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Kündigungsfrist im Mietvertrag: Wann endet Ihre Miete?

Wer kündigt, wann kommt das Schreiben an und seit wann wohnen Sie dort: Daraus folgt der letzte Tag des Mietverhältnisses.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Mietverhältnis endet am

31. Januar 2027

Kündigungsfrist3 Monate
3. Werktag in diesem Monat4. November 2026
Zählt der Zugangsmonat mit?ja

Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Der Samstag zählt als Werktag, Sonn- und Feiertage nicht.

So rechnen wir

Die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags über Wohnraum ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c BGB). Für Mieter sind das immer 3 Monate, gleich wie lange sie schon dort wohnen. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung um jeweils drei Monate, auf sechs und neun Monate. Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger. Der Samstag zählt als Werktag (BGH, Urteil vom 27. April 2005, VIII ZR 206/04), Sonntage und Feiertage nicht; deshalb fragt der Rechner nach Ihrem Bundesland. Ein Beispiel aus Berlin: Kommt Ihre Kündigung am 4. November 2026 an, dem dritten Werktag, endet das Mietverhältnis am 31. Januar 2027. Kommt sie am 5. November, endet es erst am 28. Februar 2027. Kündigt der Vermieter einer Wohnung, die seit April 2019 überlassen ist, gelten sechs Monate bis zum 30. April 2027.

So rechnet der Rechner

Er sucht im Monat des Zugangs den dritten Werktag: Montag bis Samstag zählen, Sonntage und Feiertage nicht. Neben den bundesweiten Feiertagen berücksichtigt er die Feiertage Ihres Landes, die in die ersten Tage eines Monats fallen können, etwa den 6. Januar in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt oder den 1. November in Nordrhein-Westfalen. Kommt die Kündigung bis zu diesem Tag an, zählt der laufende Monat mit; sonst beginnt die Frist im Folgemonat. Das Ende ist der letzte Tag des Monats, in dem die Frist abläuft. Für den Vermieter zählt er die Jahre seit der Überlassung der Wohnung, also seit dem Einzug, nicht seit Vertragsunterschrift.

Kündigungsfristen nach § 573c BGB, Feiertage Berlin
FallFristEnde
Mieter, Zugang 4. November 20263 Monate31. Januar 2027
Mieter, Zugang 5. November 20263 Monate28. Februar 2027
Vermieter, Wohnung seit April 20196 Monate30. April 2027
Vermieter, Wohnung seit April 20169 Monate31. Juli 2027

Was der Rechner nicht prüft

Ob eine Kündigung des Vermieters überhaupt zulässig ist, steht nicht in § 573c, sondern in § 573 BGB: Er braucht ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf, und muss die Gründe im Schreiben angeben. Die Seite zur Eigenbedarfskündigung erklärt Voraussetzungen, Widerspruch und Sperrfristen. Für möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters und für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch gelten kürzere Fristen; diese Fälle bildet der Rechner nicht ab.

Häufige Fragen

Zählt der Samstag bei der Kündigungsfrist als Werktag?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Sonnabend bei den drei Werktagen der Kündigungsfrist mitzählt (VIII ZR 206/04). Im Oktober 2026 fällt der 3. Oktober als Feiertag aus: Der dritte Werktag ist 5. Oktober 2026. Fällt der dritte Werktag selbst auf einen Samstag, hat der BGH offengelassen, ob die Frist sich auf Montag verschiebt; der Rechner rät dann zum Zugang bis Freitag.

Gilt die längere Frist auch, wenn ich als Mieter kündige?

Nein. Die Verlängerung auf sechs und neun Monate gilt nur für den Vermieter. Mieter kündigen immer mit 3 Monaten, auch nach zwanzig Jahren in der Wohnung. Eine Klausel im Vertrag, die dem Mieter eine längere Frist auferlegt, ist unwirksam. Ein befristeter Kündigungsverzicht ist bei einer Staffelmiete für höchstens vier Jahre ab Vereinbarung möglich.

Muss die Kündigung des Mietvertrags unterschrieben sein?

Ja. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags braucht nach § 568 BGB die Schriftform, also ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben; eine E-Mail oder eine Nachricht im Mieterportal genügt nicht. Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben, bei mehreren Vermietern muss die Kündigung allen zugehen. Den Zugang beweisen Sie am sichersten mit Boten oder Einwurf vor Zeugen.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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