Mietspiegel Frankfurt am Main 2026: Wert ermitteln, Fristen kennen
Frankfurt hat seit Juni 2026 einen neuen Mietspiegel, und die hessische Mieterschutzverordnung endet am 25. November 2026.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
750,20 €
69,80 € pro Monat zu viel
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 11,00 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 682 € |
| Mietpreisbremse | gilt bis 25. November 2026 |
| Kappungsgrenze | 15 % in drei Jahren |
| Grenze: Vergleichsmiete + 10 % | 750,20 € |
Zurückfordern können Sie erst nach einer Rüge in Textform. Kommt sie binnen 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, gilt sie ab Vertragsbeginn (§ 556g Abs. 2 BGB).
So rechnen wirDer Frankfurter Mietspiegel 2026 gilt seit dem 25. Juni 2026 und läuft bis zum 31. Mai 2028. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel, den das Amt für Wohnungswesen herausgibt; wissenschaftlich bearbeitet hat ihn das Institut Wohnen und Umwelt in Darmstadt, Stichtag der Daten ist der 1. Juli 2025. Rechnerisch ist er ein Regressionsmietspiegel: Eine Basismiete nach Wohnfläche wird mit prozentualen Zu- und Abschlägen für Baujahr, Ausstattung und Wohnlage angepasst; für die Lage unterscheidet er zehn Kategorien, die ein Wohnlagenverzeichnis und eine Karte zuordnen. Die Stadt behält sich alle Rechte vor, deshalb nennt dieser Rechner keine Frankfurter Werte; den städtischen Mietspiegel-Rechner verlinken wir. Wichtig für 2026: Die hessische Mieterschutzverordnung, die Frankfurt die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze von 15 Prozent bringt, tritt am 25. November 2026 außer Kraft. Eine neue Verordnung war im Herbst 2026 nach Presseberichten in Vorbereitung, aber noch nicht verkündet.
Ein neuer Mietspiegel und ein auslaufender Schutz
Für Frankfurter Mieter fallen 2026 zwei Daten zusammen. Am 25. Juni trat der neue Mietspiegel in Kraft, der den Mietspiegel 2024 ablöst und bis Ende Mai 2028 gilt. Und die hessische Mieterschutzverordnung, die für Frankfurt die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenze von 15 Prozent und eine verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Eigentum regelt, endet im November. Wer jetzt eine Wohnung sucht, sollte den Vertragsschluss im Blick behalten: Maßgeblich ist der Tag, an dem der Vertrag geschlossen wird. Ob und mit welchen Gemeinden eine Nachfolgeverordnung kommt, entscheidet die Landesregierung.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Ausgabe | Frankfurter Mietspiegel 2026 (erste Auflage, Juni 2026) |
| Art | qualifiziert, § 558d BGB |
| Gültig ab | 25. Juni 2026 |
| Gültig bis | 31. Mai 2028 |
| Herausgeber | Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Amt für Wohnungswesen |
| Werte auf dieser Website | keine: Die Rechte sind vorbehalten |
| Mietpreisbremse | ja, bis 25. November 2026 |
| Kappungsgrenze | 15 % bis 25. November 2026 |
Rechnen mit dem Frankfurter Wert
Den Wert für Ihre Wohnung ermitteln Sie im Mietspiegel-Rechner der Stadt Frankfurt. Der Mietcheck oben verbindet ihn mit den hessischen Regeln. Für eine Mieterhöhung gilt bis zum Ablauf der Verordnung die abgesenkte Kappungsgrenze: Bei 775 € bisheriger Miete und 68 m² sind höchstens 891,25 € zulässig, statt der 911 €, die die Vergleichsmiete erlauben würde. Danach gälten 20 Prozent, sofern keine neue Verordnung kommt.
Die Liste aller hessischen Gemeinden und die Einzelheiten zur Verordnung stehen auf der Seite Mietpreisbremse Hessen. Wie eine Rüge aussieht und warum die Frist von 30 Monaten zählt, erklärt die Seite zur Rüge.