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Mietpreisbremse in Hessen: was bis zum 25. November 2026 gilt

Hessens Mieterschutzverordnung läuft Ende November 2026 aus; eine Nachfolge ist angekündigt, aber noch nicht verkündet.

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Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn

keine Grenze

Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.

Ortsübliche Vergleichsmiete11,00 €/m²
Vergleichsmiete für Ihre Fläche682 €
Mietpreisbremsegilt hier nicht
Kappungsgrenze20 % in drei Jahren

Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

So rechnen wir
Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde eintragen; ohne Mietspiegel helfen drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten (§ 558a BGB). · Verordnung Hessen

Hessen regelt Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist in einer gemeinsamen Mieterschutzverordnung vom 18. November 2020. Eine Änderung vom November 2025 hat sie bei unveränderter Gemeindeliste bis zum 25. November 2026 verlängert. Erfasst sind 49 ganze Gemeinden, vor allem im Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Bad Homburg und viele Städte im Taunus und in den Kreisen Groß-Gerau und Offenbach, dazu Marburg und Fuldabrück bei Kassel. In ihnen gilt bei neuen Verträgen die Mietpreisbremse, bei Erhöhungen die Kappungsgrenze von 15 Prozent und nach einer Umwandlung in Eigentum eine Kündigungssperre von acht Jahren. Nach Presseberichten vom September 2026 bereitet die Landesregierung eine neue Verordnung für 71 Kommunen vor, über die sie Mitte November entscheiden will; verkündet ist sie noch nicht. Beispiel Wiesbaden: Mit einer angenommenen Vergleichsmiete von 11,20 € für 75 m² darf ein Vertrag vom Oktober 2026 höchstens 924,00 € kalt kosten; ein Vertrag vom 1. Dezember 2026 fiele nach heutigem Stand nicht mehr darunter.

Die Mieterschutzverordnung von 2020 und ihre Verlängerung

Die hessische Mieterschutzverordnung bündelt seit 2020 die Gebietsbestimmungen nach § 556d Abs. 2, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB. Seit 2020 erfasst sie ganze Gemeinden, keine einzelnen Stadtteile mehr. Die Änderung vom 12. November 2025, in Kraft seit dem 18. November 2025, hat nur die Laufzeit verlängert. Weil das Ende so nah ist, prüft der Mietcheck bei Hessen besonders genau das Datum: bei neuen Verträgen den Tag des Vertragsschlusses, bei Erhöhungen den Tag, an dem das Schreiben ankommt.

Wiesbaden als Beispiel

Ein Vertrag über 75 m² zu 960 € vom Oktober 2026: Die Grenze liegt mit der angenommenen Vergleichsmiete von 11,20 € bei 924,00 €, die Miete 36,00 € darüber. Wer innerhalb von 30 Monaten rügt, bekommt die Überzahlung seit Vertragsbeginn zurück, auch wenn die Verordnung inzwischen ausgelaufen ist; wie das geht, erklärt die Seite zur Rüge. Eine Erhöhung von 714 € auf 840 €, die vor dem Ablauf zugeht, ist auf 821,10 € gedeckelt.

Alle Gemeinden der Verordnung

Hessische Mieterschutzverordnung in der Fassung vom November 2025: 49 Gemeinden
BuchstabeAnzahlGemeinden
B5Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Biebesheim am Rhein, Bischofsheim
D3Darmstadt, Dietzenbach, Dreieich
E3Egelsbach, Eltville am Rhein, Eschborn
F4Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Friedrichsdorf, Fuldabrück
G4Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Groß-Gerau, Groß-Zimmern
H2Hainburg, Heusenstamm
K4Kelkheim, Kelsterbach, Kiedrich, Kriftel
L2Langen, Langenselbold
M4Mainhausen, Maintal, Marburg, Mörfelden-Walldorf
N4Nauheim, Neu-Anspach, Neu-Isenburg, Nidderau
O2Obertshausen, Offenbach am Main
P1Pfungstadt
R4Raunheim, Rosbach vor der Höhe, Roßdorf, Rüsselsheim am Main
S2Schwalbach am Taunus, Steinbach
U1Usingen
V1Viernheim
W3Walluf, Weiterstadt, Wiesbaden

Häufige Fragen

Was passiert mit meiner Miete, wenn die hessische Verordnung ausläuft?

Für einen laufenden Vertrag, der während der Verordnung geschlossen wurde, bleibt die Mietpreisbremse für die Anfangsmiete maßgeblich; zu viel gezahlte Miete können Sie weiter rügen. Was sich ändert: Für neue Verträge ab dem 26. November 2026 gilt keine Grenze, und Mieterhöhungen sind wieder bis 20 Prozent in drei Jahren möglich, falls keine Nachfolgeverordnung in Kraft tritt.

Welche hessischen Städte sollen neu in die Mietpreisbremse kommen?

Das steht erst fest, wenn die neue Verordnung verkündet ist. Nach Presseberichten umfasst der Entwurf 71 Kommunen statt 49. Welche das sind, kann sich in der Anhörung noch ändern. Der Mietcheck rechnet nur mit verkündeten Verordnungen und übernimmt die neue Liste mit ihrem Datum, sobald sie im Gesetz- und Verordnungsblatt steht.

Gilt die Mietpreisbremse in Kassel?

Nein. Kassel steht nicht in der hessischen Verordnung, wohl aber die Nachbargemeinde Fuldabrück. Für Kassel gilt daher weder die Mietpreisbremse noch die abgesenkte Kappungsgrenze; Mieterhöhungen sind bis 20 Prozent in drei Jahren zulässig. Der Mietcheck zeigt das, wenn Sie Hessen wählen und Kassel als Gemeinde eintragen.

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Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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