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Mietspiegel, Verordnungen, BGB: ein Rechner

Mietspiegel 2026: Was Ihre Wohnung kosten darf

Stadt, Fläche und Baujahr eingeben: Sie sehen die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grenze der Mietpreisbremse und die zulässige Mieterhöhung für Ihre Gemeinde.

Aktualisiert am · Über uns · Methodik · § 556d BGB · Berliner Mietspiegel

Ausstattung genauer einordnen (Orientierungshilfe)

Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn

453,53 €

366,47 € pro Monat zu viel

Ortsübliche Vergleichsmiete6,65 €/m²
Vergleichsmiete für Ihre Fläche412,30 €
Spanne im Mietspiegel5,77–8,74 €/m²
Mietpreisbremsegilt bis 31. Dezember 2029
Kappungsgrenze15 % in drei Jahren
Grenze: Vergleichsmiete + 10 %453,53 €

Zurückfordern können Sie erst nach einer Rüge in Textform. Kommt sie binnen 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, gilt sie ab Vertragsbeginn (§ 556g Abs. 2 BGB).

So rechnen wir
Berliner Mietspiegel 2026, Zeile 89 · Offizieller Mietspiegel · Verordnung Berlin

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Maßstab für fast jede Frage zur Miethöhe in Deutschland. Bei einem neuen Vertrag in einem Gebiet mit Mietpreisbremse darf die Miete sie um höchstens 10 Prozent übersteigen (§ 556d BGB), bei einer Mieterhöhung darf sie sie gar nicht übersteigen, und zusätzlich bremst die Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in angespannten Gemeinden 15 Prozent (§ 558 BGB). Ob eine Gemeinde betroffen ist, bestimmt jedes Land selbst durch Verordnung. Diese Seite liest die Verordnungen aller 16 Länder mit Datum und Gemeindeliste und berechnet die Vergleichsmiete selbst, wo die Stadt ihren Mietspiegel frei veröffentlicht: in Berlin nach dem Mietspiegel 2026, in Hamburg nach dem Mietenspiegel 2025 und in Dortmund nach dem Mietspiegel 2025/2026. Ein Altbau von 1930 mit 60 m² in mittlerer Berliner Lage liegt bei 7,30 € je Quadratmeter, bei Vertragsschluss sind also höchstens 481,80 € kalt im Monat zulässig.

Wo die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze von 15 Prozent gelten

Stand der Landesverordnungen am 12. Oktober 2026. Die Zahl nennt die Gemeinden, die eine Verordnung ganz oder teilweise erfasst; das Datum, wann sie außer Kraft tritt.

LandMietpreisbremseKappungsgrenze 15 %
Baden-Württemberg 130 Gemeinden · bis 31. Dezember 2026 130 · bis 31. Dezember 2026
Bayern 284 Gemeinden · bis 31. Dezember 2029 284 · bis 31. Dezember 2029
Berlin 1 Gemeinde · bis 31. Dezember 2029 1 · bis 10. Mai 2028
Brandenburg 36 Gemeinden · bis 31. Dezember 2029 36 · bis 31. Dezember 2030
Bremen 1 Gemeinde · bis 31. Dezember 2029 1 · bis 31. August 2029
Hamburg 1 Gemeinde · bis 31. Dezember 2029 1 · bis 31. August 2028
Hessen 49 Gemeinden · bis 25. November 2026 49 · bis 25. November 2026
Mecklenburg-Vorpommern 10 Gemeinden · bis 31. Dezember 2029 10 · bis 18. März 2031
Niedersachsen 57 Gemeinden · bis 31. Dezember 2029 57 · bis 31. Dezember 2029
Nordrhein-Westfalen 57 Gemeinden · bis 31. Dezember 2029 57 · bis 28. Februar 2030
Rheinland-Pfalz 99 Gemeinden · bis 31. Dezember 2029 29 · bis 30. September 2029
Saarland keine Verordnung überall 20 %
Sachsen 2 Gemeinden · bis 30. Juni 2027 2 · bis 30. Juni 2027
Sachsen-Anhalt keine Verordnung überall 20 %
Schleswig-Holstein keine Verordnung 62 · bis 30. April 2029
Thüringen 2 Gemeinden · bis 31. Dezember 2027 2 · bis 30. September 2029

Mietspiegel der großen Städte

Wo die Stadt die Werte frei veröffentlicht, rechnet der Mietcheck die Vergleichsmiete selbst. Wo sie sich alle Rechte vorbehält, verlinken wir ihren offiziellen Rechner und rechnen mit Ihrem Wert weiter.

