Mietspiegel Bremen 2026: fortgeschrieben bis Ende 2027
Bremen hat seinen Mietspiegel 2024 mit dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben; die Mietpreisbremse gilt in der Stadtgemeinde, nicht in Bremerhaven.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
750,20 €
69,80 € pro Monat zu viel
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 11,00 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 682 € |
| Mietpreisbremse | gilt bis 31. Dezember 2029 |
| Kappungsgrenze | 15 % in drei Jahren |
| Grenze: Vergleichsmiete + 10 % | 750,20 € |
Zurückfordern können Sie erst nach einer Rüge in Textform. Kommt sie binnen 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, gilt sie ab Vertragsbeginn (§ 556g Abs. 2 BGB).
So rechnen wirDer qualifizierte Mietspiegel 2026 für die Stadtgemeinde Bremen gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Er ist die erste Fortschreibung des Mietspiegels 2024: Statt neu zu befragen, wurden die Werte mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst, wie § 558d Abs. 2 BGB es erlaubt. Herausgeberin ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, die Förderbank BAB koordiniert, ein Arbeitskreis aus Mieter- und Vermieterverbänden hat mitgewirkt. Berechnet wird die Vergleichsmiete aus einer Basismiete nach Wohnfläche mit prozentualen Zu- und Abschlägen für Baujahr, Gebäudeart, Bad und Küche, Ausstattung und Wohnlage, um die eine Spanne liegt. Eine Lizenz oder Freigabe für die Werte gibt es nicht, deshalb übernimmt dieser Rechner keine Bremer Tabellenwerte. Bremen gehört zu den Ländern mit Mietpreisbremse: In der Stadtgemeinde Bremen gilt sie bis zum 31. Dezember 2029, die Kappungsgrenze von 15 Prozent bis zum 31. August 2029. Bremerhaven ist nicht erfasst.
Fortschreibung statt Neuerhebung
Die Bremer Werte beruhen auf einer Erhebung zum 1. März 2023, die für den Mietspiegel 2024 ausgewertet wurde. Für 2026 hat ein Institut sie auf den Stand vom 1. März 2025 hochgerechnet, mit dem Faktor, um den der Verbraucherpreisindex in dieser Zeit gestiegen ist. Das Verfahren ist günstiger als eine neue Befragung und gesetzlich vorgesehen; es überträgt aber die Struktur des alten Mietspiegels unverändert. Die Einordnung nach Lage, Baujahr und Ausstattung bleibt damit gleich, die Euro-Beträge steigen einheitlich.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Ausgabe | Qualifizierter Mietspiegel für die Stadtgemeinde Bremen 2026 (erste Fortschreibung des Mietspiegels 2024 per Verbraucherpreisindex) |
| Art | qualifiziert, § 558d BGB |
| Gültig ab | 1. Januar 2026 |
| Gültig bis | 31. Dezember 2027 |
| Herausgeber | Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen |
| Werte auf dieser Website | keine: Die Rechte sind vorbehalten |
| Mietpreisbremse | ja, bis 31. Dezember 2029 |
| Kappungsgrenze | 15 % bis 31. August 2029 |
Rechnen mit dem Bremer Wert
Den Mietspiegel und seine Erläuterungen bietet die Förderbank BAB für den Bremer Mietspiegel an. Mit dem dort ermittelten Wert prüft der Mietcheck einen neuen Vertrag: Mit der Beispielannahme von 8,10 € für 72 m² sind höchstens 641,52 € zulässig, bei 690 € wären 48,48 € monatlich zu viel. Für eine Erhöhung nennt er die Kappungsgrenze und die Frist: Ein Schreiben vom 14. Oktober 2026 beantworten Sie bis zum 31. Dezember 2026.
Wer eine Indexmiete hat, bei dem folgt die Miete ebenfalls dem Verbraucherpreisindex, aber direkt und ohne Mietspiegel: Indexmiete.