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Modernisierungsankündigung: Ihre Rechte ab dem ersten Brief

Mit der Ankündigung beginnt eine kurze Frist für Einwände, und sie legt fest, wie teuer die Modernisierung später werden darf.

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Angekündigte Erhöhung nachrechnen

Erhöhung pro Monat

83,33 €

Ohne Kappung83,33 €
Kappung in sechs Jahren3,00 €/m²
Neue Miete703,33 €
Modernisierungsumlage im Detail →

Vor einer Modernisierung muss der Vermieter die Maßnahme nach § 555c BGB spätestens drei Monate vor Beginn in Textform ankündigen: Art und Umfang in wesentlichen Zügen, voraussichtlicher Beginn und Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung und die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten. Der Mieter muss die Arbeiten grundsätzlich dulden. Umstände, die für ihn eine Härte bedeuten, muss er bis zum Ende des Monats nach Zugang der Ankündigung in Textform mitteilen (§ 555d Abs. 3). Bis zum selben Tag kann er außerordentlich kündigen. Nach den Arbeiten darf die Jahresmiete um 8 % der Kosten steigen, ohne Erhaltungsanteil und gedeckelt auf 3 € je m² in sechs Jahren. Beispiel: Ankündigung am 20. Oktober 2026, Arbeiten frühestens ab dem 20. Januar 2027, Härteeinwand bis zum 30. November 2026. Angekündigt sind 133,33 € im Monat. Rechnet der Vermieter später 153,33 € ab, liegt er 15,0 % darüber; die Erhöhung wird dann erst sechs Monate später fällig, ab dem 1. März 2028 statt ab dem 1. September 2027.

Was als Modernisierung gilt

§ 555b BGB zählt die baulichen Veränderungen auf, die eine Modernisierung sind: Maßnahmen, die Endenergie für die Wohnung nachhaltig einsparen (energetische Modernisierung), der Einbau oder die Aufstellung einer Heizungsanlage im Sinne des Gebäudemodernisierungsgesetzes, Maßnahmen, die nicht erneuerbare Primärenergie sparen oder das Klima schützen, den Wasserverbrauch senken, den Gebrauchswert erhöhen, einen ersten Glasfaseranschluss schaffen, die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern, Maßnahmen, die der Vermieter wegen Umständen durchführt, die er nicht zu vertreten hat, und die Schaffung neuen Wohnraums. Nicht dazu gehören reine Reparaturen: Erhaltungsmaßnahmen bezahlt der Vermieter selbst, und ihr Anteil wird aus den Modernisierungskosten herausgerechnet.

Was in der Ankündigung stehen muss

Die Ankündigung ist nach § 555c Abs. 1 BGB spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform zu machen. Ein Brief ohne Unterschrift oder eine E-Mail genügt, ein Aushang im Treppenhaus in der Regel nicht, weil er Ihnen nicht zugeht. Inhaltlich verlangt das Gesetz:

  • die Art und den voraussichtlichen Umfang der Maßnahme in wesentlichen Zügen, also so, dass Sie verstehen, was in Ihrer Wohnung und am Haus passiert;
  • den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer;
  • den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, wenn der Vermieter eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c verlangen will, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.

Außerdem soll der Vermieter auf Form und Frist des Härteeinwands hinweisen (§ 555c Abs. 2). Das ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung, aber fehlt der Hinweis, sind Sie an Form und Frist nicht gebunden. Bei energetischen Maßnahmen darf er für die Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen. Ganz entbehrlich ist die Ankündigung nur bei Maßnahmen mit unerheblicher Einwirkung auf die Wohnung und unerheblicher Mieterhöhung.

Ihre Fristen nach dem Zugang

Mit dem Zugang der Ankündigung beginnen zwei kurze Fristen, die am selben Tag enden. Im Beispiel geht die Ankündigung am 20. Oktober 2026 zu.

Fristen nach einer Modernisierungsankündigung
WasFristIm BeispielGrundlage
Beginn der Arbeiten frühestensdrei Monate nach Zugang20. Januar 2027§ 555c Abs. 1
Härteeinwand in Textformbis Ende des Folgemonats30. November 2026§ 555d Abs. 3
Sonderkündigung des Mietersbis Ende des Folgemonats30. November 2026§ 555e Abs. 1
Mietende bei Kündigung am 25. November 2026Ablauf des übernächsten Monats31. Januar 2027§ 555e Abs. 1

Der Härteeinwand

Nach § 555d BGB müssen Sie eine Modernisierung dulden, außer sie wäre für Sie, Ihre Familie oder einen Angehörigen Ihres Haushalts eine Härte, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters, der anderen Mieter und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist. Das Gesetz zählt die Gründe nicht auf; in Betracht kommen etwa eine schwere Krankheit oder eine Behinderung, mit der die Bauarbeiten nicht zu vereinbaren sind. Die künftige Miete spielt bei der Frage, ob Sie dulden müssen, keine Rolle; sie wird erst bei der Mieterhöhung geprüft.

