Aktualisiert am

Nebenkosten: welche Betriebskosten Sie zahlen müssen

Umlegen darf der Vermieter nur, was die Betriebskostenverordnung aufzählt und was Ihr Mietvertrag ausdrücklich auf Sie überträgt.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Ihre kalten Betriebskosten je m²

Je m² und Monat

1,88 €/m²

Berliner Mittel 20241,93 €/m²
Abweichung-2,5 %
Ganze Abrechnung prüfen →

Nebenkosten im Mietrecht heißen Betriebskosten: laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Grundstück und den Gebrauch des Gebäudes entstehen. Sie tragen sie nur, wenn der Mietvertrag es vereinbart (§ 556 Abs. 1 BGB), und nur in den Grenzen der Betriebskostenverordnung. Deren § 2 zählt 17 Nummern auf, von der Grundsteuer über Wasser, Heizung, Aufzug, Müll, Reinigung, Garten und Versicherung bis zu den sonstigen Betriebskosten. Ausgeschlossen sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV die Kosten der Verwaltung und der Instandhaltung. Seit dem 1. Juli 2024 gehören auch die Nutzungsentgelte für den Kabelanschluss nicht mehr dazu. Als Maßstab für die Höhe nennt die Berliner Betriebskostenübersicht für das Abrechnungsjahr 2024 im Mittel 1,93 € je Quadratmeter und Monat für die kalten Posten und 1,50 € für Heizung und Warmwasser. Für eine Wohnung mit 62 m² sind das 119,66 € und 93,00 € im Monat. Zahlen Sie für die kalten Posten 1.650 € im Jahr, liegen Sie mit 2,22 € je Quadratmeter etwa 15 Prozent über dem Berliner Mittel.

Was Betriebskosten sind

Das Gesetz definiert sie in § 556 Abs. 1 BGB und wortgleich in § 1 der Betriebskostenverordnung: Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen laufend entstehen. Zwei Merkmale tragen diese Definition. Laufend heißt wiederkehrend, nicht unbedingt jährlich; eine Prüfung, die alle paar Jahre fällig ist, kann dazugehören, eine einmalige Anschaffung nicht. Und es geht um Gebrauch, nicht um Erhaltung: Was der Eigentümer aufwendet, um Abnutzung, Alterung und Witterungsschäden zu beseitigen, ist Instandhaltung und bleibt bei ihm.

Erledigt der Vermieter Arbeiten selbst, etwa die Gartenpflege, darf er den Betrag ansetzen, den eine gleichwertige Leistung eines Unternehmers kosten würde, aber ohne dessen Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV). Er muss diesen Betrag in der Abrechnung nachvollziehbar machen, zum Beispiel mit einem Vergleichsangebot.

Die 17 Nummern der Betriebskostenverordnung

Die abschließende Liste steht in § 2 BetrKV. Abschließend heißt: Was nicht unter eine der Nummern fällt, ist keine Betriebskostenposition, auch wenn es laufend anfällt. Die Tabelle fasst jede Nummer mit Beispielen aus dem Wortlaut zusammen.

Betriebskosten nach § 2 BetrKV, Wortlaut gelesen am 12. Oktober 2026
Nr.PostenWas dazugehört (Beispiele aus dem Wortlaut)
1laufende öffentliche Lastennamentlich die Grundsteuer
2WasserversorgungVerbrauch, Grundgebühren, Miete und Eichung der Wasserzähler
3EntwässerungGebühren für Haus- und Grundstücksentwässerung, Entwässerungspumpe
4HeizungBrennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messungen, Verbrauchserfassung
5Warmwasserzentrale Anlage, gewerbliche Lieferung, Wartung von Warmwassergeräten
6verbundene Heizungs- und WarmwasseranlagenKosten nach Nr. 4 und 2 für kombinierte Anlagen
7Personen- oder LastenaufzugBetriebsstrom, Bedienung, Prüfung, Reinigung
8Straßenreinigung und MüllbeseitigungGebühren, Müllschlucker, Müllmengenerfassung
9Gebäudereinigung und UngezieferbekämpfungFlure, Treppen, Keller, Waschküche, Fahrkorb
10GartenpflegePflanzen, Spielplatz samt Sand, nicht öffentliche Zugänge
11BeleuchtungStrom für Außenlicht und gemeinsam genutzte Räume
12SchornsteinreinigungKehrgebühren, soweit nicht schon unter Nr. 4
13Sach- und HaftpflichtversicherungFeuer, Sturm, Wasser, Elementarschäden, Glas, Haftpflicht
14HauswartVergütung und Sozialbeiträge, ohne Reparatur und Verwaltung
15Antenne, Breitbandnetz, GlasfaserBetriebsstrom und Prüfung; Glasfaser mit Bereitstellungsentgelt
16Einrichtungen für die WäschepflegeStrom, Pflege und Prüfung gemeinsamer Waschmaschinen
17sonstige Betriebskostenlaufende Kosten im Sinne von § 1, die Nr. 1 bis 16 nicht erfassen

