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Kaution zurück: wann Sie Ihr Geld nach dem Auszug bekommen

Das Gesetz nennt keinen festen Tag für die Rückzahlung, aber es setzt dem Vermieter enge Grenzen, wie lange er Schäden noch geltend machen kann.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Was zurückkommt: Kaution plus Zinsen

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Nach dem Auszug muss der Vermieter über die Kaution abrechnen und sie samt Zinsen zurückzahlen, soweit er keine berechtigten Ansprüche mehr hat. Eine feste gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht; das BGB legt keinen Monat fest, und Angaben wie drei oder sechs Monate sind Faustregeln, keine Gesetzesregel. Fest steht dagegen die Verjährung nach § 548 Abs. 1 BGB: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren sechs Monate, nachdem er die Wohnung zurückerhalten hat. Geben Sie die Schlüssel am 30. November 2026 zurück, endet diese Frist am 30. Mai 2027. Die Zinsen gehören nach § 551 Abs. 3 BGB Ihnen und erhöhen die Kaution. Auf einer Kaution von 2.940 € ergeben 0,5 % über 6 Jahre mit Zinseszins 89,31 €, bei 2,0 % schon 370,92 €. Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf der Vermieter einen angemessenen Teil zurückhalten; wie viel, sagt das Gesetz nicht.

Keine feste Frist, aber eine Pflicht zur Abrechnung

Viele Ratgeber nennen eine feste Frist für die Rückzahlung der Kaution. Im Gesetz steht sie nicht. Weder § 551 BGB noch eine andere Vorschrift bestimmt, wann die Kaution nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückzuzahlen ist. Der Rückzahlungsanspruch wird erst fällig, wenn der Vermieter angemessene Zeit hatte, seine Ansprüche zu prüfen. Wie lang diese Zeit ist, hängt vom Einzelfall ab: Bei einer sauber übergebenen Wohnung ohne offene Posten ist sie kurz, bei Streit über Schäden oder einer ausstehenden Abrechnung länger.

Das heißt nicht, dass der Vermieter beliebig warten darf. Er muss über die Kaution abrechnen: aufstellen, welche Ansprüche er hat, sie mit der Kaution samt Zinsen verrechnen und den Rest auszahlen. Ansprüche, die erkennbar nicht bestehen, rechtfertigen keinen Einbehalt. Und die kurze Verjährung für Schäden setzt ihm einen festen Rahmen.

Sechs Monate für Schäden: § 548 BGB

Nach § 548 Abs. 1 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald er die Wohnung zurückerhält, in der Regel mit der Schlüsselübergabe, nicht erst mit dem Vertragsende. Umgekehrt verjähren Ihre Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Wegnahme einer Einrichtung, etwa einer eingebauten Küche, sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (§ 548 Abs. 2).

Sechsmonatsfrist nach § 548 Abs. 1 BGB
Rückgabe der WohnungVerjährung der Schadensansprüche
30. November 202630. Mai 2027
31. August 202628. Februar 2027
15. März 202715. September 2027

Die zweite Zeile zeigt eine Besonderheit: Gibt es im Zielmonat keinen entsprechenden Tag, endet die Frist am letzten Tag des Monats. Was die Verjährung für die Kaution bedeutet, ist weniger einfach, als es scheint. Nach § 215 BGB schließt die Verjährung eine Aufrechnung nicht aus, wenn der Anspruch zu dem Zeitpunkt, als erstmals aufgerechnet werden konnte, noch nicht verjährt war. Ob ein Vermieter nach sechs Monaten noch Schäden mit der Kaution verrechnen darf, ist deshalb eine Frage des Einzelfalls. Sicher ist: Wer innerhalb der sechs Monate weder abrechnet noch Schäden konkret benennt, steht schlecht da.

Was abgezogen werden darf, und was nicht

Die Kaution sichert alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Abziehen darf der Vermieter:

  • offene Mieten und Nutzungsentschädigung für die Zeit nach dem Vertragsende,
  • eine Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung, die rechtzeitig gekommen ist,
  • Schadensersatz für Beschädigungen über die normale Abnutzung hinaus,
  • Kosten, die Sie nach einer wirksamen Vertragsklausel tragen müssen.

Normale Abnutzung gehört nicht dazu: Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nach § 538 BGB nicht zu vertreten. Jeder Abzug muss in der Abrechnung so beschrieben sein, dass Sie ihn prüfen können, mit Art des Schadens und Betrag. Ein Übergabeprotokoll, das beide unterschrieben haben, ist dafür das wichtigste Beweismittel, ebenso Fotos mit Datum beim Ein- und Auszug.

Einbehalt für eine ausstehende Betriebskostenabrechnung

Die Abrechnung über das letzte Jahr kommt oft erst lange nach dem Auszug. Der Vermieter darf deshalb einen Teil der Kaution zurückhalten, der einer zu erwartenden Nachzahlung entspricht. Das Gesetz nennt dafür keine Höhe. Ein vernünftiger Anhalt sind die Nachzahlungen der letzten Jahre. Für die Abrechnung selbst gilt die Frist aus § 556 Abs. 3 BGB: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, sonst ist eine Nachforderung ausgeschlossen. Mehr dazu auf der Seite zur Nebenkosten-Nachzahlung.