  • Berlin

    Berliner Mietspiegel 2026 · ab 28. Mai 2026

    Vergleichsmiete wird hier berechnet · Mittel 7,71 €/m²

  • Hamburg

    Hamburger Mietenspiegel 2025 · ab 9. Dezember 2025

    Vergleichsmiete wird hier berechnet · Mittel 9,94 €/m²

  • Dortmund

    Mietspiegel Dortmund 2025/2026 für nicht preisgebundene Wohnungen (Fortschreibung des Mietspiegels 2023/2024) · ab 1. Januar 2025

    Vergleichsmiete wird hier berechnet

  • München

    Mietspiegel für München 2025 · ab 20. März 2025

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen · Mittel 15,38 €/m²

  • Köln

    Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen in Köln 2025 (26. Auflage)

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen

  • Frankfurt am Main

    Frankfurter Mietspiegel 2026 (erste Auflage, Juni 2026) · ab 25. Juni 2026

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen

  • Stuttgart

    Qualifizierter Mietspiegel 2025/2026 für Stuttgart · ab 1. Januar 2025

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen

  • Düsseldorf

    Mietspiegel für die Landeshauptstadt Düsseldorf, gültig ab 1. August 2026 · ab 1. August 2026

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen

  • Leipzig

    Leipziger Mietspiegel 2025 – 2027 · ab 1. Juli 2025

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen

  • Dresden

    Dresdner Mietspiegel 2025 (qualifiziert; 14. Dresdner Mietspiegel) · ab 1. Januar 2025

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen · Mittel 7,33 €/m²

  • Hannover

    Mietspiegel 2025 Landeshauptstadt Hannover (qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB) · ab 18. Dezember 2025

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen

  • Nürnberg

    Mietenspiegel 2026 (27. fortgeschriebene Ausgabe; Fortschreibung des 2024 neu erstellten Mietenspiegels) · ab 1. August 2026

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen · Mittel 10,33 €/m²

  • Bremen

    Qualifizierter Mietspiegel für die Stadtgemeinde Bremen 2026 (erste Fortschreibung des Mietspiegels 2024 per Verbraucherpreisindex) · ab 1. Januar 2026

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen

  • Essen

    Qualifizierter Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in Essen (Fortschreibung des Mietspiegels 2024 per Verbraucherpreisindex, +4,42 %) · ab 1. August 2026

    Wert aus dem städtischen Rechner eintragen

So rechnet der Mietcheck

Der Rechner arbeitet in drei Schritten, und jeder steht in einem eigenen, getesteten Programmteil. Zuerst ermittelt er die ortsübliche Vergleichsmiete. In Berlin sucht er im Berliner Mietspiegel 2026 das Feld nach Wohnlage, Bezugsfertigkeit und Wohnfläche, beginnt beim Mittelwert und verschiebt ihn nach der Orientierungshilfe: Für jede der fünf Merkmalgruppen Bad, Küche, Wohnung, Gebäude und Wohnumfeld, in der die wohnwerterhöhenden Merkmale überwiegen, kommen 20 Prozent des Abstands zum oberen Spannenwert hinzu, im umgekehrten Fall gehen 20 Prozent des Abstands zum unteren Wert ab, und die Gruppen werden gegeneinander aufgerechnet. Unser Beispiel aus der Broschüre, ein Altbau von 1930 mit 60 m² in mittlerer Lage, landet so in Zeile 81 bei 7,30 € je Quadratmeter, mit drei besseren und zwei schlechteren Gruppen bei 7,75 €. In Hamburg wählt der Rechner im Mietenspiegel 2025 das Feld nach Wohnlage, Baualtersklasse und Fläche; eine Wohnung von 1965 mit 55 m² in normaler Lage liegt beim Mittelwert von 7,56 €.