Härtegründe teilen Sie bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Ankündigung in Textform mit. Die Frist beginnt nur, wenn die Ankündigung § 555c entspricht. Waren Sie ohne Verschulden verhindert, können Sie Gründe unverzüglich nachreichen; Gründe gegen die Mieterhöhung müssen aber spätestens bis zum Beginn der Arbeiten mitgeteilt sein. Wer die finanzielle Härte erst bei der Erhöhungserklärung vorbringt, ist nach § 559 Abs. 5 BGB in der Regel zu spät. Eine Ausnahme gilt, wenn die tatsächliche Erhöhung die angekündigte um mehr als 10 % übersteigt.

Das Sonderkündigungsrecht

Wer die Modernisierung nicht abwarten will, kann nach § 555e BGB außerordentlich kündigen, bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Ankündigung. Das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats nach der Kündigung. Ein Grund ist nicht nötig, und die Kündigung ist auch während einer vereinbarten Mindestlaufzeit möglich. Bei Bagatellmaßnahmen nach § 555c Abs. 4 entfällt das Recht.

Von der Ankündigung zur Mieterhöhung

Sind die Arbeiten abgeschlossen, kann der Vermieter die jährliche Miete um 8 % der für Ihre Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, abzüglich der Kosten, die für eine Erhaltung ohnehin angefallen wären, und abzüglich von Zuschüssen. Die Erhöhung ist nach § 559b BGB in Textform zu erklären, mit einer Berechnung aus den entstandenen Kosten und einer Erläuterung. Die Miete steigt mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn die Maßnahme nicht ordnungsgemäß angekündigt wurde oder die tatsächliche Erhöhung die angekündigte um mehr als 10 % übersteigt.

Modernisierung einer Wohnung mit 70 m² und 630 € Nettokaltmiete
angekündigtabgerechnet
Kosten für die Wohnung24.000 €27.000 €
abzüglich Erhaltungsanteil4.000 €4.000 €
umlagefähig20.000 €23.000 €
8 % im Jahr1.600,00 €1.840,00 €
Erhöhung im Monat133,33 €153,33 €
Kappung 3,00 € je m² in sechs Jahren210,00 €210,00 €
neue Nettokaltmiete763,33 €783,33 €

Die abgerechnete Erhöhung liegt 15,0 % über der angekündigten, also mehr als 10 %. Geht die Erhöhungserklärung am 10. Juni 2027 zu, wäre die neue Miete sonst ab dem 1. September 2027 fällig; so verschiebt sich die Fälligkeit auf den 1. März 2028. Die Kappung von 3 € je m² greift hier nicht, weil die Miete vor der Erhöhung über 7 € je m² lag und die Erhöhung unter der Grenze bleibt; bei einer Miete unter 7 € je m² wären es höchstens 2 € je m². Alle Werte rechnet der Modernisierungs-Rechner für Ihre Zahlen nach.

Zwei Sonderfälle in der Ankündigung

Vereinfachtes Verfahren. Betragen die Kosten für die Wohnung höchstens 10.000 €, darf der Vermieter nach § 559c BGB pauschal 30 % als Erhaltungsanteil abziehen, statt ihn zu ermitteln. Die Ankündigung muss das sagen, die künftigen Betriebskosten muss sie dann nicht nennen. Bei 8.000 € Kosten ergibt das 37,33 € im Monat. Einen Härteeinwand gegen die Erhöhung gibt es in diesem Verfahren grundsätzlich nicht, und der Vermieter kann fünf Jahre lang keine weitere Erhöhung nach § 559 oder § 559e verlangen.

Neue Heizung mit Förderung. Baut der Vermieter eine Heizungsanlage ein, die die Voraussetzungen für öffentliche Zuschüsse erfüllt, und nimmt er Fördermittel in Anspruch, darf er nach § 559e BGB 10 % der Kosten abzüglich der Förderung umlegen, mit einem pauschalen Erhaltungsabzug von 15 %. Die Erhöhung ist auf 0,50 € je m² in sechs Jahren begrenzt. Bei 30.000 € Kosten und 9.000 € Förderung wären rechnerisch 137,50 € im Monat möglich, die Kappung lässt aber nur 35,00 € zu.

