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Methodik und Quellen
Jede Zahl dieser Website steht in einer von vier Dateien: dem Berliner Mietspiegel, dem Hamburger Mietenspiegel, der Liste der Landesverordnungen und einer Parameterdatei mit den Werten aus dem BGB und den Verordnungen des Bundes. Geprüft haben wir sie am . Seiten und Rechner lesen nur aus diesen Dateien.
Berliner Mietspiegel 2026
Ein Skript liest die Mietspiegeltabelle aus dem amtlichen PDF der Senatsverwaltung und prüft, dass alle 189 Zeilen vorhanden sind und jede Spanne geordnet ist. Der Rechner wählt das Feld nach Wohnlage, Bezugsfertigkeit (1973 bis 1990 getrennt nach Ost und West) und Wohnfläche. Vom Mittelwert aus wendet er die Orientierungshilfe an: je Merkmalgruppe ±20 Prozent des Abstands zum Spannenrand, Gruppen gegeneinander aufgerechnet (Abschnitt zur Spanneneinordnung der Broschüre). Für Wohnungen bis 1949 ohne Sammelheizung oder Bad zieht er 0,33 Euro je Quadratmeter ab, wie es die Broschüre vorsieht. Das Rechenbeispiel der Broschüre (Zeile 81, 7,75 Euro) läuft als Test. Orientierungshilfe und Abschlag gehören nicht zum qualifizierten Teil des Mietspiegels; das steht so in der Broschüre, und wir weisen darauf hin.
Hamburger Mietenspiegel 2025
Die 88 belegten Felder stammen aus dem offenen Datensatz der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung (dl-de/by-2-0)) und sind mit der Tabelle im PDF abgeglichen; bei einer Abweichung zwischen Datensatz und PDF (Feld C9) gilt das PDF. Weil der Hamburger Mietenspiegel keine Zahlen für Zu- und Abschläge nennt, wählt der Nutzer die Lage in der Spanne selbst: unterer Bereich, Mittelwert oder oberer Bereich.
Mietspiegel Dortmund 2025/2026
Die Basistabelle mit 9 Baujahresklassen und die 36 Zu- und Abschläge stammen aus dem Mietspiegel, den die Stadt als Sonderdruck ihres Amtsblatts vom 20. Dezember 2024 veröffentlicht hat. Der Rechner addiert Größenzuschlag, Gebietszuschlag und die gewählten Merkmale auf Mittelwert und Spannengrenzen, wie es der Mietspiegel vorschreibt; Modernisierungszuschläge nur für Gebäude vor 1980. Das Rechenbeispiel der Stadt (1950, 63 m², 7,10 Euro) läuft als Test.
Städte mit Rechtevorbehalt
München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dresden, Hannover, Nürnberg, Bremen, Essen behalten sich die Rechte an ihren Mietspiegeln ausdrücklich vor. Von ihnen übernehmen wir keinen Wert. Der Rechner verlinkt das offizielle Angebot der Stadt, Sie tragen die Vergleichsmiete ein, und wir wenden darauf die Regeln Ihrer Gemeinde an.
Verordnungen der Länder
Für jedes Land haben wir die geltende Verordnung zur Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 2 BGB) und zur Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) im Gesetz- und Verordnungsblatt gelesen: Titel, Fundstelle, Inkrafttreten, Ablauf und die Gemeindeliste. Zusammen sind es 729 Einträge für die Mietpreisbremse und 721 für die Kappungsgrenze; jede Liste ist gegen den amtlichen Text gezählt. Gilt eine Verordnung nur für Teile einer Gemeinde, weist der Rechner darauf hin. Mehrere Verordnungen laufen bald aus; wir tragen Nachfolger ein, sobald sie verkündet sind.
Regeln der Rechner
- Mietpreisbremse: Vergleichsmiete plus 10 Prozent, höhere Vormiete, Ausnahmen nach § 556f, Rückforderung nach § 556g Abs. 2 mit der Grenze von 30 Monaten; Monate gezählt ab dem Monat des Mietbeginns.
- Mieterhöhung: Minimum aus Vergleichsmiete und Kappungsgrenze (20 oder 15 Prozent), Sperrfrist 15 Monate, Wartefrist 12 Monate, Zustimmung bis Ende des zweiten Kalendermonats, Wirkung ab dem dritten.
- Modernisierung: 8 Prozent der Kosten jährlich, Kappung 3 Euro je m² in sechs Jahren (2 Euro unter 7 Euro Miete), vereinfachtes Verfahren mit 30 Prozent Pauschale, § 559e mit 10 Prozent und höchstens 0,5 Euro je m².
