Aktualisiert am

Staffelmiete: was der Vertrag festlegen darf und was nicht

Bei einer Staffelmiete stehen alle künftigen Erhöhungen schon im Vertrag, dafür sind andere Mieterhöhungen ausgeschlossen.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Staffel unter der Mietpreisbremse

Zulässig für diese Stufe

660 €

Zu viel pro Monat30 €
Zu viel in einem Jahr der Stufe360 €

Gilt nur, wenn die Gemeinde bei Fälligkeit der Stufe unter die Mietpreisbremse fällt.

Mietpreisbremse genau prüfen →

Eine Staffelmiete nach § 557a BGB legt im Mietvertrag fest, wie hoch die Miete in bestimmten Zeiträumen ist. Die Vereinbarung braucht die Schriftform, jede Stufe muss als Miete oder als Erhöhung in Euro ausgewiesen sein, und zwischen zwei Stufen muss mindestens ein Jahr liegen. Solange die Staffel läuft, sind Erhöhungen auf die Vergleichsmiete und wegen Modernisierung nach §§ 558 bis 559b ausgeschlossen; Betriebskosten dürfen sich weiter ändern. Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre ab Abschluss ausgeschlossen werden. In Gemeinden mit Mietpreisbremse gilt die Grenze von Vergleichsmiete plus 10 Prozent für jede Stufe, gemessen an dem Tag, an dem die Stufe fällig wird. Beispiel: 70 m², Vergleichsmiete 12,00 € je m², Grenze also 924,00 €. Stufen von 880 € bis 970 €: Ab dem 1. Januar 2028 läge die Miete bei unveränderter Vergleichsmiete über der Grenze, zuletzt um 46,00 € im Monat.

Was eine Staffelmiete ausmacht

Bei einer Staffelmiete vereinbaren Mieter und Vermieter schon im Vertrag, wie sich die Miete entwickelt: ab Februar 2026 so viel, ab Februar 2027 so viel. Der Vermieter verzichtet damit auf alle anderen Wege, die Miete zu erhöhen. Der Mieter weiß im Voraus, was auf ihn zukommt, trägt aber das Risiko, dass die Stufen schneller steigen als der Markt. Die Regeln dafür stehen in § 557a BGB, und keine davon darf zum Nachteil des Mieters abbedungen werden.

Form und Inhalt

  • Schriftform. Die Staffelmiete muss schriftlich vereinbart sein, also in einer von beiden Seiten unterschriebenen Urkunde, in der Regel im Mietvertrag selbst. Eine E-Mail oder eine nachträgliche Mitteilung des Vermieters reicht nicht.
  • Beträge in Euro. Jede Stufe nennt die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag. Prozentangaben oder ein Verweis auf eine Formel genügen nicht.
  • Mindestens ein Jahr. Die Miete muss jeweils mindestens 12 Monate unverändert bleiben. Eine Höchstzahl an Stufen oder eine Höchstlaufzeit kennt das Gesetz nicht.

Was während der Staffel ausgeschlossen ist

Solange die Staffel läuft, ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen. Das betrifft die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ebenso wie die Umlage von Modernisierungskosten. Die Kappungsgrenze spielt deshalb während der Staffel keine Rolle, denn es gibt keine Erhöhung nach § 558, die sie begrenzen könnte. Nicht gesperrt ist § 560 BGB: Vorauszahlungen auf die Betriebskosten kann der Vermieter nach einer Abrechnung anpassen, und eine vereinbarte Pauschale kann er erhöhen, wenn der Vertrag das vorsieht.

