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Eigenbedarfskündigung: was der Vermieter darlegen muss

Eigenbedarf ist der häufigste Grund für eine Kündigung durch den Vermieter, aber er muss begründet, fristgerecht und schriftlich erklärt werden.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Ihre Frist bei einer Vermieterkündigung

Mietverhältnis endet frühestens

30. April 2027

Kündigungsfrist6 Monate
Widerspruch spätestenszwei Monate vor dem Ende
Mit Bundesland und Datum rechnen →

Ein Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag über Wohnraum nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat (§ 573 Abs. 1 BGB). Eigenbedarf ist ein solches Interesse: Er liegt vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2). Die Gründe müssen im Kündigungsschreiben stehen, das schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein muss. Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange Sie dort wohnen: drei Monate, nach fünf Jahren sechs, nach acht Jahren neun Monate. Bei einer Kündigung, die am 2. November 2026 ankommt, endet das Mietverhältnis nach zwölf Jahren Wohndauer erst am 31. Juli 2027. Bedeutet der Auszug für Sie eine unzumutbare Härte, können Sie widersprechen (§ 574 BGB), und zwar spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses. Wurde Ihre Mietwohnung nach dem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, darf der Käufer erst nach einer Sperrfrist von drei Jahren kündigen, in vielen Städten erst nach fünf bis zehn Jahren.

Die Voraussetzungen des Eigenbedarfs

§ 573 BGB schützt Mieter vor Kündigungen ohne Grund. Der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse, und das Gesetz nennt drei Beispiele: eine schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters, den Eigenbedarf und die Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung. Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung. Beim Eigenbedarf muss der Vermieter die Wohnung für sich oder eine begünstigte Person wirklich benötigen. Ein vorgeschobener Bedarf trägt die Kündigung nicht, und wer Eigenbedarf nur vortäuscht, macht sich gegenüber dem Mieter schadensersatzpflichtig.

Form und Begründung

Die Kündigung braucht die Schriftform, also ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben (§ 568 BGB); eine E-Mail genügt nicht. Die Gründe müssen im Schreiben stehen (§ 573 Abs. 3): Wer einziehen soll, warum diese Person die Wohnung braucht, und warum gerade diese Wohnung. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, wenn sie später entstanden sind. Der Vermieter soll außerdem auf Ihr Widerspruchsrecht, dessen Form und Frist hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, verlängert sich Ihre Möglichkeit, zu widersprechen.

Die Kündigungsfrist

Kündigungsfristen des Vermieters nach § 573c BGB, Feiertage Berlin
WohndauerFristEnde bei Zugang am 2. November 2026Widerspruch spätestens
3 Jahre3 Monate31. Januar 202730. November 2026
6 Jahre6 Monate30. April 202728. Februar 2027
12 Jahre9 Monate31. Juli 202731. Mai 2027

Die Frist läuft ab dem Monat, in dem die Kündigung spätestens am dritten Werktag ankommt (§ 573c BGB). Maßgeblich für die Verlängerung ist die Zeit seit der Überlassung der Wohnung, also seit Ihrem Einzug. Der Kündigungsfrist-Rechner berechnet das Datum für Ihre Wohndauer und Ihr Bundesland; das kleine Werkzeug oben zeigt die Frist und den Widerspruch auf einen Blick.

Der Widerspruch nach der Sozialklausel

Nach § 574 BGB können Sie der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn der Auszug für Sie, Ihre Familie oder einen Angehörigen Ihres Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Der Widerspruch muss in Textform erklärt werden und spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter sein (§ 574b BGB). Auf Verlangen sollen Sie die Gründe unverzüglich nennen. Gibt das Gericht dem Widerspruch statt, wird das Mietverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit fortgesetzt.

Sonderfall: das Haus mit zwei Wohnungen

Wohnt der Vermieter selbst in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, kann er die andere Wohnung auch ohne berechtigtes Interesse kündigen, also ohne Eigenbedarf darzulegen (§ 573a BGB). Dafür verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate, und das Schreiben muss ausdrücklich sagen, dass die Kündigung auf diese Vorschrift gestützt wird. Dasselbe gilt für Wohnraum innerhalb der Wohnung des Vermieters, etwa ein Zimmer, sofern es nicht ohnehin vom Mieterschutz ausgenommen ist. Auch hier bleibt der Widerspruch wegen Härte möglich. Wer in einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter wohnt, sollte deshalb prüfen, ob die Kündigung auf § 573 oder § 573a gestützt ist; davon hängen Frist und Begründungspflicht ab.

