Mieterhöhung-Rechner: Wie viel mehr müssen Sie zahlen?
Schreiben des Vermieters zur Hand nehmen: bisherige Miete, verlangte Miete und Zugangsdatum genügen für die erste Prüfung.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige neue Miete
820 €
40 € mehr verlangt als erlaubt
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 6,65 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 412,30 € |
| Spanne im Mietspiegel | 5,77–8,74 €/m² |
| Mietpreisbremse | gilt bis 31. Dezember 2029 |
| Kappungsgrenze | 15 % in drei Jahren |
| Grenze Kappung | 943 € |
| Bindende Grenze | Vergleichsmiete |
| Zustimmen bis | 31. Dezember 2026 |
| Neue Miete ab | 1. Januar 2027 |
Sie müssen nur bis zur zulässigen Höhe zustimmen; eine Teilzustimmung ist möglich. Ohne Zustimmung muss der Vermieter binnen drei weiteren Monaten klagen (§ 558b BGB).
So rechnen wirEin Vermieter kann bei laufendem Vertrag nach § 558 BGB die Zustimmung zu einer höheren Miete verlangen, aber nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nur innerhalb der Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent mehr als vor drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 Prozent. Erhöhungen nach Modernisierung und bei den Betriebskosten zählen dabei nicht mit. Zusätzlich muss die Miete beim Wirksamwerden seit 15 Monaten unverändert sein. Der Rechner nimmt die Kappungsgrenze aus der Verordnung Ihres Landes und berechnet die Vergleichsmiete für Berlin, Hamburg und Dortmund selbst. Beispiel aus Hamburg: Wohnung von 1972 mit 70 m² in normaler Lage, Mittelwert des Mietenspiegels 6,76 € je Quadratmeter. Bei 680 € Miete, 620 € vor drei Jahren und verlangten 820 € sind höchstens 680,00 € zulässig, denn die Kappungsgrenze erlaubt nur 713,00 €. Zustimmen müssen Sie bis zum 31. Dezember 2026, die neue Miete gilt ab 1. Januar 2027.
Was der Rechner prüft
Er geht die Voraussetzungen von § 558 BGB der Reihe nach durch. Zuerst die Höhe: Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und höchstens um die Kappungsgrenze über der Miete von vor drei Jahren liegen. Welche Grenze in Ihrer Gemeinde gilt, liest er aus der Kappungsgrenzenverordnung Ihres Landes, mit dem Tag, an dem Ihr Schreiben angekommen ist. Dann die Zeit: Das Verlangen darf frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung kommen, und die neue Miete wird frühestens wirksam, wenn die alte 15 Monate gegolten hat.
Zuletzt die Fristen aus § 558b BGB: Sie haben bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, und die erhöhte Miete schulden Sie ab Beginn des dritten Monats. Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen; danach ist sein Verlangen erledigt.
Das Hamburger Beispiel
| Prüfschritt | Betrag |
|---|---|
| Vergleichsmiete Mietenspiegel 2025, Feld K3 | 6,76 € je m² |
| Grenze Vergleichsmiete für 70 m² | 473,20 € |
| Grenze Kappung: 620 € plus 15 Prozent | 713,00 € |
| verlangt | 820,00 € |
| zulässig | 680,00 € |
| zustimmen bis | 31. Dezember 2026 |
| neue Miete ab | 1. Januar 2027 |
Hamburg hat die Kappungsgrenze für das ganze Stadtgebiet auf 15 Prozent gesenkt; in einer Gemeinde ohne Verordnung wären es 20 Prozent gewesen, und dann hätte hier die Vergleichsmiete die Grenze gezogen. Den Hintergrund erklären die Seiten zur Kappungsgrenze und zur Mieterhöhung. Für eine Erhöhung nach Modernisierung gilt ein eigenes Verfahren, das der Modernisierungsrechner abbildet; bei einer Indexmiete ist eine Erhöhung nach § 558 ganz ausgeschlossen.