Kündigungsverzicht bis zu vier Jahren

Mit der Staffelmiete darf der Vermieter einen Kündigungsverzicht des Mieters verbinden, aber nur für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Gezählt wird ab der Unterschrift, nicht ab dem Einzug. Wer am 15. Dezember 2025 unterschreibt und am 1. Februar 2026 einzieht, ist bis zum 15. Dezember 2029 gebunden. Da die Kündigung des Mieters zum Ende eines Monats wirkt, endet der Vertrag frühestens am 31. Dezember 2029. Mit der Frist von drei Monaten lässt sich im Kündigungsfrist-Rechner ausrechnen, wann das Schreiben spätestens ankommen muss. Ein Verzicht für länger als vier Jahre ist nicht wirksam.

Die Mietpreisbremse gilt für jede Stufe

Liegt die Wohnung in einer Gemeinde, für die eine Landesverordnung nach § 556d BGB gilt, darf schon die erste Miete die Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Bei der Staffelmiete kommt eine Besonderheit hinzu: § 557a Abs. 4 BGB wendet die Mietpreisbremse auf jede einzelne Stufe an. Für die zweite und jede weitere Stufe zählt nicht der Mietbeginn, sondern der Tag, an dem die erste Miete dieser Stufe fällig wird. Maßgeblich ist dann die Vergleichsmiete zu diesem Zeitpunkt, und die Gemeinde muss an diesem Tag noch unter die Verordnung fallen. Eine Miethöhe, die in einer früheren Stufe wirksam begründet war, bleibt erhalten.

Das Beispiel: 70 m², Mietvertrag unterschrieben am 15. Dezember 2025, angenommene Vergleichsmiete 12,00 € je m², die wir der Einfachheit halber über die ganze Laufzeit konstant halten. Die Grenze liegt bei 924,00 € im Monat.

Staffelmiete mit vier Stufen bei angenommener Vergleichsmiete
Stufe abMieteErhöhungAbstand mindestens ein JahrGrenze der Mietpreisbremsedarüber
1. Februar 2026880,00 €Ausgangsmieteja924,00 €nein
1. Februar 2027910,00 €30,00 €ja924,00 €nein
1. Januar 2028940,00 €30,00 €nein924,00 €16,00 €
1. Januar 2029970,00 €30,00 €ja924,00 €46,00 €

Zwei Fehler stecken in dieser Staffel. Die Stufe ab dem 1. Januar 2028 kommt zu früh: Ein Jahr nach der vorigen Stufe ist erst am 1. Februar 2028 um. Bis dahin schulden Sie die vorige Stufe. Und ab dem 1. Januar 2028 läge die Miete über der Grenze der Mietpreisbremse, wenn die Vergleichsmiete gleich bliebe. In der letzten Stufe wären das 46,00 € im Monat oder 552,00 € im Jahr. Steigt die Vergleichsmiete bis zur Fälligkeit einer Stufe, steigt auch die Grenze mit; prüfen Sie deshalb jede Stufe mit dem Mietspiegel, der an ihrem Fälligkeitstag gilt, im Mietpreisbremse-Rechner oder mit dem Mini-Rechner oben.

Zu viel gezahlte Miete aus einer Stufe fordern Sie wie bei jeder Mietpreisbremse mit einer Rüge in Textform zurück; die Grenzen des Rückforderungszeitraums stehen in § 556g Abs. 2 BGB. Für Verträge, die geschlossen wurden, bevor die Gemeinde in eine Verordnung aufgenommen wurde, enthält Art. 229 § 35 EGBGB eine Übergangsregel, nach der Absatz 4 nicht anzuwenden ist.

Staffel, Index oder Vergleichsmiete?

Ein Mietvertrag kennt genau einen Weg, auf dem die Kaltmiete steigt. Ohne besondere Vereinbarung erhöht der Vermieter nach § 558 BGB bis zur Vergleichsmiete, begrenzt durch die Kappungsgrenze und die Sperrfristen. Bei einer Staffelmiete stehen die Erhöhungen im Vertrag. Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex. Die Unterschiede, die im Alltag zählen:

  • Planbarkeit. Die Staffel ist auf den Euro genau bekannt, die Indexmiete hängt von der Inflation ab, die Vergleichsmiete vom nächsten Mietspiegel.
  • Mietpreisbremse. Sie gilt bei der Staffel für jede Stufe, bei der Indexmiete nur für die Ausgangsmiete.
  • Modernisierung. Während der Staffel ist eine Umlage ausgeschlossen, bei der Indexmiete nur in engen Fällen möglich, sonst nach den allgemeinen Regeln.
  • Nach dem Ende. Nach der letzten Stufe gelten wieder die allgemeinen Regeln; ein Verlangen nach § 558 ist frühestens 12 Monate nach dieser Stufe möglich, im Beispiel ab dem 1. Januar 2030.

