Mietspiegel Leipzig: Wert ermitteln und sächsische Grenzen anwenden
Der Leipziger Mietspiegel gilt bis Ende Juni 2027, genauso lange wie die sächsische Mietpreisbremse.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
750,20 €
69,80 € pro Monat zu viel
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 11,00 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 682 € |
| Mietpreisbremse | gilt bis 30. Juni 2027 |
| Kappungsgrenze | 15 % in drei Jahren |
| Grenze: Vergleichsmiete + 10 % | 750,20 € |
Zurückfordern können Sie erst nach einer Rüge in Textform. Kommt sie binnen 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, gilt sie ab Vertragsbeginn (§ 556g Abs. 2 BGB).
So rechnen wirDer Leipziger Mietspiegel 2025 bis 2027 gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027. Er ist qualifiziert: Das Sozialamt hat ihn mit dem Amt für Statistik und Wahlen aus einer eigenen Befragung zum Stichtag 1. Oktober 2024 erstellt, wissenschaftlich begleitet von der Universität Leipzig, und der Stadtrat sowie Mieterverein und Vermieterplattform haben ihn anerkannt. Die Vergleichsmiete ergibt sich aus einem Regressionsmodell; die Broschüre stellt es in Tabellen nach Baualtersklassen mit Spannen von zwei Dritteln der Mieten dar, und die Wohnlage beurteilen Sie mit einer Karte und einer Tabelle der Stadt. Die Stadt behält sich alle Rechte vor und untersagt die gewerbliche Vervielfältigung ohne Genehmigung; dieser Rechner nennt deshalb keine Leipziger Werte. Leipzig und Dresden sind die beiden Städte der sächsischen Verordnung: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze von 15 Prozent gelten bis zum 30. Juni 2027.
Ein Mietspiegel aus eigener Befragung
Leipzig hat für diesen Mietspiegel Haushalte von Oktober 2024 bis Februar 2025 selbst befragt. Ausgewertet wurde mit einem Regressionsmodell, das den Einfluss von Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage auf die Miete schätzt. Für die Anwendung hat die Stadt das Modell in Tabellen übersetzt: Sie suchen die Tabelle Ihrer Baualtersklasse, lesen den Wert für Ihre Fläche ab und berücksichtigen die Merkmale, die die Broschüre aufführt. Die Lage beurteilen Sie anhand von Karte und Tabelle, die die Stadt zusätzlich veröffentlicht.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Ausgabe | Leipziger Mietspiegel 2025 – 2027 |
| Art | qualifiziert, § 558d BGB |
| Gültig ab | 1. Juli 2025 |
| Gültig bis | 30. Juni 2027 |
| Herausgeber | Stadt Leipzig, Sozialamt |
| Werte auf dieser Website | keine: Die Rechte sind vorbehalten |
| Mietpreisbremse | ja, bis 30. Juni 2027 |
| Kappungsgrenze | 15 % bis 30. Juni 2027 |
Mit dem Leipziger Wert weiterrechnen
Den Mietspiegel und die Lagekarte finden Sie auf der Mietspiegel-Seite der Stadt Leipzig. Tragen Sie den Wert, den Sie dort ermitteln, oben ein. Bei einer Mieterhöhung gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Bei 390 € bisheriger Miete für 62 m² sind höchstens 448,50 € zulässig, selbst wenn die Vergleichsmiete 459 € hergäbe. Die Zustimmungsfrist für ein Schreiben vom 14. Oktober 2026 endet am 31. Dezember 2026.
Dresden steht in derselben Verordnung und hat einen eigenen qualifizierten Mietspiegel: Mietspiegel Dresden. Die Einzelheiten der sächsischen Verordnung stehen auf der Seite Mietpreisbremse Sachsen.