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Mietpreisbremse-Rechner: Ist Ihre neue Miete zu hoch?

Gemeinde und Mietbeginn bestimmen, ob die Bremse greift; Vergleichsmiete und Vormiete bestimmen die Grenze.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Nur wenn der Vermieter sie genannt hat

Ausstattung genauer einordnen (Orientierungshilfe)

Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn

453,53 €

366,47 € pro Monat zu viel

Ortsübliche Vergleichsmiete6,65 €/m²
Vergleichsmiete für Ihre Fläche412,30 €
Spanne im Mietspiegel5,77–8,74 €/m²
Mietpreisbremsegilt bis 31. Dezember 2029
Kappungsgrenze15 % in drei Jahren
Grenze: Vergleichsmiete + 10 %453,53 €
Rückforderbar bis zur Rüge2.931,76 €
Rüge mit voller Wirkung bis1. September 2028

Zurückfordern können Sie erst nach einer Rüge in Textform. Kommt sie binnen 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, gilt sie ab Vertragsbeginn (§ 556g Abs. 2 BGB).

So rechnen wir
Berliner Mietspiegel 2026, Zeile 89 · Offizieller Mietspiegel · Verordnung Berlin

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent, aber nur in Gemeinden, die das Land in einer Verordnung nach § 556d Abs. 2 BGB bestimmt hat, und nur für Verträge, die während der Laufzeit dieser Verordnung geschlossen werden. Der Rechner prüft beides mit dem Datum Ihres Vertrags, ermittelt für Berlin und Hamburg die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel und berücksichtigt die Ausnahmen: eine höhere Vormiete, Neubau nach dem 1. Oktober 2014 und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Ein Beispiel: Altbau von 1910 in guter Berliner Lage mit 72 m². Der Mietspiegel 2026 nennt 8,97 € je Quadratmeter, zulässig sind also 710,42 € kalt. Bei vereinbarten 980 € zahlen Sie 269,58 € im Monat zu viel. Mit einer Rüge im Oktober 2026 bei Mietbeginn im März 2025 sind 5.391,60 € zurückzufordern, weil die Rüge innerhalb von 30 Monaten kommt.

Was der Rechner prüft

Zuerst die Gemeinde. Die Mietpreisbremse ist ein Bundesgesetz, das nur dort wirkt, wo eine Landesregierung einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt und die Gemeinde in eine Verordnung aufgenommen hat. Der Rechner kennt die Listen aller 16 Länder mit ihren Laufzeiten. Fällt Ihr Vertragsdatum vor das Inkrafttreten oder nach das Auslaufen der Verordnung, gilt keine Grenze aus § 556d BGB. Danach die Vergleichsmiete: in Berlin und Hamburg berechnet aus dem Mietspiegel, in anderen Städten von Ihnen aus dem offiziellen Mietspiegel der Stadt übernommen. Zuletzt die Ausnahmen aus § 556e und § 556f BGB.

Die Ergebnisse stehen rechts: die zulässige Höchstmiete, der Betrag, um den Ihre Miete darüber liegt, und mit Datum der Rüge der Betrag, den Sie bis dahin zurückfordern können. Den Rückforderungszeitraum begrenzt § 556g Abs. 2 BGB: Er reicht bis zum Mietbeginn zurück, wenn die Rüge innerhalb von 30 Monaten ankommt und der Vertrag noch läuft.

Das Beispiel Schritt für Schritt

Rechenweg für eine Altbauwohnung in Berlin
SchrittWert
Vergleichsmiete Berliner Mietspiegel 2026, gute Lage, bis 1918, 70 bis 80 m²8,97 € je m²
mal 72 m²645,84 €
plus 10 Prozent710,42 €
vereinbarte Nettokaltmiete980,00 €
zu viel im Monat269,58 €
Rückforderung bei Rüge am 12. Oktober 2026, Mietbeginn 1. März 20255.391,60 € für 20 Monate

Mietspiegel-Werte gelten als Nettokaltmiete. Ist eine Teilinklusivmiete vereinbart, ziehen Sie vorher die enthaltenen Betriebskosten ab. Möblierungszuschläge sind nicht Teil des Mietspiegels; sie unterliegen der Mietpreisbremse trotzdem, nur gibt es für ihre Höhe keine amtliche Tabelle, deshalb bleiben sie hier außen vor.

Nach dem Ergebnis

Liegt Ihre Miete über der Grenze, folgt die Rüge in Textform; was hineingehört, steht auf der Seite zur Rüge. Sie können auch zuerst Auskunft über die Tatsachen verlangen, auf die der Vermieter die Miethöhe stützt (§ 556g Abs. 3 BGB). Bei einer Staffelmiete gilt die Grenze für jede Stufe, bei einer Indexmiete nur für die Ausgangsmiete.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Höchstmiete nach der Mietpreisbremse?

Ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter mal Wohnfläche, plus 10 Prozent. Maßgeblich ist die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Liegt die Miete des Vormieters darüber, darf sie weiter verlangt werden, wobei Erhöhungen im letzten Jahr seines Vertrags nicht zählen. Nach einer Modernisierung in den letzten drei Jahren kommt der Betrag hinzu, den eine Erhöhung nach § 559 BGB ergeben hätte.

Woher weiß ich, ob meine Gemeinde unter die Mietpreisbremse fällt?

Aus der Verordnung Ihres Landes; der Rechner sucht Ihre Gemeinde in der Liste und prüft, ob die Verordnung am Tag Ihres Vertrags galt. Verordnungen dürfen höchstens bis zum 31. Dezember 2029 laufen. Einige erfassen nur Teile einer Gemeinde: Dann steht das in der Ergebniszeile, und Sie sollten Ihren Ortsteil in der Verordnung nachlesen, die der Rechner verlinkt.

Wie viel bekomme ich zurück, wenn ich erst spät rüge?

Rügen Sie mehr als 30 Monate nach Mietbeginn oder erst nach dem Auszug, gibt es nur die Miete zurück, die nach dem Zugang der Rüge fällig wird. Bei Mietbeginn im März 2023 und einer Rüge im Oktober 2026 wären das im Beispiel bis Jahresende nur 539,16 € statt der Überzahlung seit 2023. Für die Zukunft zahlen Sie ab der Rüge nur noch die zulässige Miete.

Muss der Vermieter mir die Vormiete nennen?

Ja, wenn er sich auf sie berufen will. § 556g Abs. 1a BGB verlangt, dass er die Vormiete, eine Modernisierung der letzten drei Jahre, den Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014 oder eine umfassende Modernisierung vor Ihrer Vertragserklärung unaufgefordert in Textform mitteilt. Tut er das nicht, gilt die normale Grenze; holt er es nach, erst zwei Jahre später.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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