Wer einen Vertrag mit Staffel unterschreiben soll, prüft zuerst, ob die erste Stufe die Mietpreisbremse einhält, dann den Abstand der Stufen, die Form und die Dauer eines Kündigungsverzichts. Wie sich eine Erhöhung nach dem Ende der Staffel berechnet, zeigt die Seite zur Mieterhöhung.

Häufige Fragen

Darf eine Staffelmiete in Prozent statt in Euro vereinbart werden?

Nein. § 557a Abs. 1 BGB verlangt, dass die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag ausgewiesen ist. „Jährlich drei Prozent mehr“ genügt nicht, auch wenn sich der Betrag ausrechnen ließe. Eine solche Klausel ist als Staffelmiete unwirksam; es bleibt bei der Ausgangsmiete, und der Vermieter kann nur nach den allgemeinen Regeln erhöhen, also bis zur Vergleichsmiete mit Kappungsgrenze.

Wie lange kann ich bei einer Staffelmiete nicht kündigen?

Höchstens vier Jahre ab Abschluss der Staffelmietvereinbarung, und die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Wer am 15. Dezember 2025 unterschreibt, ist bis zum 15. Dezember 2029 gebunden; weil die Kündigung zum Monatsende wirkt, endet der Vertrag frühestens am 31. Dezember 2029. Aussprechen dürfen Sie die Kündigung schon vorher, mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Ein längerer Ausschluss ist nicht wirksam. Fehlt eine Klausel, gilt die normale Kündigungsfrist ab dem ersten Tag.

Kann der Vermieter während einer Staffelmiete modernisieren und die Miete deshalb erhöhen?

Modernisieren darf er, und Sie müssen die Arbeiten nach den allgemeinen Regeln dulden. Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist aber ausgeschlossen, solange die Staffel läuft, denn § 557a Abs. 2 BGB sperrt die §§ 558 bis 559b. Erst nach der letzten Stufe kann er wieder nach diesen Vorschriften vorgehen. Steigende Betriebskosten darf er dagegen jederzeit über die Abrechnung weitergeben.

Was passiert mit meiner Miete nach der letzten Stufe?

Sie bleibt auf der Höhe der letzten Stufe, bis der Vermieter eine Erhöhung nach den allgemeinen Regeln verlangt. Die Wartefrist läuft ab dieser letzten Stufe: Ein Erhöhungsverlangen auf die Vergleichsmiete ist frühestens 12 Monate danach möglich, im Beispiel ab dem 1. Januar 2030. Für die Kappungsgrenze zählen die Staffelerhöhungen der letzten drei Jahre mit, weil sie keine Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 sind.

Was gilt, wenn eine Stufe weniger als ein Jahr nach der vorigen beginnt?

Dann hält die Vereinbarung § 557a Abs. 2 BGB nicht ein, wonach die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben muss. Eine Abweichung zum Nachteil des Mieters ist unwirksam, die Stufe kann also zu dem zu frühen Termin nicht verlangt werden. Im Beispiel beginnt eine Stufe am 1. Januar 2028, obwohl ein Jahr erst am 1. Februar 2028 um ist. Zahlen Sie dort vorerst die alte Stufe weiter.

Passende Seiten und Rechner

Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

Aktualisiert am · Redaktionsrichtlinien · Kontakt

Rechtsstand 2026, geprüft am