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Mieterhöhung: was Ihr Vermieter darf und wie Sie reagieren

Eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete braucht Ihre Zustimmung; Sie müssen aber nur zustimmen, soweit sie zulässig ist.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Mieterhöhung: was zulässig ist

Höchstens neue Miete

747,50 €

Grenze Vergleichsmiete747,50 €
Grenze Kappung747,50 €
Erhöhung97,50 € (15,0 %)
Mit Fristen und Gemeinde prüfen →

Bei einem unbefristeten Mietvertrag ohne Staffel- oder Indexvereinbarung kann der Vermieter die Miete auf drei Wegen erhöhen: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, nach einer Modernisierung nach § 559 BGB und bei den Betriebskosten nach § 560 BGB. Die häufigste ist die erste, und sie braucht Ihre Zustimmung. Drei Grenzen gelten gleichzeitig: Die neue Miete darf die Vergleichsmiete nicht übersteigen, sie darf in drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung um 15 Prozent, und sie darf frühestens wirksam werden, wenn die Miete 15 Monate unverändert war. Das Schreiben muss in Textform kommen und begründet sein. Sie haben bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit; erhalten Sie es am 14. Oktober 2026, endet die Frist am 31. Dezember 2026, und die neue Miete gilt ab 1. Januar 2027. Verlangt der Vermieter für 72 m² statt 690 € nun 900 €, sind bei 15 Prozent Kappungsgrenze höchstens 736,00 € zulässig.

Drei Wege zu einer höheren Miete

Bis zur Vergleichsmiete (§ 558 BGB): Der Vermieter verlangt Ihre Zustimmung zu einer neuen Miete, die er mit dem Mietspiegel oder einem anderen Mittel begründet. Ohne Zustimmung muss er klagen. Nach einer Modernisierung (§ 559 BGB): Er erklärt einseitig eine Erhöhung um acht Prozent der Kosten im Jahr, gedeckelt auf drei Euro je Quadratmeter in sechs Jahren; das erklärt die Seite zur Modernisierung. Bei den Betriebskosten (§ 560 BGB): Er passt Vorauszahlungen nach einer Abrechnung an oder legt Erhöhungen einer Pauschale um. Dazu kommen vertragliche Wege: Bei einer Staffelmiete stehen die Erhöhungen im Vertrag, bei einer Indexmiete folgen sie dem Verbraucherpreisindex; beide schließen die Erhöhung nach § 558 aus.

Die drei Grenzen im Vergleich

Mieterhöhung nach § 558 BGB, Schreiben erhalten am 14. Oktober 2026
Fall (72 m², bisher 690 €, vor drei Jahren 640 €)Grenze VergleichsmieteGrenze Kappungzulässig
Vergleichsmiete 12,50 €/m², Kappung 15 %, verlangt 900 €900,00 €736,00 €736,00 €
Vergleichsmiete 12,50 €/m², Kappung 20 %, verlangt 900 €900,00 €768,00 €768,00 €
Vergleichsmiete 10,00 €/m², Kappung 15 %, verlangt 780 €720,00 €736,00 €720,00 €

Im ersten Fall bremst die Kappungsgrenze, im dritten die Vergleichsmiete: Die niedrigere der beiden Grenzen gilt immer. Welche Kappungsgrenze in Ihrer Gemeinde gilt, ermittelt der Mieterhöhungsrechner aus der Verordnung Ihres Landes; die Liste der Länder steht auf der Seite Kappungsgrenze.

Die Fristen

  • Wartefrist: Das Verlangen darf frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung kommen. Ein zu frühes Schreiben ist unwirksam und muss neu gestellt werden.
  • Sperrfrist: Die neue Miete darf frühestens wirksam werden, wenn die bisherige 15 Monate gegolten hat.
  • Zustimmungsfrist: Bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 2 BGB).
  • Wirksamkeit: Ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang.
  • Klagefrist: Drei weitere Monate nach Ablauf der Zustimmungsfrist; danach muss der Vermieter ein neues Verlangen stellen.

Ein Schreiben, das am 14. Oktober 2026 ankommt, kann bis zum 31. Dezember 2026 beantwortet werden; die neue Miete gilt ab 1. Januar 2027, die Klagefrist endet am 31. März 2027. Kommt dasselbe Schreiben nur sieben Monate nach der letzten Erhöhung, ist es zu früh: Die neue Miete könnte frühestens ab 1. Juni 2027 gelten.