Was Sie mit der Ankündigung tun

  1. Datum des Zugangs notieren und die beiden Fristen ausrechnen: Härteeinwand und Sonderkündigung bis zum Ende des Folgemonats.
  2. Prüfen, ob alle Pflichtangaben enthalten sind, insbesondere der Betrag der erwarteten Erhöhung und die künftigen Betriebskosten. Fehlt etwas, beginnt die Härtefrist nicht, und eine spätere Erhöhung wird sechs Monate später fällig.
  3. Härtegründe, auch finanzielle, vorsorglich in Textform mitteilen, bevor die Frist abläuft.
  4. Die angekündigte Erhöhung mit dem Mini-Rechner oben nachrechnen und mit der späteren Erklärung vergleichen.

Bei einer Indexmiete sind Modernisierungserhöhungen nur in engen Fällen erlaubt, bei einer laufenden Staffelmiete gar nicht. Beeinträchtigen die Bauarbeiten die Wohnung, kann eine Mietminderung in Betracht kommen; bei einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nr. 1 bleibt eine Beeinträchtigung aber drei Monate lang außer Betracht (§ 536 Abs. 1a BGB).

Häufige Fragen

Wie viel Zeit habe ich, um nach einer Modernisierungsankündigung eine Härte geltend zu machen?

Bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Ankündigung folgt, in Textform. Kommt der Brief am 20. Oktober 2026, endet die Frist am 30. November 2026. Sie läuft nur an, wenn die Ankündigung den Anforderungen von § 555c BGB entspricht. Hat der Vermieter nicht auf Form und Frist hingewiesen, sind Sie an beides nicht gebunden; Härtegründe gegen die Mieterhöhung müssen aber spätestens bis zum Beginn der Arbeiten bei ihm sein.

Muss ich die Handwerker in meine Wohnung lassen?

Grundsätzlich ja, denn § 555d Abs. 1 BGB verpflichtet den Mieter, eine Modernisierung zu dulden. Die Pflicht entfällt nur, wenn die Arbeiten für Sie, Ihre Familie oder Ihren Haushalt eine Härte bedeuten, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters, der anderen Mieter sowie von Energieeinsparung und Klimaschutz nicht zu rechtfertigen ist. Die spätere Mieterhöhung zählt bei dieser Abwägung nicht mit.

Kann ich nach einer Modernisierungsankündigung vorzeitig ausziehen?

Ja. § 555e BGB gibt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht: Bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Ankündigung können Sie außerordentlich kündigen, und das Mietverhältnis endet zum Ablauf des übernächsten Monats. Bei Zugang am 20. Oktober 2026 muss die Kündigung bis zum 30. November 2026 beim Vermieter sein; geht sie am 25. November 2026 zu, endet der Vertrag am 31. Januar 2027. Bei Bagatellmaßnahmen gilt das Recht nicht.

Was passiert, wenn die Mieterhöhung höher ausfällt als angekündigt?

Übersteigt die tatsächliche Erhöhung die angekündigte um mehr als 10 %, verschiebt sich die Fälligkeit um sechs Monate (§ 559b Abs. 2 BGB), und Härtegründe gegen die Erhöhung können Sie auch nach Ablauf der Ausschlussfrist noch vorbringen (§ 559 Abs. 5 BGB). Im Beispiel kostet die Verschiebung den Vermieter 919,98 €. Eine höhere Erhöhung als die gesetzlich zulässige wird dadurch nicht erlaubt.

Wann ist eine Ankündigung entbehrlich?

Bei Maßnahmen, die nur unerheblich auf die Wohnung einwirken und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen (§ 555c Abs. 4 BGB). Beides muss zusammenkommen. Für alle anderen Modernisierungen ist die Ankündigung Pflicht. Fehlt sie, beginnt die Frist für Ihren Härteeinwand nicht, und eine spätere Mieterhöhung bleibt zwar möglich, wird aber erst sechs Monate später fällig.

Muss die Ankündigung die künftigen Heizkosten nennen?

Sie muss die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten angeben, wenn der Vermieter eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c BGB verlangen will. Im vereinfachten Verfahren für Kosten bis 10.000 € entfällt diese Angabe, dafür muss die Ankündigung sagen, dass er dieses Verfahren nutzt. Bei energetischen Maßnahmen darf er für die Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalwerte verweisen.

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Quellen

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Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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