Bei den Nummern 4 bis 6 geht die Heizkostenverordnung vor: Sie bestimmt, dass ein Teil der Kosten nach Verbrauch verteilt wird, und gibt Ihnen Kürzungsrechte, wenn das nicht geschieht. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Heizkostenabrechnung. Beim Hauswart der Nummer 14 dürfen Arbeiten, die er selbst erledigt, nicht zusätzlich unter den Nummern 2 bis 10 und 16 erscheinen; sonst zahlen Sie dieselbe Arbeit zweimal.

Was ausdrücklich keine Betriebskosten sind

§ 1 Abs. 2 BetrKV nennt zwei Gruppen, die nie umgelegt werden dürfen:

  • Verwaltungskosten: Personal und Einrichtungen der Verwaltung, Aufsicht, die Verwaltungsarbeit des Vermieters selbst, Prüfung des Jahresabschlusses und Geschäftsführung.
  • Instandhaltung und Instandsetzung: alles, was nötig ist, um Mängel durch Abnutzung, Alterung und Witterung zu beseitigen.

Daraus folgt eine einfache Prüffrage für jede Rechnung in den Belegen: Wurde etwas betrieben, gereinigt, geprüft oder versichert, oder wurde etwas repariert oder ersetzt? Eine neue Pumpe für die Heizung, ein ausgetauschtes Türschloss oder die Reparatur des Aufzugs sind Instandsetzung, auch wenn sie auf einer Rechnung zusammen mit der Wartung stehen. Der Anteil muss dann herausgerechnet werden.

Kabelfernsehen, Breitband und Glasfaser seit 2024

Nummer 15 wurde mehrfach geändert und ist der Posten, bei dem alte Mietverträge am häufigsten nicht mehr stimmen. Bis zum 30. Juni 2024 durften das Nutzungsentgelt für einen Kabelanschluss, die Gebühren für die Kabelweitersendung und die monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse umgelegt werden. Seit dem 1. Juli 2024 bleiben bei einer Gemeinschaftsantenne nur der Betriebsstrom und die regelmäßige Prüfung samt Einstellung; bei einem Breitbandnetz nur der Betriebsstrom. Für Anlagen, die ab dem 1. Dezember 2021 errichtet wurden, gelten die Buchstaben a und b überhaupt nicht mehr.

Neu ist Buchstabe c: der Betrieb einer gebäudeinternen Verteilung, die vollständig über Glasfaser an ein Netz mit sehr hoher Kapazität angeschlossen ist, wenn Sie Ihren Anbieter frei wählen können. Umlagefähig sind dort der Betriebsstrom und ein Bereitstellungsentgelt nach dem Telekommunikationsgesetz. Dieses Entgelt tragen Sie nur, wenn die Maßnahme wirtschaftlich umgesetzt wurde; bei einer aufwendigen Maßnahme muss der Vermieter vorher nach Möglichkeit drei Angebote eingeholt und das wirtschaftlichste gewählt haben (§ 556 Abs. 3a BGB).

Pauschale oder Vorauszahlung

Der Vertrag kann die Betriebskosten auf zwei Arten regeln (§ 556 Abs. 2 BGB). Bei einer Vorauszahlung zahlen Sie monatlich einen Abschlag, der in angemessener Höhe vereinbart sein muss, und erhalten jährlich eine Abrechnung, wie auf der Seite zur Nebenkostenabrechnung beschrieben. Bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung. Steigen die Kosten, darf der Vermieter die Pauschale nur erhöhen, wenn der Vertrag das vorsieht, und nur mit einer Erklärung in Textform, die den Grund nennt und erläutert; sie wirkt ab dem übernächsten Monat (§ 560 Abs. 1 und 2 BGB). Sinken die Kosten, muss er die Pauschale ab diesem Zeitpunkt herabsetzen und Ihnen das unverzüglich mitteilen.

