Aktualisiert am

Modernisierungsumlage: Wie viel mehr Miete nach dem Umbau?

Kosten aus der Mieterhöhungserklärung eintragen; der Rechner zieht Erhaltung und Zuschüsse ab und wendet die Kappungsgrenze an.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Zulässige Erhöhung pro Monat

100 €

Neue Miete 800 €

Umlagefähige Kosten15.000 €
Abzug Erhaltung3.000 €
8 % pro Jahr1.200 €
Ohne Kappung pro Monat100 €
Kappungsgrenze in sechs Jahren3,00 €/m²

Die Erhöhung wird mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung fällig (§ 559b Abs. 2 BGB).

So rechnen wir

Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die jährliche Miete um 8 Prozent der für Ihre Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen (§ 559 BGB). Kosten, die ohnehin für Instandhaltung angefallen wären, gehören nicht dazu, ebenso wenig Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete durch Modernisierungen höchstens um 3 € je Quadratmeter steigen, bei einer Miete unter 7 € je Quadratmeter höchstens um 2 €. Beispiel: 18.000 € Kosten für Ihre Wohnung, davon 3.000 € ersparte Erhaltung, ergeben 1.200,00 € im Jahr, also 100,00 € im Monat mehr; die Miete steigt von 700 € auf 800,00 €. Bei Kosten bis 10.000 € kann der Vermieter das vereinfachte Verfahren mit 30 Prozent Pauschale für Erhaltung wählen. Für eine geförderte neue Heizung gelten zehn Prozent und höchstens 0,50 € je Quadratmeter (§ 559e BGB). Die erhöhte Miete ist ab Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen.

Die Rechnung Schritt für Schritt

Der Rechner folgt § 559 BGB. Von den Kosten, die auf Ihre Wohnung entfallen, zieht er die ersparten Erhaltungskosten und die Drittmittel ab. Auf den Rest wendet er acht Prozent im Jahr an und teilt durch zwölf. Danach prüft er die Kappungsgrenze von Absatz 3a: höchstens 3 € je Quadratmeter in sechs Jahren, 2 €, wenn die Miete vorher unter 7 € lag. Haben Sie in den letzten sechs Jahren schon eine Modernisierungserhöhung bekommen, tragen Sie sie im letzten Feld ein; sie wird angerechnet.

Modernisierungsumlage für eine Wohnung mit 70 m²
FallBasispro Monatneue Miete
Standard: 18.000 € minus 3.000 € Erhaltung15.000 €100,00 €800,00 €
teuer: 45.000 € minus 5.000 €, Kappung 3 €/m²40.000 €210,00 €910,00 €
dieselbe Maßnahme, Miete vorher 6 €/m²40.000 €140,00 €560,00 €
vereinfacht: 9.000 €, 30 % Pauschale6.300 €42,00 €742,00 €
Heizung § 559e: 24.000 € minus 7.000 € Förderung13.400 €35,00 €735,00 €

Wann die Erhöhung gilt

Die Erklärung muss in Textform kommen und die Erhöhung anhand der entstandenen Kosten berechnen und erläutern (§ 559b BGB). Gezahlt wird ab Beginn des dritten Monats nach Zugang. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn die Maßnahme nicht ordnungsgemäß angekündigt wurde oder die tatsächliche Erhöhung die angekündigte um mehr als zehn Prozent übersteigt. Was in der Ankündigung stehen muss und wie Sie einen Härteeinwand erheben, erklärt die Seite zur Modernisierungsankündigung. Eine Erhöhung bis zur Vergleichsmiete nach § 558 bleibt daneben möglich; die Modernisierungsumlage zählt bei deren Kappungsgrenze nicht mit.

Häufige Fragen

Wie wirkt die Kappungsgrenze bei einer teuren Modernisierung?

Sie begrenzt die Erhöhung, egal wie hoch die Kosten sind. Bei 45.000 € Kosten und 5.000 € Erhaltungsanteil ergäben acht Prozent 266,67 € im Monat; für 70 m² sind aber nur 210,00 € zulässig, drei Euro je Quadratmeter. Liegt die Miete vorher unter sieben Euro je Quadratmeter, sind es höchstens 140,00 €. Frühere Erhöhungen der letzten sechs Jahre werden angerechnet.

Was bedeutet das vereinfachte Verfahren für mich als Mieter?

Bis 10.000 € Kosten darf der Vermieter pauschal 30 Prozent für Erhaltung abziehen, statt sie einzeln zu schätzen. Bei 9.000 € Kosten steigt die Miete so um 42,00 € im Monat. Dafür sind Härteeinwände gegen die Erhöhung weitgehend ausgeschlossen, und weitere Erhöhungen nach § 559 sind für fünf Jahre weitgehend ausgeschlossen.

Wie wird eine neue Heizung mit Förderung umgelegt?

Nach § 559e BGB mit zehn Prozent der Kosten abzüglich der Fördermittel, wobei pauschal 15 Prozent als Erhaltung abgehen. Bei 24.000 € Kosten und 7.000 € Förderung ergäben sich 111,67 € im Monat, gedeckelt auf 0,50 € je Quadratmeter, für 70 m² also 35,00 €. Wird keine Förderung gewährt, obwohl sie dem Grunde nach möglich wäre, gilt die normale Umlage von acht Prozent.

Passende Seiten und Rechner

Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

Aktualisiert am · Redaktionsrichtlinien · Kontakt

Rechtsstand 2026, geprüft am