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Mietminderung-Rechner: Wie viel dürfen Sie weniger zahlen?

Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Quote und Zeitraum eintragen: Der Rechner zählt jeden Tag mit Mangel einzeln.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Minderung für den Zeitraum

212,77 €

Bruttomiete (Basis)970 €
Minderung pro vollem Monat97 €
Zu zahlen im vollen Monat873 €
Tage mit Mangel65

Die Quote legt kein Gesetz fest: Sie hängt von Art und Schwere des Mangels ab und wird im Streit vom Gericht bestimmt. Die Minderung setzt eine Mängelanzeige voraus (§ 536c BGB).

So rechnen wir

Ist die Wohnung mangelhaft, mindert sich die Miete nach § 536 BGB von selbst, solange der Mangel die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch herabsetzt; eine Vereinbarung oder ein Urteil braucht es dafür nicht. Gemindert wird nicht die Kaltmiete, sondern die Bruttomiete einschließlich der Vorauszahlung oder Pauschale für Nebenkosten; so hat es der Bundesgerichtshof am 6. April 2005 entschieden (XII ZR 225/03). Der Rechner rechnet deshalb mit Kaltmiete plus Nebenkosten und verteilt die Minderung auf jeden Kalendertag des Mangels, weil ein Monat mit 28 Tagen anders zählt als einer mit 31. Beispiel: 750 € Kaltmiete und 220 € Vorauszahlung ergeben 970 € brutto. Bei einer Quote von zehn Prozent sind das 97,00 € im vollen Monat; vom 10. Januar bis 15. März 2026 kommen 212,77 € zusammen. Die Quote selbst legt kein Gesetz fest; sie hängt vom Mangel ab und wird im Streit vom Gericht bestimmt.

Was der Rechner rechnet, und was nicht

Er rechnet die Folge einer Minderungsquote in Euro aus: Bruttomiete mal Quote für jeden vollen Monat, und für angebrochene Monate jeder Tag mit seinem Anteil. Er sagt nicht, wie hoch die Quote sein muss. § 536 BGB kennt nur drei Stufen: Ist die Tauglichkeit aufgehoben, entfällt die Miete ganz; ist sie gemindert, ist eine angemessen herabgesetzte Miete zu zahlen; bleibt die Beeinträchtigung unerheblich, gibt es keine Minderung. Für die ersten drei Monate einer energetischen Modernisierung ist die Minderung ausgeschlossen (§ 536 Abs. 1a BGB).

Drei Voraussetzungen vor dem ersten gekürzten Euro

  1. Anzeige des Mangels. Nach § 536c BGB müssen Sie einen Mangel unverzüglich melden. Wer nicht meldet, verliert das Minderungsrecht, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte. Die Seite zur Mängelanzeige zeigt, was hineingehört.
  2. Kein Mangel, den Sie bei Vertragsschluss kannten. Wer einen Mangel bei der Unterschrift kannte, kann nicht mindern; wer eine mangelhafte Wohnung in Kenntnis des Mangels übernimmt, muss sich seine Rechte bei der Übergabe vorbehalten (§ 536b BGB).
  3. Vorsicht bei der Kürzung. Die Miete ist zum dritten Werktag fällig (§ 556b BGB). Wer zu viel kürzt, gerät mit dem Rest in Verzug. Viele zahlen deshalb weiter unter Vorbehalt und fordern später zurück.
Taggenaue Minderung, Beispiel mit den Voreinstellungen des Rechners
RechenschrittBetrag
Kaltmiete plus Vorauszahlung970,00 €
Quote10 %
Minderung im vollen Monat97,00 €
Minderung vom 10. Januar bis 15. März 2026 (65 Tage)212,77 €

Mehr zu den Voraussetzungen und dazu, warum es keine verlässliche Quotentabelle gibt, steht auf der Seite zur Mietminderung.

Häufige Fragen

Warum rechnet der Rechner mit der Bruttomiete statt der Kaltmiete?

Weil der Bundesgerichtshof das so entschieden hat: Bemessungsgrundlage der Minderung ist die Gesamtmiete einschließlich aller Nebenkosten, gleich ob als Pauschale oder Vorauszahlung (Urteil vom 6. April 2005, XII ZR 225/03). Im Beispiel macht das einen Unterschied: 212,77 € statt 164,52 € auf die Kaltmiete allein.

Gibt es eine amtliche Tabelle für Minderungsquoten?

Nein. Das Gesetz spricht nur von einer angemessen herabgesetzten Miete. Tabellen im Netz sammeln Urteile zu Einzelfällen, deren Umstände sich selten auf Ihre Wohnung übertragen lassen. Deshalb trägt der Rechner keine Quote vor, sondern lässt Sie sie wählen, etwa nach Rücksprache mit dem Mieterverein, und zeigt, was sie in Euro bedeutet.

Wie wird ein halber Monat mit Mangel berechnet?

Tageweise: Jeder Tag zählt mit dem Anteil des jeweiligen Monats. Im Februar 2026 mit 28 Tagen ergibt eine Quote von zehn Prozent auf 970 € genau 97,00 €; in einem Monat mit 31 Tagen ist der einzelne Tag entsprechend weniger wert. So bleibt der volle Monat immer bei zehn Prozent der Bruttomiete.

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Quellen

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Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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