Mietminderung-Rechner: Wie viel dürfen Sie weniger zahlen?
Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Quote und Zeitraum eintragen: Der Rechner zählt jeden Tag mit Mangel einzeln.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Minderung für den Zeitraum
212,77 €
| Bruttomiete (Basis) | 970 € |
| Minderung pro vollem Monat | 97 € |
| Zu zahlen im vollen Monat | 873 € |
| Tage mit Mangel | 65 |
Die Quote legt kein Gesetz fest: Sie hängt von Art und Schwere des Mangels ab und wird im Streit vom Gericht bestimmt. Die Minderung setzt eine Mängelanzeige voraus (§ 536c BGB).
So rechnen wirIst die Wohnung mangelhaft, mindert sich die Miete nach § 536 BGB von selbst, solange der Mangel die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch herabsetzt; eine Vereinbarung oder ein Urteil braucht es dafür nicht. Gemindert wird nicht die Kaltmiete, sondern die Bruttomiete einschließlich der Vorauszahlung oder Pauschale für Nebenkosten; so hat es der Bundesgerichtshof am 6. April 2005 entschieden (XII ZR 225/03). Der Rechner rechnet deshalb mit Kaltmiete plus Nebenkosten und verteilt die Minderung auf jeden Kalendertag des Mangels, weil ein Monat mit 28 Tagen anders zählt als einer mit 31. Beispiel: 750 € Kaltmiete und 220 € Vorauszahlung ergeben 970 € brutto. Bei einer Quote von zehn Prozent sind das 97,00 € im vollen Monat; vom 10. Januar bis 15. März 2026 kommen 212,77 € zusammen. Die Quote selbst legt kein Gesetz fest; sie hängt vom Mangel ab und wird im Streit vom Gericht bestimmt.
Was der Rechner rechnet, und was nicht
Er rechnet die Folge einer Minderungsquote in Euro aus: Bruttomiete mal Quote für jeden vollen Monat, und für angebrochene Monate jeder Tag mit seinem Anteil. Er sagt nicht, wie hoch die Quote sein muss. § 536 BGB kennt nur drei Stufen: Ist die Tauglichkeit aufgehoben, entfällt die Miete ganz; ist sie gemindert, ist eine angemessen herabgesetzte Miete zu zahlen; bleibt die Beeinträchtigung unerheblich, gibt es keine Minderung. Für die ersten drei Monate einer energetischen Modernisierung ist die Minderung ausgeschlossen (§ 536 Abs. 1a BGB).
Drei Voraussetzungen vor dem ersten gekürzten Euro
- Anzeige des Mangels. Nach § 536c BGB müssen Sie einen Mangel unverzüglich melden. Wer nicht meldet, verliert das Minderungsrecht, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte. Die Seite zur Mängelanzeige zeigt, was hineingehört.
- Kein Mangel, den Sie bei Vertragsschluss kannten. Wer einen Mangel bei der Unterschrift kannte, kann nicht mindern; wer eine mangelhafte Wohnung in Kenntnis des Mangels übernimmt, muss sich seine Rechte bei der Übergabe vorbehalten (§ 536b BGB).
- Vorsicht bei der Kürzung. Die Miete ist zum dritten Werktag fällig (§ 556b BGB). Wer zu viel kürzt, gerät mit dem Rest in Verzug. Viele zahlen deshalb weiter unter Vorbehalt und fordern später zurück.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Kaltmiete plus Vorauszahlung | 970,00 € |
| Quote | 10 % |
| Minderung im vollen Monat | 97,00 € |
| Minderung vom 10. Januar bis 15. März 2026 (65 Tage) | 212,77 € |
Mehr zu den Voraussetzungen und dazu, warum es keine verlässliche Quotentabelle gibt, steht auf der Seite zur Mietminderung.