Im zweiten Schritt prüft er die Regeln der Gemeinde. Er schlägt sie in den Verordnungen nach, die die Landesregierungen nach § 556d Abs. 2 und § 558 Abs. 3 BGB erlassen haben, mit dem Tag des Inkrafttretens und dem Tag, an dem sie auslaufen. Maßgeblich ist der Tag des Vertragsschlusses für die Mietpreisbremse und der Tag, an dem das Erhöhungsschreiben ankommt, für die Kappungsgrenze. Im dritten Schritt rechnet er: die zulässige Miete bei Vertragsbeginn mit Vormiete und Ausnahmen, oder die zulässige neue Miete mit Kappungsgrenze, Sperrfrist und Zustimmungsfrist. Alle Rechtswerte liest das Programm aus einer Parameterdatei, die wir am 12. Oktober 2026 gegen die amtlichen Texte geprüft haben. Was im Einzelnen geschieht, steht in der Methodik.

Warum die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel alles entscheidet

Die meisten Mietrechner im Netz fragen Sie nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Genau diese Zahl kennt aber fast niemand: Sie steckt in einem PDF von dreißig Seiten, in einer Tabelle mit fast zweihundert Zeilen, in einem Straßenverzeichnis und in einer Liste von Ausstattungsmerkmalen, die man erst gegeneinander aufrechnen muss. Wer sich dabei um eine Zeile vertut, rechnet mit einem Wert, der in Berlin leicht zwei Euro je Quadratmeter danebenliegt, bei 60 m² also 120 Euro im Monat. Deshalb rechnet dieser Rechner den Mietspiegel selbst aus, wo die Stadt es zulässt, und zeigt Ihnen die Zeile, aus der der Wert stammt, damit Sie ihn in der Broschüre nachschlagen können.

Der zweite Punkt, an dem andere Rechner scheitern, ist die Gemeinde. Ob 15 oder 20 Prozent Kappungsgrenze gelten und ob die Mietpreisbremse greift, steht in keinem Bundesgesetz, sondern in sechzehn Landesverordnungen mit eigenen Listen und eigenen Laufzeiten. Manche erfassen nur einzelne Ortsteile, manche laufen 2026 aus, andere wurden gerade verlängert. Wir haben jede Liste aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt übernommen und die Zahl der Gemeinden gegen den amtlichen Text gezählt. Steht Ihre Gemeinde nicht darin, sagt Ihnen der Rechner das, statt still mit 15 Prozent weiterzurechnen.

Welche Städte ihren Mietspiegel freigeben, und welche nicht

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten, die die Gemeinde oder die Verbände der Mieter und Vermieter erstellen. Das Gesetz verlangt, dass er veröffentlicht wird. Ob man seine Werte weiterverwenden darf, regelt es nicht, und die Städte entscheiden unterschiedlich. Hamburg stellt die Tabellenwerte als offene Daten unter der Datenlizenz Deutschland bereit, Dortmund veröffentlicht seinen Mietspiegel als amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt. Berlin veröffentlicht den Mietspiegel über die Senatsverwaltung ohne Vorbehalt, das Straßenverzeichnis im Amtsblatt. München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dresden, Hannover, Nürnberg, Bremen, Essen behalten sich dagegen ausdrücklich alle Rechte vor, teils mit dem Satz, die Werte dürften nicht in elektronischen Systemen gespeichert oder angeboten werden.

Wir halten uns daran. Für diese Städte zeigt der Rechner keinen einzigen Wert aus dem Mietspiegel, sondern verlinkt das offizielle Online-Angebot der Stadt, in dem Sie Ihre Wohnung einordnen. Den Wert tragen Sie ein, und von da an übernimmt unser Rechner, was das städtische Werkzeug nicht kann: Er prüft, ob in Ihrer Stadt am Tag Ihres Vertrags die Mietpreisbremse galt, welche Kappungsgrenze anzuwenden ist, und wie viel Sie zurückfordern oder ablehnen können.

