Mietpreisbremse in Sachsen: zwei Städte, eine kurze Frist
Sachsen hat Mietpreisbremse und Kappungsgrenze nur für Dresden und Leipzig angeordnet und beide bis Mitte 2027 befristet.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
keine Grenze
Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 11,00 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 682 € |
| Mietpreisbremse | gilt hier nicht |
| Kappungsgrenze | 20 % in drei Jahren |
Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.
So rechnen wirSachsen beschränkt seinen Mieterschutz auf zwei Städte. Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung vom Dezember 2025 gilt seit dem 1. Januar 2026, die Kappungsgrenzenverordnung seit dem 1. Juli 2025, und beide enden am 30. Juni 2027. Erfasst sind nur die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Leipzig. Dort gilt bei neuen Verträgen die Mietpreisbremse, also höchstens die Vergleichsmiete plus zehn Prozent, und bei Mieterhöhungen die Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren. Chemnitz, Zwickau und alle anderen Gemeinden sind nicht erfasst. Die kurze Laufzeit bis Mitte 2027 ist eine Besonderheit: Das Bundesrecht erlaubt bis Ende 2029. Ob Sachsen verlängert, war im Oktober 2026 nicht entschieden. Für Dresden ergibt eine angenommene Vergleichsmiete von 7,90 € bei 70 m² eine Grenze von 608,30 €; ein Vertrag über 680 € läge 71,70 € darüber. Ein Leipziger Vertrag vom 15. Juli 2027 fiele nach heutigem Stand nicht mehr unter die Bremse.
Zwei Verordnungen für zwei Städte
Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsGVBl. 2025 Nr. 17) stützt sich auf § 556d Abs. 2 BGB, die Kappungsgrenzenverordnung (SächsGVBl. 2025 Nr. 8) auf § 558 Abs. 3 BGB. Beide nennen dieselben zwei Städte und laufen gleichzeitig aus. Eine Verordnung zur verlängerten Kündigungssperrfrist nach Umwandlung haben wir für Sachsen nicht ausgewertet. Für die Vergleichsmiete selbst haben beide Städte qualifizierte Mietspiegel, die auf eigenen Seiten erklärt sind: Mietspiegel Dresden und Mietspiegel Leipzig.
| Regel | Dresden | Leipzig | übriges Sachsen |
|---|---|---|---|
| Mietpreisbremse | bis 30. Juni 2027 | bis 30. Juni 2027 | nein |
| Kappungsgrenze | 15 % bis 30. Juni 2027 | 15 % bis 30. Juni 2027 | 20 % |
Dresden als Beispiel
Eine Mieterhöhung von 470 € auf 553 € für 70 m² lässt die Kappungsgrenze nur bis 540,50 € zu, wenn das Schreiben vor dem Ablauf ankommt. Kommt es nach dem 30. Juni 2027 und hat Sachsen nicht verlängert, rechnet der Mietcheck mit 20 Prozent. Zu viel gezahlte Miete bei Vertragsbeginn fordern Sie mit einer Rüge zurück, auch nach dem Auslaufen der Verordnung.