Aktualisiert am

Indexmiete-Rechner: Ist die neue Miete richtig berechnet?

Zwei Indexstände aus dem Schreiben des Vermieters auswählen; der Rechner prüft die neue Miete und das Datum, ab dem sie gilt.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Neue Miete nach Index

925,76 €

+2,86 % · +25,76 € pro Monat

VPI alt122,3
VPI neu125,8
Zu zahlen ab1. Dezember 2026

Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die Erklärung in Textform nennt beide Indexstände und die neue Miete oder die Erhöhung in Euro (§ 557b Abs. 3 BGB).

So rechnen wir
Verbraucherpreisindex für Deutschland, 2020 = 100, Statistisches Bundesamt, Stand 10.9.2026.

Bei einer Indexmiete ändert sich die Nettokaltmiete im gleichen Verhältnis wie der Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt jeden Monat veröffentlicht (§ 557b BGB). Gerechnet wird mit dem Indexstand bei der letzten Anpassung und dem neuen Indexstand: neue Miete gleich alte Miete mal neuer Stand geteilt durch alten Stand. Zwischen zwei Anpassungen muss mindestens ein Jahr liegen, und die neue Miete ist erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung zu zahlen. Der Rechner enthält alle Monatswerte auf der Basis 2020 = 100 von Januar 2021 bis August 2026. Beispiel: 900 € Miete, Index im August 2025 122,3, im August 2026 125,8. Das ist ein Anstieg um 2,86 %, die neue Miete beträgt 925,76 €. Geht die Erklärung am 15. Oktober 2026 zu, gilt sie ab dem 1. Dezember 2026. Sinkt der Index, kann auch der Mieter eine Senkung verlangen.

So rechnet der Rechner

Er nimmt den Indexstand des Monats, mit dem die Miete zuletzt angepasst oder vereinbart wurde, und den Indexstand, auf den sich der Vermieter jetzt beruft, beide aus der Tabelle des Statistischen Bundesamts. Die neue Miete ist die alte Miete mal dem Verhältnis der beiden Werte, auf den Cent gerundet. Das Datum, ab dem sie zu zahlen ist, folgt aus § 557b Abs. 3 BGB: Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung. Ob seit der letzten Anpassung ein Jahr vergangen ist, prüfen Sie selbst am Datum der letzten Änderung; Erhöhungen nach Modernisierung und Änderungen der Betriebskosten zählen dabei nicht.

Die letzten Indexstände

Verbraucherpreisindex für Deutschland, Statistisches Bundesamt, Stand 10. September 2026
MonatVPI 2020 = 100Veränderung zum Vorjahresmonat
August 2026125,82,9 %
Juli 2026125,62,8 %
Juni 2026124,62,3 %
Mai 2026125,02,6 %
April 2026125,22,9 %
März 2026124,52,7 %

Neben der Indexanpassung ist bei einer Indexmiete eine Erhöhung bis zur Vergleichsmiete ausgeschlossen, eine Erhöhung nach Modernisierung nur in engen Fällen möglich. Die Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete. Mehr dazu auf der Seite Indexmiete; den Vergleich mit einer festen Staffel zeigt die Seite zur Staffelmiete.

Häufige Fragen

Welchen Index darf der Vermieter für die Indexmiete nehmen?

Nur den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, also den Verbraucherpreisindex (VPI). Ein regionaler Index, ein Baukostenindex oder eine feste Prozentzahl erfüllen § 557b BGB nicht. Der Rechner verwendet die aktuelle Reihe mit dem Basisjahr 2020 = 100, wie das Statistische Bundesamt sie veröffentlicht; auf diese Reihe stützen sich Vermieter heute in ihren Erklärungen.

Muss der Vermieter die Indexstände im Schreiben nennen?

Ja. Die Erklärung in Textform muss die eingetretene Änderung des Index angeben, also beide Indexstände oder die Veränderung, und die neue Miete oder die Erhöhung in Euro. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Erklärung unwirksam, und die alte Miete gilt weiter, bis eine vollständige Erklärung zugeht.

Um wie viel ist der Index seit Januar 2022 gestiegen?

Von 105,2 im Januar 2022 auf 125,8 im August 2026, also um 19,58 %. Eine Miete von 900 € aus dem Januar 2022 läge nach voller Anpassung heute bei 1.076,24 €. Weil zwischen zwei Anpassungen ein Jahr liegen muss, kann der Vermieter diesen Anstieg aber nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft geltend machen.

Passende Seiten und Rechner

Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

Aktualisiert am · Redaktionsrichtlinien · Kontakt

Rechtsstand 2026, geprüft am