Mietpreisbremse in Hessen: was bis zum 25. November 2026 gilt
Hessens Mieterschutzverordnung läuft Ende November 2026 aus; eine Nachfolge ist angekündigt, aber noch nicht verkündet.
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Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
keine Grenze
Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 11,00 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 682 € |
| Mietpreisbremse | gilt hier nicht |
| Kappungsgrenze | 20 % in drei Jahren |
Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.
So rechnen wirHessen regelt Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist in einer gemeinsamen Mieterschutzverordnung vom 18. November 2020. Eine Änderung vom November 2025 hat sie bei unveränderter Gemeindeliste bis zum 25. November 2026 verlängert. Erfasst sind 49 ganze Gemeinden, vor allem im Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Bad Homburg und viele Städte im Taunus und in den Kreisen Groß-Gerau und Offenbach, dazu Marburg und Fuldabrück bei Kassel. In ihnen gilt bei neuen Verträgen die Mietpreisbremse, bei Erhöhungen die Kappungsgrenze von 15 Prozent und nach einer Umwandlung in Eigentum eine Kündigungssperre von acht Jahren. Nach Presseberichten vom September 2026 bereitet die Landesregierung eine neue Verordnung für 71 Kommunen vor, über die sie Mitte November entscheiden will; verkündet ist sie noch nicht. Beispiel Wiesbaden: Mit einer angenommenen Vergleichsmiete von 11,20 € für 75 m² darf ein Vertrag vom Oktober 2026 höchstens 924,00 € kalt kosten; ein Vertrag vom 1. Dezember 2026 fiele nach heutigem Stand nicht mehr darunter.
Die Mieterschutzverordnung von 2020 und ihre Verlängerung
Die hessische Mieterschutzverordnung bündelt seit 2020 die Gebietsbestimmungen nach § 556d Abs. 2, § 558 Abs. 3 und § 577a Abs. 2 BGB. Seit 2020 erfasst sie ganze Gemeinden, keine einzelnen Stadtteile mehr. Die Änderung vom 12. November 2025, in Kraft seit dem 18. November 2025, hat nur die Laufzeit verlängert. Weil das Ende so nah ist, prüft der Mietcheck bei Hessen besonders genau das Datum: bei neuen Verträgen den Tag des Vertragsschlusses, bei Erhöhungen den Tag, an dem das Schreiben ankommt.
Wiesbaden als Beispiel
Ein Vertrag über 75 m² zu 960 € vom Oktober 2026: Die Grenze liegt mit der angenommenen Vergleichsmiete von 11,20 € bei 924,00 €, die Miete 36,00 € darüber. Wer innerhalb von 30 Monaten rügt, bekommt die Überzahlung seit Vertragsbeginn zurück, auch wenn die Verordnung inzwischen ausgelaufen ist; wie das geht, erklärt die Seite zur Rüge. Eine Erhöhung von 714 € auf 840 €, die vor dem Ablauf zugeht, ist auf 821,10 € gedeckelt.
Alle Gemeinden der Verordnung
| Buchstabe | Anzahl | Gemeinden |
|---|---|---|
| B | 5 | Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Biebesheim am Rhein, Bischofsheim |
| D | 3 | Darmstadt, Dietzenbach, Dreieich |
| E | 3 | Egelsbach, Eltville am Rhein, Eschborn |
| F | 4 | Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Friedrichsdorf, Fuldabrück |
| G | 4 | Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Groß-Gerau, Groß-Zimmern |
| H | 2 | Hainburg, Heusenstamm |
| K | 4 | Kelkheim, Kelsterbach, Kiedrich, Kriftel |
| L | 2 | Langen, Langenselbold |
| M | 4 | Mainhausen, Maintal, Marburg, Mörfelden-Walldorf |
| N | 4 | Nauheim, Neu-Anspach, Neu-Isenburg, Nidderau |
| O | 2 | Obertshausen, Offenbach am Main |
| P | 1 | Pfungstadt |
| R | 4 | Raunheim, Rosbach vor der Höhe, Roßdorf, Rüsselsheim am Main |
| S | 2 | Schwalbach am Taunus, Steinbach |
| U | 1 | Usingen |
| V | 1 | Viernheim |
| W | 3 | Walluf, Weiterstadt, Wiesbaden |