So prüfen Sie das Schreiben

  1. Ist es in Textform, mit erkennbarem Absender und der neuen Miete in Euro?
  2. Ist es begründet, und nennt es bei einem qualifizierten Mietspiegel dessen Werte (§ 558a Abs. 3)?
  3. Stimmen Wohnfläche, Baujahr, Wohnlage und Ausstattung, die der Vermieter ansetzt? Ein Fehler bei der Lage oder der Fläche verschiebt die Vergleichsmiete. Die Seite Vergleichsmiete nennt die häufigsten Fehler.
  4. Hält die neue Miete die Kappungsgrenze Ihrer Gemeinde ein, gerechnet auf die Miete von vor drei Jahren ohne Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen?
  5. Sind Wartefrist und Sperrfrist eingehalten?

Fällt eine dieser Prüfungen negativ aus, stimmen Sie nur dem zulässigen Teil zu oder gar nicht. Bei Unsicherheit über die Vergleichsmiete hilft der Mieterverein, der das Schreiben mit dem Mietspiegel abgleicht.

Zustimmen, ablehnen oder kündigen

Sie haben drei Möglichkeiten. Sie stimmen ganz zu, wenn alle Prüfungen bestanden sind; dann schulden Sie die neue Miete ab dem dritten Monat. Sie stimmen teilweise zu, wenn die verlangte Miete eine Grenze überschreitet; dann schulden Sie den zulässigen Betrag, und über den Rest müsste ein Gericht entscheiden. Oder Sie kündigen mit dem Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB, wenn Sie die höhere Miete nicht tragen wollen; die Erhöhung tritt dann nicht ein. Wer zustimmt, sollte das schriftlich tun und den Betrag ausdrücklich nennen, damit später kein Streit über den Umfang entsteht. Eine Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass eine Prüfung folgt, ist keine wirksame Zustimmung: Entweder Sie stimmen einem bestimmten Betrag zu oder nicht.

Erhöhung nach § 558 und Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse betrifft nur die Miete bei Vertragsbeginn. Eine Anfangsmiete, die über der damaligen Grenze lag, wird durch eine spätere Erhöhung nicht rechtmäßig; der Anspruch auf Rückzahlung nach einer Rüge bleibt bestehen. Und solange die Miete schon über der Vergleichsmiete liegt, ist eine Erhöhung nach § 558 ohnehin nicht möglich.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich auf ein Mieterhöhungsschreiben nicht reagiere?

Dann gilt die Erhöhung nicht als angenommen. Schweigen ist keine Zustimmung. Der Vermieter kann nach Ablauf der Zustimmungsfrist innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen, bei einem Schreiben vom 14. Oktober 2026 also bis zum 31. März 2027. Das Gericht prüft dann die Vergleichsmiete. Wer die erhöhte Miete vorbehaltlos zahlt, riskiert allerdings, dass darin eine Zustimmung gesehen wird.

Kann ich einer Mieterhöhung nur teilweise zustimmen?

Ja. Sie stimmen dem Betrag zu, der zulässig ist, und lehnen den Rest ab. Im Beispiel stimmen Sie 736,00 € zu und lehnen 164,00 € ab. Am besten schriftlich und mit kurzer Begründung, etwa dem Hinweis auf die Kappungsgrenze Ihrer Gemeinde. Für den abgelehnten Teil muss der Vermieter klagen, wenn er ihn durchsetzen will.

Darf der Vermieter die Miete jedes Jahr erhöhen?

Höchstens einmal in zwölf Monaten, und die neue Miete darf frühestens nach 15 Monaten seit der letzten Änderung wirksam werden. Wurde die Miete zum 1. März 2026 erhöht, ist ein neues Verlangen erst ab dem 1. März 2027 zulässig und die neue Miete gilt frühestens ab 1. Juni 2027. Erhöhungen nach Modernisierung und bei den Betriebskosten zählen für diese Fristen nicht.

Gilt die Kappungsgrenze auch, wenn die Miete weit unter dem Mietspiegel liegt?

Ja, gerade dann. Bei einer Vergleichsmiete von 12,50 Euro je Quadratmeter wären für 72 m² rechnerisch 900,00 € möglich. Die Kappungsgrenze erlaubt aber nur 15 oder 20 Prozent auf die Miete von vor drei Jahren, hier 736,00 € oder 768,00 €. Wer lange günstig gewohnt hat, ist so vor Sprüngen geschützt.

Kann ich nach einer Mieterhöhung kündigen?

Ja, mit einem Sonderkündigungsrecht. Nach einer Erhöhung auf die Vergleichsmiete können Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Schreibens zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; die Erhöhung tritt dann nicht ein. Das steht in § 561 BGB und gilt auch nach einer Modernisierungserhöhung.

Was muss ein wirksames Mieterhöhungsschreiben enthalten?

Die neue Miete in Euro, den Hinweis, dass Ihre Zustimmung verlangt wird, und eine Begründung, etwa mit dem Mietspiegel, einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel mit Angaben für die Wohnung, muss der Vermieter diese immer nennen. Es genügt Textform; eine Unterschrift ist nicht nötig, wohl aber ein erkennbarer Absender.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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