Mietpreisbremse in Brandenburg: der Speckgürtel um Berlin
Brandenburg hat die Liste zum 1. Januar 2026 fast verdoppelt; erfasst sind Potsdam und Gemeinden rund um Berlin.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
keine Grenze
Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 11,00 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 682 € |
| Mietpreisbremse | gilt hier nicht |
| Kappungsgrenze | 20 % in drei Jahren |
Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.
So rechnen wirSeit dem 1. Januar 2026 gelten in Brandenburg zwei neue Verordnungen vom 3. Dezember 2025: die Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31. Dezember 2029 und die Kappungsgrenzenverordnung bis zum 31. Dezember 2030, also ein Jahr länger. Beide nennen dieselben 36 Gemeinden, etwa doppelt so viele wie zuvor: die Landeshauptstadt Potsdam und 35 Gemeinden in acht Landkreisen rund um Berlin, von Bernau und Panketal im Norden über Falkensee und Werder im Westen bis Königs Wusterhausen, Schönefeld und Erkner im Südosten. Wer hier eine Wohnung mietet, ist bei Vertragsschluss durch die Mietpreisbremse geschützt und bei Erhöhungen durch die Kappungsgrenze von 15 Prozent. Für Potsdam ergibt eine angenommene Vergleichsmiete von 9,60 € für 60 m² eine Grenze von 633,60 €; bei 720 € wären 86,40 € im Monat zu viel. Weiter entfernte Städte wie Cottbus oder Frankfurt (Oder) stehen nicht in der Liste.
Zwei Verordnungen mit derselben Liste
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (GVBl. II 2025 Nr. 95) und die Kappungsgrenzenverordnung (GVBl. II 2025 Nr. 94) nennen dieselben Gemeinden, jeweils mit ihrem Landkreis. Sie lösen ältere Verordnungen ab, die weniger Gemeinden umfassten. Eine Verordnung zur verlängerten Kündigungssperrfrist nach Umwandlung haben wir im brandenburgischen Landesrecht nicht gefunden; ohne sie gilt die gesetzliche Frist von drei Jahren. Rechtsgrundlagen sind § 556d Abs. 2 und § 558 Abs. 3 BGB.
Potsdam als Beispiel
Für einen neuen Vertrag über 60 m² zu 720 € und eine angenommene Vergleichsmiete von 9,60 € liegt die Grenze bei 633,60 €. Eine Mieterhöhung von 490 € auf 576 € ist auf 563,50 € gedeckelt. Wer zwischen Berlin und dem Umland vergleicht, findet die Berliner Vergleichsmiete auf der Seite Mietspiegel Berlin; dort rechnet der Mietcheck sie selbst aus.
Alle Gemeinden der Verordnungen
| Kreis | Anzahl | Gemeinden |
|---|---|---|
| kreisfreie Städte | 1 | Potsdam |
| Landkreis Barnim | 4 | Ahrensfelde, Bernau bei Berlin, Biesenthal, Panketal |
| Landkreis Dahme-Spreewald | 7 | Bestensee, Eichwalde, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen |
| Landkreis Havelland | 3 | Brieselang, Falkensee, Schönwalde-Glien |
| Landkreis Märkisch-Oderland | 4 | Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Rehfelde, Strausberg |
| Landkreis Oberhavel | 5 | Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Leegebruch, Mühlenbecker Land, Oranienburg |
| Landkreis Oder-Spree | 2 | Erkner, Woltersdorf |
| Mark) (Lkr. Oder-Spree | 1 | Grünheide |
| Landkreis Potsdam-Mittelmark | 4 | Kleinmachnow, Nuthetal, Stahnsdorf, Teltow |
| Havel) (Lkr. Potsdam-Mittelmark | 1 | Werder |
| Landkreis Teltow-Fläming | 4 | Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Ludwigsfelde, Zossen |