- Nebenkosten: Abrechnungs- und Einwendungsfrist je zwölf Monate, Umrechnung je m² und Monat wie in der Berliner Betriebskostenübersicht.
- CO2-Kosten: Ausstoß je m² auf eine Nachkommastelle gerundet, Stufe nach der Anlage zum CO2KostAufG, Halbierung oder Wegfall des Vermieteranteils nach § 9.
- Kündigung: Zugang bis zum dritten Werktag, Samstag zählt mit (BGH, VIII ZR 206/04), bundesweite und je Land die Feiertage, die in den ersten Tagen eines Monats liegen können.
- Indexmiete: Verbraucherpreisindex 2020 = 100 des Statistischen Bundesamts, Monatswerte bis 2026-08.
Was die Rechner nicht können
- Die Wohnlage einer Adresse bestimmen; dafür gibt es das Straßenverzeichnis der Stadt.
- Ein Gericht ersetzen, das die Vergleichsmiete im Einzelfall auch anders bestimmen kann, etwa durch ein Gutachten.
- Eine Minderungsquote festlegen: Dafür gibt es keine amtliche Tabelle.
- Möblierungszuschläge, Sozialwohnungen und Wohnheime abbilden.
Quellen
- § 556d BGB: zulässige Miete bei Mietbeginn (Mietpreisbremse)
- § 556e BGB: Vormiete und vorherige Modernisierung
- § 556f BGB: Ausnahmen Neubau und umfassende Modernisierung
- § 556g BGB: Auskunft, Rüge und Rückforderung
- § 557a BGB: Staffelmiete
- § 557b BGB: Indexmiete
- § 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze
- § 558a BGB: Form und Begründung der Mieterhöhung
- § 558b BGB: Zustimmung zur Mieterhöhung
- § 558d BGB: qualifizierter Mietspiegel
- § 559 BGB: Mieterhöhung nach Modernisierung
- § 559c BGB: vereinfachtes Verfahren
- § 559e BGB: Mieterhöhung nach Einbau einer Heizungsanlage
- § 551 BGB: Mietsicherheit (Kaution)
- § 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
- § 556 BGB: Betriebskosten, Abrechnungs- und Einwendungsfrist
- § 556a BGB: Umlageschlüssel der Betriebskosten
- § 560 BGB: Anpassung von Pauschale und Vorauszahlungen
- § 573c BGB: Fristen der ordentlichen Kündigung
- § 569 BGB: fristlose Kündigung, Kautionsverzug
- Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2: Aufstellung der Betriebskosten
- BetrKV § 1: Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten
- Heizkostenverordnung § 7: Verteilung der Heizkosten
- Heizkostenverordnung § 12: Kürzungsrecht
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), Anlage: Stufenmodell
- CO2KostAufG § 7: Ermittlung und Kürzungsrecht 3 Prozent
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) § 10: CO2-Preis
- Wohnflächenverordnung (WoFlV) § 4: Anrechnung der Grundflächen
- Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex für Deutschland, 2020 = 100
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Berliner Mietspiegel 2026
- Senatsverwaltung Berlin: Berliner Betriebskostenübersicht 2026 (Abrechnungsjahr 2024)
- § 536a BGB: Schadensersatz und Selbstbeseitigung bei Mängeln
- § 536b BGB: Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss
- § 536c BGB: Mängelanzeige durch den Mieter
- § 548 BGB: kurze Verjährung von Ersatzansprüchen
- § 555b BGB: Modernisierungsmaßnahmen
- § 555c BGB: Modernisierungsankündigung
- § 555d BGB: Duldung und Härteeinwand
- § 556b BGB: Fälligkeit der Miete
- § 558c BGB: Mietspiegel
- § 558e BGB: Mietdatenbank
- § 559b BGB: Erklärung der Modernisierungserhöhung
- § 573 BGB: ordentliche Kündigung des Vermieters, Eigenbedarf
- § 574 BGB: Widerspruch des Mieters (Sozialklausel)
- § 574b BGB: Form und Frist des Widerspruchs
- § 577a BGB: Kündigungsbeschränkung nach Umwandlung
- Heizkostenverordnung § 6a: monatliche Verbrauchsinformation
- CO2KostAufG § 5: Einstufung des Gebäudes
- CO2KostAufG § 9: Denkmalschutz und Anschlusszwang
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Hamburger Mietenspiegel 2025
- Stadt Dortmund, Amt für Wohnen: Mietspiegel 2025/2026
- § 568 BGB: Form und Inhalt der Kündigung
- § 549 BGB: Ausnahmen für vorübergehenden Gebrauch und möblierte Zimmer
- § 573a BGB: erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus
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Verfasst von Radif Partners
Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland
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