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Mietpreisbremse in Baden-Württemberg: 130 Gemeinden für ein Jahr

Die Verordnungen von Baden-Württemberg gelten nur für 2026; der Mietcheck prüft Gemeinde und Vertragsdatum.

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Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn

keine Grenze

Die Gemeinde steht zu diesem Datum in keiner Verordnung.

Ortsübliche Vergleichsmiete11,00 €/m²
Vergleichsmiete für Ihre Fläche682 €
Mietpreisbremsegilt hier nicht
Kappungsgrenze20 % in drei Jahren

Ohne Mietpreisbremse gilt bei Vertragsschluss keine Grenze aus §§ 556d ff. BGB. Spätere Erhöhungen folgen trotzdem § 558 BGB mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

So rechnen wir
Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde eintragen; ohne Mietspiegel helfen drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten (§ 558a BGB). · Verordnung Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat am 16. Dezember 2025 drei Verordnungen mit derselben Gemeindeliste beschlossen: zur Mietpreisbremse, zur Kappungsgrenze von 15 Prozent und zur verlängerten Kündigungssperrfrist von fünf Jahren nach Umwandlung in Eigentumswohnungen. Alle drei gelten nur vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026. Die Liste umfasst 130 Städte und Gemeinden, deutlich mehr als die 89 der Vorgängerverordnung von 2020; darunter Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Tübingen, Ulm und viele Gemeinden in deren Umland. Mannheim und Konstanz sind seit 2026 nicht mehr erfasst. Für 2027 hat der Ministerrat am 22. September 2026 Entwürfe neuer Verordnungen mit erweiterter Gebietskulisse zur Anhörung freigegeben; verkündet war bis Anfang Oktober 2026 nichts. Wer in Heidelberg einen Vertrag über 60 m² schließt, darf bei einer angenommenen Vergleichsmiete von 12,50 € je Quadratmeter höchstens 825,00 € kalt zahlen; ein Vertrag vom 4. Januar 2027 wäre nach heutigem Stand nicht mehr gebunden.

Drei Verordnungen, eine Liste, ein Jahr

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg steht im Gesetzblatt 2025 als Nummer 144, die Kappungsgrenzenverordnung als Nummer 145, die Kündigungssperrfristverordnung als Nummer 146. Die Gemeindelisten sind wortgleich. Ungewöhnlich ist die kurze Laufzeit: Das Bundesrecht erlaubt Verordnungen bis Ende 2029 (§ 556d Abs. 2 BGB), Baden-Württemberg hat nur ein Jahr gewählt. Damit stehen Mieter und Vermieter im Land Ende 2026 vor einer Lücke, falls die Nachfolger nicht rechtzeitig kommen.

Heidelberg als Beispiel

Ein neuer Vertrag über 60 m² zu 900 €: Mit der Annahme einer Vergleichsmiete von 12,50 € liegt die Grenze bei 825,00 €, die Miete also 75,00 € darüber. Bei einer Mieterhöhung von 638 € auf 750 € lässt die Kappungsgrenze nur 733,70 € zu. Für Stuttgart, wo auch der Mietspiegel Ende 2026 ausläuft, gibt es eine eigene Seite: Mietspiegel Stuttgart.

Alle Gemeinden 2026

Baden-Württemberg, Verordnungen vom 16. Dezember 2025: 130 Städte und Gemeinden
BuchstabeAnzahlGemeinden
A4Achern, Aitrach, Altbach, Asperg
B8Backnang, Bad Bellingen, Bad Krozingen, Bad Schussenried, Baienfurt, Böblingen, Bodman-Ludwigshafen, Bötzingen
D5Deggenhausertal, Denkendorf, Dettingen an der Erms, Dielheim, Dietenheim
E8Edingen-Neckarhausen, Ehrenkirchen, Eisenbach, Eislingen/Fils, Ellhofen, Emmendingen, Eningen u. Achalm, Esslingen am Neckar
F7Fellbach, Filderstadt, Freiamt, Freiburg i. Br., Frickingen, Friedrichshafen, Friesenheim
G5Göppingen, Gottenheim, Graben-Neudorf, Güglingen, Gundelfingen
H9Häg-Ehrsberg, Heddesheim, Heidelberg, Heilbronn, Heiligenberg, Heitersheim, Holzgerlingen, Hoßkirch, Hülben
I1Ittlingen
J1Jagsthausen
K12Kappel-Grafenhausen, Karlsruhe, Kenzingen, Kernen im Remstal, Kippenheim, Kirchardt, Kirchheim unter Teck, Kirchzarten, Kißlegg, Korb, Korntal-Münchingen, Kornwestheim
L5Lahr/Schwarzwald, Leonberg, Lichtenstein, Lörrach, Ludwigsburg
M16Mahlberg, Mahlstetten, Malsburg-Marzell, Malterdingen, March, Maselheim, Massenbachhausen, Meckenbeuren, Meißenheim, Merklingen, Merzhausen, Metzingen, Möglingen, Mühlacker, Mühlhausen-Ehingen, Mühlingen
N3Neuhausen auf den Fildern, Neulußheim, Nürtingen
O3Oberhausen-Rheinhausen, Offenburg, Ostfildern
P5Pfaffenhofen, Pfaffenweiler, Pfedelbach, Pforzheim, Philippsburg
R6Reichenau, Reilingen, Reutlingen, Rheinhausen, Riederich, Riegel am Kaiserstuhl
S13Salach, Sasbach, Sasbach am Kaiserstuhl, Schallstadt, Schutterwald, Schwaikheim, Schwarzach, Sindelfingen, St. Leon-Rot, Stegen, Steinenbronn, Stockach, Stuttgart
T2Teningen, Tübingen
U4Ulm, Umkirch, Untermarchtal, Utzenfeld
V2Vogt, Vogtsburg im Kaiserstuhl
W10Waldkirch, Weil am Rhein, Weingarten, Wembach, Wernau, Widdern, Wiesloch, Wittnau, Wolfegg, Wutach
Z1Zwiefalten

Häufige Fragen

Gilt die Mietpreisbremse in Mannheim noch?

Nein, seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr. Mannheim stand in der Verordnung von 2020, ist in der Liste der 130 Gemeinden für 2026 aber nicht enthalten, ebenso wenig Konstanz. Für Verträge, die dort bis Ende 2025 geschlossen wurden, bleibt die damalige Grenze maßgeblich; für neuere gilt sie nicht, und Mieterhöhungen sind dort bis 20 Prozent in drei Jahren möglich.

Was passiert in Baden-Württemberg nach dem 31. Dezember 2026?

Die heutigen Verordnungen treten aus. Die Landesregierung hat im September 2026 Entwürfe für Nachfolgeverordnungen vorgelegt, die mehr Hochschulstandorte einbeziehen sollen. Erst wenn sie im Gesetzblatt verkündet sind, gelten sie. Wer Anfang 2027 einen Vertrag unterschreibt, sollte das Datum der Verkündung prüfen; der Mietcheck übernimmt die neue Liste, sobald sie vorliegt.

Wie lange ist die Kündigungssperre nach einer Umwandlung in Baden-Württemberg?

In den Gemeinden der Verordnung fünf Jahre statt der gesetzlichen drei Jahre (§ 577a BGB). Wird Ihre Mietwohnung nach Ihrem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, kann der Käufer erst nach Ablauf dieser Frist wegen Eigenbedarfs kündigen. Auch diese Verordnung ist bis Ende 2026 befristet.

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Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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