Kündigungsfrist im Mietvertrag: Wann endet Ihre Miete?
Wer kündigt, wann kommt das Schreiben an und seit wann wohnen Sie dort: Daraus folgt der letzte Tag des Mietverhältnisses.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Mietverhältnis endet am
31. Januar 2027
| Kündigungsfrist | 3 Monate |
| 3. Werktag in diesem Monat | 4. November 2026 |
| Zählt der Zugangsmonat mit? | ja |
Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Der Samstag zählt als Werktag, Sonn- und Feiertage nicht.
So rechnen wirDie ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags über Wohnraum ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c BGB). Für Mieter sind das immer 3 Monate, gleich wie lange sie schon dort wohnen. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung um jeweils drei Monate, auf sechs und neun Monate. Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger. Der Samstag zählt als Werktag (BGH, Urteil vom 27. April 2005, VIII ZR 206/04), Sonntage und Feiertage nicht; deshalb fragt der Rechner nach Ihrem Bundesland. Ein Beispiel aus Berlin: Kommt Ihre Kündigung am 4. November 2026 an, dem dritten Werktag, endet das Mietverhältnis am 31. Januar 2027. Kommt sie am 5. November, endet es erst am 28. Februar 2027. Kündigt der Vermieter einer Wohnung, die seit April 2019 überlassen ist, gelten sechs Monate bis zum 30. April 2027.
So rechnet der Rechner
Er sucht im Monat des Zugangs den dritten Werktag: Montag bis Samstag zählen, Sonntage und Feiertage nicht. Neben den bundesweiten Feiertagen berücksichtigt er die Feiertage Ihres Landes, die in die ersten Tage eines Monats fallen können, etwa den 6. Januar in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt oder den 1. November in Nordrhein-Westfalen. Kommt die Kündigung bis zu diesem Tag an, zählt der laufende Monat mit; sonst beginnt die Frist im Folgemonat. Das Ende ist der letzte Tag des Monats, in dem die Frist abläuft. Für den Vermieter zählt er die Jahre seit der Überlassung der Wohnung, also seit dem Einzug, nicht seit Vertragsunterschrift.
| Fall | Frist | Ende |
|---|---|---|
| Mieter, Zugang 4. November 2026 | 3 Monate | 31. Januar 2027 |
| Mieter, Zugang 5. November 2026 | 3 Monate | 28. Februar 2027 |
| Vermieter, Wohnung seit April 2019 | 6 Monate | 30. April 2027 |
| Vermieter, Wohnung seit April 2016 | 9 Monate | 31. Juli 2027 |
Was der Rechner nicht prüft
Ob eine Kündigung des Vermieters überhaupt zulässig ist, steht nicht in § 573c, sondern in § 573 BGB: Er braucht ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf, und muss die Gründe im Schreiben angeben. Die Seite zur Eigenbedarfskündigung erklärt Voraussetzungen, Widerspruch und Sperrfristen. Für möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters und für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch gelten kürzere Fristen; diese Fälle bildet der Rechner nicht ab.