Mietpreisbremse in Thüringen: Erfurt und Jena
Thüringen schützt Mieter nur in seinen beiden größten Hochschulstädten; die beiden Verordnungen laufen unterschiedlich lange.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
keine Grenze
Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 11,00 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 682 € |
| Mietpreisbremse | gilt hier nicht |
| Kappungsgrenze | 20 % in drei Jahren |
Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.
So rechnen wirIn Thüringen gelten Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze nur in Erfurt und Jena. Die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung von 2021 wurde im Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2027 verlängert; die Kappungsgrenzenverordnung von 2019 gilt nach einer Verlängerung von 2024 bis zum 30. September 2029. Die Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt in Erfurt seit Oktober 2019 und in Jena seit Januar 2020. Weimar, Gera und alle anderen Gemeinden sind nicht erfasst. Wer nach Ende 2027 in Erfurt oder Jena einen Vertrag schließt, ist ohne neue Verlängerung nicht mehr durch die Mietpreisbremse geschützt, bei Erhöhungen bleibt aber die Kappungsgrenze von 15 Prozent bis 2029. Beispiel Jena: Bei einer angenommenen Vergleichsmiete von 9,20 € für eine Wohnung mit 55 m² liegt die Grenze bei 556,60 €; bei 640 € wären 83,40 € im Monat zu viel. Eine Erhöhung von 430 € auf 506 € ist auf 494,50 € gedeckelt.
Zwei Verordnungen mit verschiedener Laufzeit
Die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (GVBl. 2021 S. 13) beruht auf § 556d Abs. 2 BGB; eine Änderung vom 9. Dezember 2025 hat ihre Geltung bis Ende 2027 verlängert. Die Thüringer Kappungsgrenzenverordnung (GVBl. 2019 S. 366) beruht auf § 558 Abs. 3 BGB und wurde im August 2024 bis September 2029 verlängert. Beide nennen nur Erfurt und Jena.
| Regel | Erfurt | Jena | übriges Thüringen |
|---|---|---|---|
| Mietpreisbremse | bis 31. Dezember 2027 | bis 31. Dezember 2027 | nein |
| Kappungsgrenze 15 % | seit Oktober 2019, bis 30. September 2029 | seit Januar 2020, bis 30. September 2029 | nein, 20 % |
Was der Mietcheck für Jena zeigt
Tragen Sie Jena oder Erfurt als Gemeinde ein, prüft der Mietcheck das Datum Ihres Vertrags oder Ihres Erhöhungsschreibens gegen beide Laufzeiten. Für einen Vertrag aus dem Jahr 2026 gilt die Grenze von zehn Prozent über der Vergleichsmiete. Die Vergleichsmiete bringen Sie aus dem Mietspiegel der Stadt mit; für eine Mieterhöhung tragen Sie zusätzlich das Datum ein, an dem das Schreiben angekommen ist, und den Tag der letzten Mieterhöhung. Wie die Mietpreisbremse in Sachsen nebenan geregelt ist, zeigt die Seite Mietpreisbremse Sachsen.