Wie hoch Nebenkosten üblicherweise sind

Bundesweite amtliche Durchschnittswerte gibt es nicht. Die Berliner Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung nennt für das Abrechnungsjahr 2024 Mittelwerte von 1,93 € je Quadratmeter und Monat für die kalten Betriebskosten und 1,50 € für Heizung und Warmwasser. Hochgerechnet auf typische Wohnungsgrößen:

Berliner Mittelwerte für 2024 auf drei Wohnungsgrößen gerechnet
Wohnflächekalt im Monatwarm im Monatzusammen im Jahr
40 m²77,20 €60,00 €1.646 €
62 m²119,66 €93,00 €2.552 €
85 m²164,05 €127,50 €3.499 €

Ein Wert über dem Mittel ist kein Fehler: Ein Haus mit Aufzug, Hauswart und großer Gartenanlage kostet mehr als ein Haus ohne. Liegt aber ein einzelner Posten weit darüber, lohnt sich der Blick in die Belege. Der kleine Rechner oben rechnet Ihre kalten Kosten auf den Quadratmeter um; der Rechner Nebenkostenabrechnung prüfen macht dasselbe für die warmen Kosten und prüft die Fristen. Folgt aus der Abrechnung eine Nachzahlung, hilft die Seite zur Nebenkosten-Nachzahlung.

Häufige Fragen

Welche Nebenkosten darf der Vermieter auf mich umlegen?

Nur Betriebskosten aus der Liste in § 2 der Betriebskostenverordnung, und davon nur die, die Ihr Mietvertrag auf Sie überträgt. Typisch sind Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung und Hauswart. Steht im Vertrag nur eine Warmmiete ohne Vereinbarung über Betriebskosten, sind sie mit der Miete abgegolten.

Darf der Vermieter die Kosten der Hausverwaltung abrechnen?

Nein. § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nimmt Verwaltungskosten ausdrücklich aus: das Personal und die Einrichtungen der Verwaltung, die eigene Verwaltungsarbeit des Vermieters, Prüfungen des Jahresabschlusses und die Geschäftsführung. Auch Kontoführungsgebühren und Kosten für das Erstellen der Abrechnung fallen darunter. Taucht in Ihrer Abrechnung eine Position Verwaltung auf, streichen Sie sie in Ihrem Widerspruch.

Muss ich seit Juli 2024 noch für den Kabelanschluss zahlen?

Das Nutzungsentgelt für den Kabelanschluss, die Urheberrechtsgebühren für die Kabelweitersendung und die monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse sind nur bis zum 30. Juni 2024 umlagefähig. Seitdem bleiben bei einer Gemeinschaftsantenne oder einem Breitbandnetz im Haus nur Betriebsstrom und regelmäßige Prüfung. Den Fernsehanschluss buchen Sie nun selbst. Eine neue Glasfaserverteilung kann ein begrenztes Bereitstellungsentgelt auslösen.

Was ist der Unterschied zwischen Nebenkostenpauschale und Vorauszahlung?

Auf Vorauszahlungen folgt jedes Jahr eine Abrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben. Eine Pauschale wird nicht abgerechnet: Sie zahlen den festen Betrag, egal was tatsächlich anfällt. Erhöhen darf der Vermieter sie nur, wenn der Vertrag das vorsieht, und nur mit einer begründeten Erklärung in Textform (§ 560 Abs. 1 BGB). Sinken die Kosten, muss er die Pauschale von sich aus herabsetzen.

Wie hoch sind die Nebenkosten pro Quadratmeter im Durchschnitt?

Eine amtliche Zahl für ganz Deutschland gibt es nicht. Die Berliner Senatsverwaltung veröffentlicht Mittelwerte: Für das Abrechnungsjahr 2024 sind es 1,93 € je Quadratmeter und Monat für die kalten Betriebskosten und 1,50 € für Heizung und Warmwasser. Andere Städte liegen darüber oder darunter, je nach Grundsteuer, Wasserpreisen und Gebäudebestand. Als Orientierung, ob ein Posten auffällt, taugt der Wert trotzdem.

Was fällt unter sonstige Betriebskosten?

Laufende Kosten im Sinne von § 1 BetrKV, die keine der Nummern 1 bis 16 erfasst, zum Beispiel die regelmäßige Prüfung einer technischen Anlage im Haus, die keiner anderen Nummer zugeordnet ist, solange es um Betrieb und Prüfung geht und nicht um Reparatur. Weil Sie nur vereinbarte Kosten tragen, muss der Mietvertrag die einzelnen sonstigen Kosten benennen. Das bloße Wort sonstige verrät nicht, welche Kosten gemeint sind.

Passende Seiten und Rechner

Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

Aktualisiert am · Redaktionsrichtlinien · Kontakt

Rechtsstand 2026, geprüft am