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Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern: zwei Städte und die Küste

Seit März 2026 gilt die Mietpreisbremse auch in acht Ostseebädern; der Mietcheck kennt die unterschiedlichen Laufzeiten.

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Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn

keine Grenze

Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.

Ortsübliche Vergleichsmiete11,00 €/m²
Vergleichsmiete für Ihre Fläche682 €
Mietpreisbremsegilt hier nicht
Kappungsgrenze20 % in drei Jahren

Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

So rechnen wir
Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde eintragen; ohne Mietspiegel helfen drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten (§ 558a BGB). · Verordnung Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat zwei kombinierte Verordnungen, die jeweils Mietpreisbremse und Kappungsgrenze regeln. Die erste von 2023 erfasst die Hanse- und Universitätsstädte Rostock und Greifswald; nach einer Änderung im November 2025 gilt sie dort lückenlos bis zum 30. September 2028. Die zweite, die Küstenverordnung, ist seit dem 18. März 2026 in Kraft und erfasst acht Ostseebäder: Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst, Zinnowitz. Dort gilt die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 und die Kappungsgrenze von 15 Prozent bis zum 18. März 2031. Schwerin, Wismar, Stralsund und Neubrandenburg sind nicht erfasst. In den Ostseebädern betrifft die Verordnung Dauermietverträge über Wohnraum; Ferienwohnungen zum vorübergehenden Gebrauch sind von der Mietpreisbremse ausgenommen (§ 549 Abs. 2 BGB). Beispiel Rostock: Bei einer angenommenen Vergleichsmiete von 8,40 € für 58 m² liegt die Grenze bei 535,92 €; ein Vertrag über 620 € läge 84,08 € darüber.

Zwei kombinierte Verordnungen

Die Landesverordnung von 2023 (GVOBl. M-V 2023 S. 723) bestimmt in einem Paragrafen die Gebiete der Mietpreisbremse nach § 556d BGB und in einem zweiten die der Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB. Ursprünglich sollte der Teil zur Mietpreisbremse Ende 2025 auslaufen; die Änderung vom 22. November 2025 hat das gestrichen. Die Küstenverordnung vom 28. Februar 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 142) ist genauso aufgebaut.

Mecklenburg-Vorpommern, Stand 12. Oktober 2026
GebietMietpreisbremseKappungsgrenze 15 %
Rostock, Greifswaldbis 30. September 2028bis 30. September 2028
Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst, Zinnowitz18. März 2026 bis 31. Dezember 202918. März 2026 bis 18. März 2031

Rostock als Beispiel

Eine Mieterhöhung von 414 € auf 487 € für 58 m² ist in Rostock auf 476,10 € gedeckelt. Für einen neuen Vertrag zieht der Mietcheck die Grenze von zehn Prozent über der Vergleichsmiete. Auf der Insel Rügen und auf Usedom gilt die Regel nur in Binz, Sellin, Heringsdorf und Zinnowitz, nicht in den übrigen Gemeinden der Inseln. Wie das benachbarte Schleswig-Holstein vorgeht, das nur die Kappungsgrenze kennt, zeigt die Seite Kappungsgrenze Schleswig-Holstein.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die Mietpreisbremse in Kühlungsborn und Binz?

Seit dem 18. März 2026, dem Tag nach der Verkündung der Küstenverordnung. Verträge, die vorher geschlossen wurden, fallen nicht darunter, weil maßgeblich ist, ob die Verordnung bei Vertragsschluss galt. Für Mieterhöhungen gilt in den acht Orten seitdem die Kappungsgrenze von 15 Prozent, und zwar bis zum 18. März 2031.

Gilt die Mietpreisbremse in Schwerin?

Nein. Die Landeshauptstadt steht in keiner der beiden Verordnungen, ebenso wenig Wismar, Stralsund oder Neubrandenburg. Dort ist die Anfangsmiete frei vereinbar, und Mieterhöhungen dürfen bis 20 Prozent in drei Jahren betragen, begrenzt durch die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel oder anderen Begründungsmitteln.

Warum endet die Mietpreisbremse in Rostock früher als an der Küste?

Weil die beiden Verordnungen unterschiedlich befristet sind. Die Verordnung für Rostock und Greifswald von 2023 läuft nach ihrer Änderung bis zum 30. September 2028, die Küstenverordnung von 2026 bis Ende 2029. Eine Verlängerung für die beiden Städte ist möglich, aber noch nicht beschlossen.

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