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Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz: zwei verschiedene Listen

In Rheinland-Pfalz decken sich die Gebiete von Mietpreisbremse und Kappungsgrenze nicht; der Mietcheck prüft beide getrennt.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn

keine Grenze

Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.

Ortsübliche Vergleichsmiete11,00 €/m²
Vergleichsmiete für Ihre Fläche682 €
Mietpreisbremsegilt hier nicht
Kappungsgrenze20 % in drei Jahren

Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

So rechnen wir
Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde eintragen; ohne Mietspiegel helfen drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten (§ 558a BGB). · Verordnung Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat für die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze zwei Verordnungen mit unterschiedlichen Gebieten. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung vom September 2025 gilt seit dem 8. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2029; sie nennt die kreisfreien Städte Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und Worms sowie alle Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms und im Rhein-Pfalz-Kreis, zusammen 99 Gemeinden. Die Kappungsgrenzenverordnung von 2024 gilt bis zum 30. September 2029 und ist enger: Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und der Rhein-Pfalz-Kreis, 29 Gemeinden. In Worms und im Landkreis Alzey-Worms gilt also bei Vertragsschluss die Mietpreisbremse, bei Mieterhöhungen aber die normale Grenze von 20 Prozent. Trier steht in keiner der beiden Verordnungen. Beispiel Mainz: Bei einer angenommenen Vergleichsmiete von 11,00 € für 65 m² darf ein neuer Vertrag höchstens 786,50 € kalt kosten; eine Erhöhung von 608 € ist auf 699,20 € gedeckelt.

Zwei Verordnungen, zwei Gebiete

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz (GVBl. 2025 Nr. 18 S. 538) beruht auf § 556d Abs. 2 BGB, die Kappungsgrenzenverordnung (GVBl. 2024 Nr. 21 S. 331) auf § 558 Abs. 3 BGB. Die beiden Verordnungen wurden zu verschiedenen Zeitpunkten mit eigenen Begründungen erlassen, und ihre Gebiete weichen voneinander ab. Für Mieter ist die Folge wichtig: Ob bei Vertragsschluss eine Grenze gilt und ob eine Erhöhung mit 15 oder 20 Prozent gekappt wird, muss getrennt geprüft werden. Der Mietcheck tut das, sobald Sie Ihre Gemeinde eintragen.

Rheinland-Pfalz, Stand 12. Oktober 2026
GebietMietpreisbremseKappungsgrenze 15 %
Mainz, Ludwigshafen, Landau, Speyerjaja
Wormsjanein, 20 %
Rhein-Pfalz-Kreisjaja
Landkreis Alzey-Wormsjanein, 20 %
Trier, Koblenz, Kaiserslautern und übrige Gemeindenneinnein, 20 %

Alle Gemeinden mit Mietpreisbremse

Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz: 99 Gemeinden
KreisAnzahlGemeinden
kreisfreie Städte5Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer, Worms
Landkreis Alzey-Worms69Albig, Alsheim, Alzey, Armsheim, Bechenheim, Bechtheim, Bechtolsheim, Bermersheim, Bermersheim vor der Höhe, Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Dittelsheim-Heßloch, Eckelsheim, Eich, Ensheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Flörsheim-Dalsheim, Framersheim, Freimersheim, Frettenheim, Gabsheim, Gau-Bickelheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Gau-Weinheim, Gimbsheim, Gumbsheim, Gundersheim, Gundheim, Hamm am Rhein, Hangen-Weisheim, Hochborn, Hohen-Sülzen, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Mettenheim, Mölsheim, Monsheim, Monzernheim, Mörstadt, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Offstein, Osthofen, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Siefersheim, Spiesheim, Stein-Bockenheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wachenheim, Wahlheim, Wallertheim, Wendelsheim, Westhofen, Wöllstein, Wonsheim, Wörrstadt
Rhein-Pfalz-Kreis25Altrip, Beindersheim, Birkenheide, Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Dudenhofen, Fußgönheim, Großniedesheim, Hanhofen, Harthausen, Heßheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Hochdorf-Assenheim, Kleinniedesheim, Lambsheim, Limburgerhof, Maxdorf, Mutterstadt, Neuhofen, Otterstadt, Rödersheim-Gronau, Römerberg, Schifferstadt, Waldsee

Häufige Fragen

Warum gilt in Worms die Mietpreisbremse, aber keine abgesenkte Kappungsgrenze?

Weil Worms nur in der Verordnung zur Mietpreisbremse von 2025 steht, nicht in der Kappungsgrenzenverordnung von 2024. Für einen neuen Vertrag gilt dort also die Grenze von zehn Prozent über der Vergleichsmiete, für eine Erhöhung bestehender Mieten die bundesweite Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren. Dasselbe gilt für alle Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms.

Gilt in Trier eine Mietpreisbremse?

Nein. Trier stand in einem Entwurf der Kappungsgrenzenverordnung von 2024, wurde in die endgültigen Verordnungen aber nicht aufgenommen. In Trier gelten daher weder die Mietpreisbremse noch die abgesenkte Kappungsgrenze; Mieterhöhungen sind dort bis 20 Prozent in drei Jahren und bis zur Vergleichsmiete zulässig.

Woher weiß ich, ob mein Dorf im Rhein-Pfalz-Kreis erfasst ist?

Die Verordnungen nennen nicht jede Gemeinde einzeln, sondern alle Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis und im Landkreis Alzey-Worms. Die Liste unten löst das nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts auf. Liegt Ihr Wohnort in einem dieser Kreise, ist er erfasst, auch wenn sich Gemeindegrenzen später ändern.

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Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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