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Mietpreisbremse in Sachsen: zwei Städte, eine kurze Frist

Sachsen hat Mietpreisbremse und Kappungsgrenze nur für Dresden und Leipzig angeordnet und beide bis Mitte 2027 befristet.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn

keine Grenze

Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.

Ortsübliche Vergleichsmiete11,00 €/m²
Vergleichsmiete für Ihre Fläche682 €
Mietpreisbremsegilt hier nicht
Kappungsgrenze20 % in drei Jahren

Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

So rechnen wir
Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde eintragen; ohne Mietspiegel helfen drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten (§ 558a BGB). · Verordnung Sachsen

Sachsen beschränkt seinen Mieterschutz auf zwei Städte. Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung vom Dezember 2025 gilt seit dem 1. Januar 2026, die Kappungsgrenzenverordnung seit dem 1. Juli 2025, und beide enden am 30. Juni 2027. Erfasst sind nur die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Leipzig. Dort gilt bei neuen Verträgen die Mietpreisbremse, also höchstens die Vergleichsmiete plus zehn Prozent, und bei Mieterhöhungen die Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren. Chemnitz, Zwickau und alle anderen Gemeinden sind nicht erfasst. Die kurze Laufzeit bis Mitte 2027 ist eine Besonderheit: Das Bundesrecht erlaubt bis Ende 2029. Ob Sachsen verlängert, war im Oktober 2026 nicht entschieden. Für Dresden ergibt eine angenommene Vergleichsmiete von 7,90 € bei 70 m² eine Grenze von 608,30 €; ein Vertrag über 680 € läge 71,70 € darüber. Ein Leipziger Vertrag vom 15. Juli 2027 fiele nach heutigem Stand nicht mehr unter die Bremse.

Zwei Verordnungen für zwei Städte

Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsGVBl. 2025 Nr. 17) stützt sich auf § 556d Abs. 2 BGB, die Kappungsgrenzenverordnung (SächsGVBl. 2025 Nr. 8) auf § 558 Abs. 3 BGB. Beide nennen dieselben zwei Städte und laufen gleichzeitig aus. Eine Verordnung zur verlängerten Kündigungssperrfrist nach Umwandlung haben wir für Sachsen nicht ausgewertet. Für die Vergleichsmiete selbst haben beide Städte qualifizierte Mietspiegel, die auf eigenen Seiten erklärt sind: Mietspiegel Dresden und Mietspiegel Leipzig.

Sachsen, Stand 12. Oktober 2026
RegelDresdenLeipzigübriges Sachsen
Mietpreisbremsebis 30. Juni 2027bis 30. Juni 2027nein
Kappungsgrenze15 % bis 30. Juni 202715 % bis 30. Juni 202720 %

Dresden als Beispiel

Eine Mieterhöhung von 470 € auf 553 € für 70 m² lässt die Kappungsgrenze nur bis 540,50 € zu, wenn das Schreiben vor dem Ablauf ankommt. Kommt es nach dem 30. Juni 2027 und hat Sachsen nicht verlängert, rechnet der Mietcheck mit 20 Prozent. Zu viel gezahlte Miete bei Vertragsbeginn fordern Sie mit einer Rüge zurück, auch nach dem Auslaufen der Verordnung.

Häufige Fragen

Gilt die Mietpreisbremse in Chemnitz?

Nein. Sachsen hat nur Dresden und Leipzig in seine Verordnungen aufgenommen. In Chemnitz, Zwickau, Görlitz und allen übrigen sächsischen Gemeinden gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus § 556d BGB, und Mieterhöhungen dürfen bis zu 20 Prozent in drei Jahren betragen, aber nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Was gilt für eine Leipziger Staffelmiete, deren Stufe nach Juni 2027 beginnt?

Die Mietpreisbremse gilt für jede Stufe zu dem Zeitpunkt, an dem diese fällig wird. Beginnt eine Stufe nach dem Auslaufen der Verordnung, ist sie an die Grenze nicht mehr gebunden, sofern Sachsen bis dahin nicht verlängert hat. Stufen davor bleiben gebunden; zu viel gezahlte Miete aus ihnen kann nach einer Rüge zurückgefordert werden.

Wie lange konnte man in Sachsen bisher von der Mietpreisbremse profitieren?

Eine erste sächsische Mietpreisbremse galt von 2022 bis Ende 2025 und wurde nahtlos durch die heutige ersetzt. Eine sächsische Kappungsgrenzenverordnung von 2020 galt bis Mitte 2025; die heutige läuft seit dem 1. Juli 2025. Wer einen Vertrag aus diesen Jahren hat, prüft im Mietcheck mit seinem Vertragsdatum.

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Quellen

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Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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