münchner Mietspiegel rechnet
München hat keinen Tabellenmietspiegel. Die Stadt hat die erhobenen Mieten statistisch ausgewertet und daraus ein Rechenmodell gebaut: Ein Grundpreis hängt von Wohnfläche und Baujahr ab, und Zu- oder Abschläge berücksichtigen die Wohnlage, die Ausstattung von Bad und Küche, die Art des Gebäudes und weitere Merkmale. Dazu kommt eine Spanne, innerhalb derer begründete Abweichungen möglich sind. Erfasst wurden Mieten, die in den sechs Jahren vor der Erhebung neu vereinbart oder geändert wurden, wie es § 558 Abs. 2 BGB verlangt. Die nächste neu erstellte Ausgabe kündigt die Stadt für 2027 an.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Ausgabe | Mietspiegel für München 2025 |
| Art | qualifiziert, § 558d BGB |
| Gültig ab | 20. März 2025 |
| Gültig bis | nicht angegeben |
| Herausgeber | Landeshauptstadt München, Direktorium – Statistisches Amt, und Sozialreferat |
| Werte auf dieser Website | keine: Die Rechte sind vorbehalten |
| Mietpreisbremse | ja, bis 31. Dezember 2029 |
| Kappungsgrenze | 15 % bis 31. Dezember 2029 |
Was der Mietcheck mit Ihrem Wert macht
Sie holen sich den Durchschnittswert im Online-Rechner der Stadt München und tragen ihn in Euro je Quadratmeter ein. Für einen neuen Vertrag prüft der Mietcheck dann, ob die Mietpreisbremse am Tag Ihres Vertrags galt, und rechnet die Höchstmiete aus. Für eine Mieterhöhung setzt er die bayerische Kappungsgrenze von 15 % an: Bei einer bisherigen Miete von 939 € für 65 m² sind höchstens 1.079,85 € zulässig, auch wenn die Vergleichsmiete 1.105 € erlauben würde. Zustimmen müssten Sie einem Schreiben vom 14. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026.
München ist eine von zahlreichen bayerischen Gemeinden mit Mietpreisbremse; die vollständige Liste und ihre Laufzeit stehen auf der Seite Mietpreisbremse Bayern. Wer in Nürnberg sucht, findet dort einen ähnlich aufgebauten Regressionsmietspiegel, ebenfalls mit Rechtevorbehalt: Mietspiegel Nürnberg.