Mietpreisbremse-Rechner: Ist Ihre neue Miete zu hoch?
Gemeinde und Mietbeginn bestimmen, ob die Bremse greift; Vergleichsmiete und Vormiete bestimmen die Grenze.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
453,53 €
366,47 € pro Monat zu viel
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 6,65 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 412,30 € |
| Spanne im Mietspiegel | 5,77–8,74 €/m² |
| Mietpreisbremse | gilt bis 31. Dezember 2029 |
| Kappungsgrenze | 15 % in drei Jahren |
| Grenze: Vergleichsmiete + 10 % | 453,53 € |
| Rückforderbar bis zur Rüge | 2.931,76 € |
| Rüge mit voller Wirkung bis | 1. September 2028 |
Zurückfordern können Sie erst nach einer Rüge in Textform. Kommt sie binnen 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, gilt sie ab Vertragsbeginn (§ 556g Abs. 2 BGB).
So rechnen wirDie Mietpreisbremse begrenzt die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent, aber nur in Gemeinden, die das Land in einer Verordnung nach § 556d Abs. 2 BGB bestimmt hat, und nur für Verträge, die während der Laufzeit dieser Verordnung geschlossen werden. Der Rechner prüft beides mit dem Datum Ihres Vertrags, ermittelt für Berlin und Hamburg die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel und berücksichtigt die Ausnahmen: eine höhere Vormiete, Neubau nach dem 1. Oktober 2014 und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Ein Beispiel: Altbau von 1910 in guter Berliner Lage mit 72 m². Der Mietspiegel 2026 nennt 8,97 € je Quadratmeter, zulässig sind also 710,42 € kalt. Bei vereinbarten 980 € zahlen Sie 269,58 € im Monat zu viel. Mit einer Rüge im Oktober 2026 bei Mietbeginn im März 2025 sind 5.391,60 € zurückzufordern, weil die Rüge innerhalb von 30 Monaten kommt.
Was der Rechner prüft
Zuerst die Gemeinde. Die Mietpreisbremse ist ein Bundesgesetz, das nur dort wirkt, wo eine Landesregierung einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt und die Gemeinde in eine Verordnung aufgenommen hat. Der Rechner kennt die Listen aller 16 Länder mit ihren Laufzeiten. Fällt Ihr Vertragsdatum vor das Inkrafttreten oder nach das Auslaufen der Verordnung, gilt keine Grenze aus § 556d BGB. Danach die Vergleichsmiete: in Berlin und Hamburg berechnet aus dem Mietspiegel, in anderen Städten von Ihnen aus dem offiziellen Mietspiegel der Stadt übernommen. Zuletzt die Ausnahmen aus § 556e und § 556f BGB.
Die Ergebnisse stehen rechts: die zulässige Höchstmiete, der Betrag, um den Ihre Miete darüber liegt, und mit Datum der Rüge der Betrag, den Sie bis dahin zurückfordern können. Den Rückforderungszeitraum begrenzt § 556g Abs. 2 BGB: Er reicht bis zum Mietbeginn zurück, wenn die Rüge innerhalb von 30 Monaten ankommt und der Vertrag noch läuft.
Das Beispiel Schritt für Schritt
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Vergleichsmiete Berliner Mietspiegel 2026, gute Lage, bis 1918, 70 bis 80 m² | 8,97 € je m² |
| mal 72 m² | 645,84 € |
| plus 10 Prozent | 710,42 € |
| vereinbarte Nettokaltmiete | 980,00 € |
| zu viel im Monat | 269,58 € |
| Rückforderung bei Rüge am 12. Oktober 2026, Mietbeginn 1. März 2025 | 5.391,60 € für 20 Monate |
Mietspiegel-Werte gelten als Nettokaltmiete. Ist eine Teilinklusivmiete vereinbart, ziehen Sie vorher die enthaltenen Betriebskosten ab. Möblierungszuschläge sind nicht Teil des Mietspiegels; sie unterliegen der Mietpreisbremse trotzdem, nur gibt es für ihre Höhe keine amtliche Tabelle, deshalb bleiben sie hier außen vor.
Nach dem Ergebnis
Liegt Ihre Miete über der Grenze, folgt die Rüge in Textform; was hineingehört, steht auf der Seite zur Rüge. Sie können auch zuerst Auskunft über die Tatsachen verlangen, auf die der Vermieter die Miethöhe stützt (§ 556g Abs. 3 BGB). Bei einer Staffelmiete gilt die Grenze für jede Stufe, bei einer Indexmiete nur für die Ausgangsmiete.