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Mietpreisbremse in Brandenburg: der Speckgürtel um Berlin

Brandenburg hat die Liste zum 1. Januar 2026 fast verdoppelt; erfasst sind Potsdam und Gemeinden rund um Berlin.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn

keine Grenze

Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.

Ortsübliche Vergleichsmiete11,00 €/m²
Vergleichsmiete für Ihre Fläche682 €
Mietpreisbremsegilt hier nicht
Kappungsgrenze20 % in drei Jahren

Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

So rechnen wir
Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde eintragen; ohne Mietspiegel helfen drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten (§ 558a BGB). · Verordnung Brandenburg

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Brandenburg zwei neue Verordnungen vom 3. Dezember 2025: die Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31. Dezember 2029 und die Kappungsgrenzenverordnung bis zum 31. Dezember 2030, also ein Jahr länger. Beide nennen dieselben 36 Gemeinden, etwa doppelt so viele wie zuvor: die Landeshauptstadt Potsdam und 35 Gemeinden in acht Landkreisen rund um Berlin, von Bernau und Panketal im Norden über Falkensee und Werder im Westen bis Königs Wusterhausen, Schönefeld und Erkner im Südosten. Wer hier eine Wohnung mietet, ist bei Vertragsschluss durch die Mietpreisbremse geschützt und bei Erhöhungen durch die Kappungsgrenze von 15 Prozent. Für Potsdam ergibt eine angenommene Vergleichsmiete von 9,60 € für 60 m² eine Grenze von 633,60 €; bei 720 € wären 86,40 € im Monat zu viel. Weiter entfernte Städte wie Cottbus oder Frankfurt (Oder) stehen nicht in der Liste.

Zwei Verordnungen mit derselben Liste

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (GVBl. II 2025 Nr. 95) und die Kappungsgrenzenverordnung (GVBl. II 2025 Nr. 94) nennen dieselben Gemeinden, jeweils mit ihrem Landkreis. Sie lösen ältere Verordnungen ab, die weniger Gemeinden umfassten. Eine Verordnung zur verlängerten Kündigungssperrfrist nach Umwandlung haben wir im brandenburgischen Landesrecht nicht gefunden; ohne sie gilt die gesetzliche Frist von drei Jahren. Rechtsgrundlagen sind § 556d Abs. 2 und § 558 Abs. 3 BGB.

Potsdam als Beispiel

Für einen neuen Vertrag über 60 m² zu 720 € und eine angenommene Vergleichsmiete von 9,60 € liegt die Grenze bei 633,60 €. Eine Mieterhöhung von 490 € auf 576 € ist auf 563,50 € gedeckelt. Wer zwischen Berlin und dem Umland vergleicht, findet die Berliner Vergleichsmiete auf der Seite Mietspiegel Berlin; dort rechnet der Mietcheck sie selbst aus.

Alle Gemeinden der Verordnungen

Brandenburg, Verordnungen vom 3. Dezember 2025: 36 Gemeinden
KreisAnzahlGemeinden
kreisfreie Städte1Potsdam
Landkreis Barnim4Ahrensfelde, Bernau bei Berlin, Biesenthal, Panketal
Landkreis Dahme-Spreewald7Bestensee, Eichwalde, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen
Landkreis Havelland3Brieselang, Falkensee, Schönwalde-Glien
Landkreis Märkisch-Oderland4Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Rehfelde, Strausberg
Landkreis Oberhavel5Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Leegebruch, Mühlenbecker Land, Oranienburg
Landkreis Oder-Spree2Erkner, Woltersdorf
Mark) (Lkr. Oder-Spree1Grünheide
Landkreis Potsdam-Mittelmark4Kleinmachnow, Nuthetal, Stahnsdorf, Teltow
Havel) (Lkr. Potsdam-Mittelmark1Werder
Landkreis Teltow-Fläming4Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Ludwigsfelde, Zossen

Häufige Fragen

Gilt die Mietpreisbremse in Cottbus oder Frankfurt (Oder)?

Nein. Brandenburg hat nur Potsdam und Gemeinden im Berliner Umland in die Verordnungen aufgenommen. In Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und den übrigen Landesteilen gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus § 556d BGB, und Mieterhöhungen dürfen bis 20 Prozent in drei Jahren betragen, sofern die Vergleichsmiete das hergibt.

Warum läuft die Kappungsgrenze in Brandenburg länger als die Mietpreisbremse?

Weil die beiden Verordnungen auf unterschiedlichen Ermächtigungen beruhen. Eine Verordnung zur Mietpreisbremse darf nach § 556d BGB höchstens bis Ende 2029 gelten, eine zur Kappungsgrenze nach § 558 BGB jeweils fünf Jahre. Brandenburg hat beide ausgeschöpft: Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029, Kappungsgrenze bis 31. Dezember 2030.

Welche Vergleichsmiete gilt in einer Brandenburger Umlandgemeinde ohne Mietspiegel?

Hat Ihre Gemeinde keinen eigenen Mietspiegel, kann der Vermieter eine Erhöhung mit dem Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde, einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen begründen (§ 558a BGB). Der Berliner Mietspiegel gilt nicht automatisch für das Umland. Im Mietcheck tragen Sie den Wert ein, der in Ihrem Fall begründet wurde.

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