Mietspiegel der großen Städte und wie dieser Rechner sie verwendet, Stand Oktober 2026
StadtMietspiegelGültig abVergleichsmiete
BerlinBerliner Mietspiegel 202628. Mai 2026wird hier berechnet
HamburgHamburger Mietenspiegel 20259. Dezember 2025wird hier berechnet
DortmundMietspiegel Dortmund 2025/2026 für nicht preisgebundene Wohnungen (Fortschreibung des Mietspiegels 2023/2024)1. Januar 2025wird hier berechnet
MünchenMietspiegel für München 202520. März 2025Wert aus dem städtischen Rechner
KölnMietspiegel für frei finanzierte Wohnungen in Köln 2025 (26. Auflage)siehe StadtWert aus dem städtischen Rechner
Frankfurt am MainFrankfurter Mietspiegel 2026 (erste Auflage, Juni 2026)25. Juni 2026Wert aus dem städtischen Rechner
StuttgartQualifizierter Mietspiegel 2025/2026 für Stuttgart1. Januar 2025Wert aus dem städtischen Rechner
DüsseldorfMietspiegel für die Landeshauptstadt Düsseldorf, gültig ab 1. August 20261. August 2026Wert aus dem städtischen Rechner
LeipzigLeipziger Mietspiegel 2025 – 20271. Juli 2025Wert aus dem städtischen Rechner
DresdenDresdner Mietspiegel 2025 (qualifiziert; 14. Dresdner Mietspiegel)1. Januar 2025Wert aus dem städtischen Rechner
HannoverMietspiegel 2025 Landeshauptstadt Hannover (qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB)18. Dezember 2025Wert aus dem städtischen Rechner
NürnbergMietenspiegel 2026 (27. fortgeschriebene Ausgabe; Fortschreibung des 2024 neu erstellten Mietenspiegels)1. August 2026Wert aus dem städtischen Rechner
BremenQualifizierter Mietspiegel für die Stadtgemeinde Bremen 2026 (erste Fortschreibung des Mietspiegels 2024 per Verbraucherpreisindex)1. Januar 2026Wert aus dem städtischen Rechner
EssenQualifizierter Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in Essen (Fortschreibung des Mietspiegels 2024 per Verbraucherpreisindex, +4,42 %)1. August 2026Wert aus dem städtischen Rechner

Neuer Vertrag: die Grenze der Mietpreisbremse

Wer in einer Gemeinde mit Mietpreisbremse einen Vertrag unterschreibt, darf zu Beginn höchstens die Vergleichsmiete plus zehn Prozent zahlen. Für die Berliner Beispielwohnung sind das 481,80 € im Monat; verlangt der Vermieter 620 €, sind 138,20 € monatlich zu viel. Höher darf die Miete nur sein, wenn schon der Vormieter mehr zahlte, wenn in den letzten drei Jahren modernisiert wurde, wenn die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet wurde oder wenn es die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung ist. Diese Ausnahmen muss der Vermieter vor Vertragsschluss in Textform offenlegen (§ 556g Abs. 1a BGB), sonst kann er sich nicht darauf berufen.

Zu viel gezahlte Miete bekommen Sie nur nach einer Rüge zurück. Eine Rüge innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn wirkt zurück bis zum ersten Tag, solange der Vertrag läuft; danach zählt nur, was nach ihrem Zugang fällig wird. Der Mietpreisbremse-Rechner rechnet beide Fälle mit Ihren Daten durch. Wir behalten keinen Anteil an der Rückzahlung und vermitteln keine Dienstleister, die einen Teil des Betrags verlangen.

Mieterhöhung: drei Grenzen und zwei Fristen

Bei einem laufenden Vertrag kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur Vergleichsmiete verlangen (§ 558 BGB). Drei Grenzen gelten gleichzeitig, und die niedrigste setzt sich durch: die Vergleichsmiete selbst, die Kappungsgrenze von 20 oder 15 Prozent bezogen auf die Miete vor drei Jahren, und die Sperrfrist, nach der die Miete bei Wirksamwerden mindestens 15 Monate unverändert gewesen sein muss. Das Schreiben selbst darf frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung kommen.

Die Zustimmungsfrist läuft bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang, die neue Miete gilt ab dem dritten. In unserem Beispiel mit 600 € Miete, 60 m² und einer Vergleichsmiete von 12 Euro wären 720 € nach der Vergleichsmiete möglich, die Kappungsgrenze von 15 Prozent erlaubt aber nur 690 €. Wer ein Erhöhungsschreiben am 5. Oktober 2026 erhält, hat bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Der Mieterhöhungsrechner zeigt diese Daten für Ihren Fall und auch den frühesten zulässigen Termin, wenn das Schreiben zu früh kam.

