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Schleswig-Holstein: Kappungsgrenze ja, Mietpreisbremse nein

Schleswig-Holstein bremst Mieterhöhungen in 62 Gemeinden, lässt die Anfangsmiete bei neuen Verträgen aber frei.

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Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn

keine Grenze

Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.

Ortsübliche Vergleichsmiete11,00 €/m²
Vergleichsmiete für Ihre Fläche682 €
Mietpreisbremsegilt hier nicht
Kappungsgrenze20 % in drei Jahren

Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

So rechnen wir
Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde eintragen; ohne Mietspiegel helfen drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten (§ 558a BGB). · Verordnung Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat seit dem 30. November 2019 keine Mietpreisbremse mehr. Bei einem neuen Vertrag ist die Anfangsmiete daher im ganzen Land frei vereinbar. Für Mieterhöhungen gilt dagegen in 62 Gemeinden eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren. Die Kappungsgrenzenverordnung ist seit dem 1. Mai 2024 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2029. Erfasst sind die Städte Kiel, Lübeck und Flensburg, das Hamburger Umland mit Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Reinbek oder Wedel und viele Urlaubsorte an Nord- und Ostsee, von Sylt, Föhr und Amrum bis Fehmarn, Timmendorfer Strand und Scharbeutz. In allen anderen Gemeinden gilt die bundesweite Grenze von 20 Prozent. Ein Beispiel aus Kiel: Eine Miete von 497 € für 65 m² darf bei einer angenommenen Vergleichsmiete von 9,00 € je Quadratmeter höchstens auf 571,55 € steigen, auch wenn der Vermieter 585 € verlangt.

Nur eine Verordnung

Die Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein (GVOBl. Schl.-H. 2024 S. 308) beruht auf § 558 Abs. 3 BGB und nennt 62 Gemeinden, durchnummeriert. Eine Verordnung nach § 556d BGB hat das Land seit 2019 nicht mehr erlassen. Der Mietcheck zeigt deshalb für jede Gemeinde in Schleswig-Holstein bei einem neuen Vertrag keine Grenze an und rechnet bei Mieterhöhungen mit 15 oder 20 Prozent, je nachdem, ob die Gemeinde in der Liste steht.

Kiel als Beispiel

Eine Wohnung mit 65 m², bisherige Miete 497 €, angenommene Vergleichsmiete 9,00 €: Die Vergleichsmiete erlaubt 585,00 €, die Kappungsgrenze 571,55 €. Zulässig ist der niedrigere Betrag, 571,55 €. Ein Schreiben vom 14. Oktober 2026 beantworten Sie bis zum 31. Dezember 2026. Wer bei einem neuen Vertrag über 640 € prüfen will, ob die Miete hoch ist, kann sie mit der Vergleichsmiete vergleichen; eine gesetzliche Grenze gibt es dafür in Schleswig-Holstein nicht.

Alle Gemeinden mit Kappungsgrenze 15 Prozent

Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein: 62 Gemeinden
BuchstabeAnzahlGemeinden
A3Ahrensburg, Ammersbek, Aumühle
B8Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bargfeld-Stegen, Bargteheide, Barsbüttel, Bönningstedt, Börnsen, Büsum
D1Dahme
E1Elmshorn
F2Fehmarn, Flensburg
G5Geesthacht, Glinde, Grömitz, Groß Grönau, Großenbrode
H8Halstenbek, Hasloh, Heikendorf, Heiligenhafen, Helgoland, Henstedt-Ulzburg, Hohwacht, Hörnum
K4Kaltenkirchen, Kampen, Kellenhusen, Kiel
L3Laboe, List auf Sylt, Lübeck
N2Neustadt in Holstein, Norderstedt
O1Oststeinbek
P1Pinneberg
Q1Quickborn
R4Ratekau, Reinbek, Reinfeld, Rellingen
S7Scharbeutz, Schenefeld, Schönberg, Siek, Sierksdorf, Stockelsdorf, Sylt
T3Timmendorfer Strand, Trappenkamp, Trittau
U1Uetersen
W7Wedel, Wenningstedt-Braderup, Wentorf bei Hamburg, Wittdün auf Amrum, Wohltorf, Wrixum, Wyk auf Föhr

Häufige Fragen

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Mietpreisbremse?

Nein. Die frühere Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes ist am 30. November 2019 außer Kraft getreten, und eine neue gibt es nicht. Bei einem neuen Mietvertrag in Kiel, Lübeck oder auf Sylt ist die Anfangsmiete deshalb frei vereinbar. Erst bei späteren Erhöhungen greifen Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

Warum stehen so viele Urlaubsorte in der Kappungsgrenzenverordnung?

Die Landesregierung hat die Gemeinden ausgewählt, in denen sie die Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet ansieht. Dazu gehören neben den großen Städten und dem Hamburger Umland viele Orte an Nord- und Ostsee wie Sylt, Wyk auf Föhr, Fehmarn oder Timmendorfer Strand. Für Dauermieter dort gilt die Grenze von 15 Prozent.

Wie berechne ich die Kappungsgrenze für meine Wohnung in Schleswig-Holstein?

Ausgangspunkt ist die Miete drei Jahre vor dem Wirksamwerden der Erhöhung, ohne Modernisierungszuschläge und Betriebskostenänderungen. Darauf kommen höchstens 15 Prozent in den Gemeinden der Verordnung, sonst 20 Prozent. Im Kieler Beispiel sind das 571,55 €. Liegt die Vergleichsmiete darunter, setzt sie die Grenze.

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