Sperrfristen nach Umwandlung in Eigentum

Wird eine vermietete Wohnung nach Ihrem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, darf der Erwerber erst drei Jahre nach dem Verkauf wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung kündigen (§ 577a Abs. 1 BGB). Die Länder können diese Frist für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auf bis zu zehn Jahre verlängern. Die folgenden Länder haben das getan, jeweils für die Gemeinden ihrer Verordnung:

Kündigungssperrfristen nach § 577a Abs. 2 BGB, Stand Oktober 2026
LandSperrfristVerordnung gilt bis
Bayern10 Jahre31. Dezember 2029
Hamburg10 Jahre31. August 2033
Nordrhein-Westfalen8 Jahre28. Februar 2030
Hessen8 Jahre25. November 2026
Niedersachsen5 Jahre31. Dezember 2031
Baden-Württemberg5 Jahre31. Dezember 2026

Berlin hat ebenfalls eine Kündigungsschutzklausel-Verordnung für das ganze Stadtgebiet erlassen. Welche Gemeinden in den anderen Ländern erfasst sind, steht auf den Seiten der Länder, etwa Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Die gleiche Sperre gilt, wenn die Wohnung an eine Personengesellschaft oder mehrere Erwerber verkauft wurde.

Nach dem Auszug

Ziehen Sie aus, stehen Ihnen die Kaution samt Zinsen und gegebenenfalls ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung zu; wie das abläuft, erklärt die Seite Kaution zurück. Stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben war, etwa weil die Wohnung bald neu vermietet wird, können Sie Schadensersatz verlangen, zum Beispiel für Umzugskosten und eine höhere Miete.

Häufige Fragen

Für welche Angehörigen darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden?

Für sich selbst, für Familienangehörige und für Angehörige seines Haushalts, so § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Zur Familie zählen jedenfalls Kinder, Eltern und Geschwister; ob entferntere Verwandte genügen, hängt vom Einzelfall und der Nähe der Beziehung ab. Der Vermieter muss im Schreiben die Person nennen, für die er die Wohnung braucht, und warum.

Bis wann muss ich einer Eigenbedarfskündigung widersprechen?

Spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses, in Textform (§ 574b BGB). Endet der Vertrag am 30. April 2027, muss der Widerspruch bis zum 28. Februar 2027 beim Vermieter sein. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf Form und Frist des Widerspruchs hingewiesen, können Sie ihn noch im ersten Termin des Räumungsprozesses erklären.

Was zählt als Härte, die eine Eigenbedarfskündigung aufhält?

Gründe, die den Auszug für Sie, Ihre Familie oder Ihren Haushalt unzumutbar machen und die die Interessen des Vermieters überwiegen, etwa hohes Alter mit tiefer Verwurzelung, schwere Krankheit, eine Schwangerschaft kurz vor der Geburt oder Kinder mitten in einer Prüfung. Ausdrücklich nennt das Gesetz den Fall, dass angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht zu finden ist.

Wie lange ist man nach der Umwandlung in Eigentum vor Eigenbedarf geschützt?

Drei Jahre ab dem Verkauf der umgewandelten Wohnung, wenn die Umwandlung nach Ihrem Einzug stattfand (§ 577a Abs. 1 BGB). In Gebieten, die ein Land bestimmt hat, bis zu zehn Jahre: Bayern und Hamburg haben zehn Jahre festgelegt, Nordrhein-Westfalen und Hessen acht, Niedersachsen und Baden-Württemberg fünf, jeweils für die Gemeinden ihrer Verordnung.

Muss ich ausziehen, wenn die Kündigungsfrist abläuft?

Wenn die Kündigung wirksam ist und Sie nicht wirksam widersprochen haben, ja. Bleiben Sie wohnen, kann der Vermieter auf Räumung klagen; das Gericht prüft dann Eigenbedarf, Begründung und Härtegründe. Wer eine Ersatzwohnung sucht, sollte Bewerbungen und Absagen dokumentieren, weil sie im Streit um die Härte eine Rolle spielen.

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