Nebenkosten, Index und Staffel

Neben der Kaltmiete entscheiden die Betriebskosten über die Wohnkosten. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ankommen, sonst entfällt eine Nachzahlung; Einwendungen sind bis zwölf Monate nach Zugang möglich (§ 556 Abs. 3 BGB). Zum Vergleich hat der Berliner Senat für 2024 durchschnittlich 1,93 € je Quadratmeter und Monat für die kalten Betriebskosten und 1,50 € für Heizung und Warmwasser ermittelt. Mit dem Rechner Nebenkostenabrechnung prüfen rechnen Sie Ihre Werte auf diese Einheit um. Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts; der Indexmiete-Rechner enthält die amtlichen Monatswerte bis zum letzten veröffentlichten Monat. Eine Staffelmiete legt die Erhöhungen im Voraus fest, jede Stufe muss aber ein Jahr gelten und unterliegt in Gebieten mit Mietpreisbremse selbst der Grenze von zehn Prozent.

Für Mieter, die neu in Deutschland sind

Jede Seite gibt es auch auf Englisch, geschrieben für Menschen, die in Deutschland zur Miete wohnen und die Begriffe des Mietrechts zum ersten Mal lesen. Die Rechner sind dieselben, die Zahlen kommen aus denselben amtlichen Quellen. Englische Seiten erklären die deutschen Fachwörter beim ersten Auftreten, denn im Schriftverkehr mit Vermieter, Hausverwaltung oder Gericht bleiben sie deutsch.

Stand der Daten: · Verbraucherpreisindex bis 2026-08

Häufige Fragen

Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete für meine Wohnung?

Im Mietspiegel Ihrer Gemeinde, den jede Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern erstellen und veröffentlichen muss (§ 558c Abs. 4 BGB). Für Berlin, Hamburg und Dortmund rechnet der Mietcheck oben die Vergleichsmiete selbst aus. München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dresden, Hannover, Nürnberg, Bremen, Essen behalten sich die Rechte an ihren Tabellen vor; dort führt der Link zum offiziellen Rechner der Stadt, und Sie tragen den Wert ein.

Gilt die Mietpreisbremse 2026 in ganz Deutschland?

Nein. Sie gilt nur in Gemeinden, die ein Land per Verordnung bestimmt hat, und nur so lange, wie die Verordnung läuft; spätestens Ende 2029 läuft jede aus (§ 556d Abs. 2 BGB). Im Oktober 2026 haben 13 der 16 Länder eine solche Verordnung. Keine haben Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Die Tabelle oben zeigt Zahl der Gemeinden und Ablaufdatum.

Um wie viel darf meine Miete in drei Jahren steigen?

Um höchstens 20 Prozent, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung um 15 Prozent, und nie über die Vergleichsmiete hinaus. Bei 600 € Miete, 60 m² und einer Vergleichsmiete von 12 Euro sind in einer 15-Prozent-Gemeinde also 690 € erlaubt, nicht 720 €. Erhöhungen nach Modernisierung und bei den Betriebskosten zählen dabei nicht mit.

Wie lange habe ich Zeit, einer Mieterhöhung zuzustimmen?

Bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens (§ 558b BGB). Erhalten Sie es am 5. Oktober 2026, endet die Frist am 31. Dezember 2026, und die neue Miete gilt ab 1. Januar 2027. Stimmen Sie nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten klagen. Eine Teilzustimmung bis zur zulässigen Höhe ist möglich.

Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?

Ja, wenn die Mietpreisbremse galt und keine Ausnahme greift. Voraussetzung ist eine Rüge in Textform. Kommt sie innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, bekommen Sie alles zurück, was Sie seit Beginn zu viel gezahlt haben; später nur die Mieten ab der Rüge (§ 556g Abs. 2 BGB). Der Mietpreisbremse-Rechner beziffert beides.

Für welche Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht?

Für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f BGB). Lag die Miete des Vormieters schon höher, darf sie weiter verlangt werden (§ 556e BGB). Auf eine dieser Ausnahmen kann sich der Vermieter nur berufen, wenn er sie vor Vertragsschluss unaufgefordert mitgeteilt hat.

Ist der Mietspiegel für Hamburg und Berlin verbindlich?

Beide sind qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB. Für sie wird vermutet, dass sie die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, und ein Vermieter muss ihre Werte auch dann nennen, wenn er seine Erhöhung anders begründet. Der Berliner Mietspiegel 2026 gilt seit dem 28. Mai 2026, der Hamburger Mietenspiegel 2025 seit dem 9. Dezember 2025.

Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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