Mietspiegel Berlin 2026: Ihre Vergleichsmiete in einer Minute
Wohnlage aus dem Straßenverzeichnis, Baujahr und Fläche genügen; die Ausstattung ordnen Sie bei Bedarf darunter genauer ein.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
453,53 €
366,47 € pro Monat zu viel
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 6,65 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 412,30 € |
| Spanne im Mietspiegel | 5,77–8,74 €/m² |
| Mietpreisbremse | gilt bis 31. Dezember 2029 |
| Kappungsgrenze | 15 % in drei Jahren |
| Grenze: Vergleichsmiete + 10 % | 453,53 € |
Zurückfordern können Sie erst nach einer Rüge in Textform. Kommt sie binnen 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, gilt sie ab Vertragsbeginn (§ 556g Abs. 2 BGB).
So rechnen wirDer Berliner Mietspiegel 2026 gilt seit dem 28. Mai 2026 und bildet die Mieten zum Stichtag 1. September 2025 ab. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, erstellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und anerkannt von den Mieter- und Vermieterverbänden. Für eine Wohnung bestimmen drei Merkmale das Tabellenfeld: die Wohnlage (einfach, mittel, gut) aus dem Straßenverzeichnis, das Jahr der Bezugsfertigkeit und die Wohnfläche. Ausgangswert ist der Mittelwert des Feldes; die Orientierungshilfe verschiebt ihn je nach Ausstattung in Richtung des unteren oder oberen Spannenwerts. Eine Wohnung von 1965 mit 62 m² liegt in einfacher Lage bei 6,35 €, in mittlerer bei 6,65 € und in guter bei 7,56 € je Quadratmeter. In ganz Berlin gilt die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 und die Kappungsgrenze von 15 Prozent bis zum 10. Mai 2028.
So liest der Rechner den Berliner Mietspiegel
Der Berliner Mietspiegel ist ein Tabellenmietspiegel. Für jede Wohnlage gibt es eine Tabelle, darin für jede Baualtersklasse mehrere Größenklassen mit unterem Spannenwert, Mittelwert und oberem Spannenwert, zusammen 189 Zeilen. Der Rechner nimmt das Feld, in das Ihre Angaben fallen, und zeigt Ihnen die Zeilennummer, damit Sie den Wert in der Broschüre der Senatsverwaltung nachschlagen können. Er zeigt nur dieses eine Feld, nie die ganze Tabelle.
Die Werte gelten für voll ausgestattete Wohnungen mit Sammelheizung, Bad und WC in der Wohnung. Fehlen bei einer bis 1949 bezugsfertigen Wohnung Sammelheizung oder Bad, sieht der Mietspiegel einen Abschlag von 0,33 € je Quadratmeter vor. Die Orientierungshilfe ordnet die Wohnung innerhalb der Spanne ein. Sie unterscheidet fünf Merkmalgruppen: Bad und WC, Küche, Wohnung, Gebäude, Wohnumfeld. In jeder Gruppe zählt die einfache Mehrheit der zutreffenden besseren oder schlechteren Merkmale, und die Gruppen werden gegeneinander aufgerechnet.
Drei Lagen, ein Baujahr
| Wohnlage | Zeile | Spanne je m² | Mittelwert je m² |
|---|---|---|---|
| einfach | 26 | 5,54 bis 7,55 € | 6,35 € |
| mittel | 89 | 5,77 bis 8,74 € | 6,65 € |
| gut | 153 | 6,07 bis 10,92 € | 7,56 € |
Was der Wert für Sie bedeutet
Bei einem neuen Vertrag gilt in Berlin die Mietpreisbremse: Höchstens die Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Für die Wohnung von 1965 in mittlerer Lage sind das 453,53 € im Monat; bei 700 € Miete wären 246,47 € zu viel. Bei einer Mieterhöhung darf die neue Miete die Vergleichsmiete nicht übersteigen und höchstens 15 Prozent über der Miete von vor drei Jahren liegen, denn Berlin hat die Kappungsgrenze abgesenkt. Ein Vermieter, der seine Erhöhung auf etwas anderes stützt, muss die Werte des qualifizierten Mietspiegels trotzdem nennen (§ 558a Abs. 3 BGB).