Die Zinsen gehören Ihnen

Der Vermieter muss eine Geldkaution verzinslich anlegen, und die Erträge stehen dem Mieter zu; sie erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB). Über Jahre wächst die Kaution so mit Zinseszins. Für eine Kaution von 2.940 € (drei Nettokaltmieten zu 980 €) nach 6 Jahren:

Kaution von 2.940 € über 6 Jahre mit Zinseszins
Zinssatz des KontosZinsenRückzahlung ohne Abzüge
0,1 %17,68 €2.957,68 €
0,5 %89,31 €3.029,31 €
1,0 %180,87 €3.120,87 €
2,0 %370,92 €3.310,92 €

Den tatsächlichen Zinssatz kennt nur die Bank; der kleine Rechner oben rechnet mit dem Satz, den Sie eintragen. Hat der Vermieter die Kaution nicht angelegt, schuldet er Ihnen trotzdem die Zinsen, die eine ordnungsgemäße Anlage gebracht hätte. In einem Studenten- oder Jugendwohnheim entfällt die Verzinsungspflicht.

So holen Sie Ihr Geld zurück

  1. Bei der Übergabe ein Protokoll anfertigen und unterschreiben lassen, Zählerstände notieren.
  2. Neue Anschrift und Kontoverbindung schriftlich mitteilen.
  3. Abrechnung über die Kaution samt Zinsen verlangen und eine Frist setzen.
  4. Nach Fristablauf mahnen; bleibt das erfolglos, Mahnbescheid oder Klage beim Amtsgericht.

Lag die Kaution auf einem verpfändeten Sparbuch oder Konto auf Ihren Namen, brauchen Sie keine Auszahlung, sondern die Freigabe des Pfandrechts durch den Vermieter. Bei einer Bürgschaft verlangen Sie die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Wie hoch die Kaution von Anfang an sein durfte, erklärt die Seite zur Mietkaution; Zinsen und Raten rechnet der Kaution-Rechner.

Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach dem Auszug behalten?

Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Der Vermieter darf so lange prüfen, wie er braucht, um seine Ansprüche zu überblicken, also den Zustand der Wohnung, offene Mieten und ausstehende Abrechnungen. Über den Teil, für den keine Ansprüche in Betracht kommen, muss er zügig abrechnen. Monatsangaben, die man oft liest, sind Erfahrungswerte und keine Regel; im Streit entscheidet der Einzelfall.

Was passiert mit den Zinsen auf meine Kaution?

Sie gehören Ihnen. § 551 Abs. 3 BGB sagt, dass die Erträge dem Mieter zustehen und die Sicherheit erhöhen. Der Vermieter zahlt sie also mit der Kaution zurück. Bei 2.940 € und 1,0 % Zinsen über 6 Jahre sind das 180,87 €. Fordern Sie eine Aufstellung der Bank an, wenn die Abrechnung keine Zinsen ausweist. Nur in Studenten- und Jugendwohnheimen entfällt die Pflicht zur Verzinsung.

Darf der Vermieter einen Teil der Kaution für die Nebenkostenabrechnung einbehalten?

Ja, soweit eine Nachzahlung aus einer noch ausstehenden Abrechnung zu erwarten ist. Die Höhe muss sich an realistischen Zahlen orientieren, etwa an den Nachzahlungen der Vorjahre; die ganze Kaution darf er dafür nicht blockieren. Den Rest muss er auszahlen. Kommt die Abrechnung, muss sie die gesetzliche Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums einhalten, sonst entfällt auch hier die Nachforderung.

Was bedeutet die Sechsmonatsfrist des § 548 BGB für meine Kaution?

Ansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren sechs Monate nach der Rückgabe, bei Rückgabe am 30. November 2026 also am 30. Mai 2027. Danach kann der Vermieter Sie wegen solcher Schäden nicht mehr verklagen. Ob er sie noch mit der Kaution verrechnen darf, hängt nach § 215 BGB davon ab, ob die Verrechnung schon vor der Verjährung möglich war. Miete und Betriebskosten verjähren nicht nach § 548.

Wie fordere ich meine Kaution zurück, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Schreiben Sie ihm mit Anschrift und Kontoverbindung, verlangen Sie die Abrechnung über die Kaution samt Zinsen und setzen Sie eine klare Frist von zwei bis drei Wochen. Bleibt das ohne Antwort, folgt eine Mahnung. Danach bleiben das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage beim Amtsgericht. Mietervereine helfen bei der Formulierung. Bewahren Sie Übergabeprotokoll, Fotos und Zahlungsnachweis der Kaution auf.

Darf der Vermieter normale Abnutzung von der Kaution abziehen?

Nein. Veränderungen und Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nach § 538 BGB nicht zu vertreten. Leichte Laufspuren im Parkett, verblasste Tapeten oder Dübellöcher in üblichem Umfang sind keine Schäden. Abziehen darf der Vermieter nur Schäden darüber hinaus und Kosten, die Sie nach einer wirksamen Vertragsklausel tragen müssen, etwa für Schönheitsreparaturen.

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Quellen

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Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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