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Mietspiegel Dresden: Online-Wert holen, Grenzen prüfen

Dresden bietet einen Online-Mietspiegel; dessen Ergebnis bringen Sie hier mit Mietpreisbremse und Kappungsgrenze zusammen.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik

Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn

750,20 €

69,80 € pro Monat zu viel

Ortsübliche Vergleichsmiete11,00 €/m²
Vergleichsmiete für Ihre Fläche682 €
Mietpreisbremsegilt bis 30. Juni 2027
Kappungsgrenze15 % in drei Jahren
Grenze: Vergleichsmiete + 10 %750,20 €

Zurückfordern können Sie erst nach einer Rüge in Textform. Kommt sie binnen 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, gilt sie ab Vertragsbeginn (§ 556g Abs. 2 BGB).

So rechnen wir

Der Dresdner Mietspiegel 2025 ist der 14. Mietspiegel der Stadt und ein qualifizierter Mietspiegel. Das Sozialamt hat ihn bei einem Hamburger Institut in Auftrag gegeben, erhoben wurden die zum 1. April 2024 gezahlten Mieten, und Mieterverein und Haus und Grund haben ihn in einer Projektgruppe begleitet. Er gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026; zum 1. Januar 2027 kündigt die Stadt eine Fortschreibung an. Nach Angaben der Stadt liegt die durchschnittliche Miete aller Dresdner Haushalte bei 7,33 € je Quadratmeter. Gerechnet wird mit einer Basismiete nach Wohnfläche und Faktoren für Baualter, Lage, Ausstattung und energetischen Zustand. Weil die Stadt weder eine Lizenz noch eine ausdrückliche Freigabe für die Werte erteilt, übernimmt dieser Rechner keine Dresdner Tabellenwerte; die Stadt bietet einen Online-Mietspiegel an, dessen Ergebnis Sie eintragen. Dresden steht mit Leipzig in der sächsischen Verordnung: Mietpreisbremse und 15 Prozent Kappungsgrenze bis zum 30. Juni 2027.

Wie der Dresdner Mietspiegel rechnet

Dresden arbeitet mit einem Faktorenmodell. Ausgangspunkt ist eine Basismiete, die von der Wohnfläche abhängt. Dann wird sie mit Faktoren multipliziert, die das Baualter, die Wohnlage, die Ausstattung von Bad, Küche und Wohnung und den energetischen Zustand des Gebäudes abbilden. Aus allen Faktoren ergibt sich ein Gesamtfaktor, und um den Ergebniswert legt der Mietspiegel eine Spanne. Das Modell hat ein Institut aus den erhobenen Mieten geschätzt; die Projektgruppe aus Stadt, Mieterverein und Eigentümerverband hat die Ergebnisse geprüft und anerkannt.

Mietspiegel Dresden: Eckdaten, Stand 12. Oktober 2026
MerkmalAngabe
AusgabeDresdner Mietspiegel 2025 (qualifiziert; 14. Dresdner Mietspiegel)
Artqualifiziert, § 558d BGB
Gültig ab1. Januar 2025
Gültig bis31. Dezember 2026
HerausgeberLandeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Abteilung Interner Service/Grundsatz/Sozialplanung
Werte auf dieser Websitekeine: Die Rechte sind vorbehalten
Mietpreisbremseja, bis 30. Juni 2027
Kappungsgrenze15 % bis 30. Juni 2027

Vom Online-Ergebnis zu Ihrer Grenze

Im Online-Mietspiegel der Landeshauptstadt Dresden erhalten Sie die Vergleichsmiete für Ihre Adresse. Mit diesem Wert rechnet der Mietcheck bei einem neuen Vertrag die Höchstmiete aus: Mit der Beispielannahme von 7,90 € für 58 m² sind es 504,02 €; wer 560 € vereinbart hat, zahlt 55,98 € im Monat zu viel. Bei einer Erhöhung prüft er die Kappungsgrenze und gibt das Datum an, bis zu dem Sie antworten müssen: für ein Schreiben vom 14. Oktober 2026 der 31. Dezember 2026.

Wer eine Indexmiete hat, für den spielt der Mietspiegel bei Erhöhungen keine Rolle; dann folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex, wie die Seite zur Indexmiete erklärt. Die sächsische Verordnung mit beiden Städten steht auf der Seite Mietpreisbremse Sachsen.

Häufige Fragen

Wie benutze ich den Online-Mietspiegel der Stadt Dresden?

Auf dresden.de geben Sie Adresse, Wohnfläche, Baujahr und Ausstattungsmerkmale ein; der Online-Mietspiegel rechnet daraus die ortsübliche Vergleichsmiete mit ihrer Spanne. Diesen Wert je Quadratmeter tragen Sie in den Mietcheck ein, der die sächsischen Grenzen und Fristen anwendet. Die Broschüre mit allen Tabellen gibt es auch gedruckt.

Was ändert die Fortschreibung des Dresdner Mietspiegels 2027?

Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden, entweder mit einer Stichprobe oder mit dem Verbraucherpreisindex (§ 558d Abs. 2 BGB). Dresden hat die Fortschreibung zum 1. Januar 2027 angekündigt. Bis dahin gilt die Ausgabe 2025; ein Erhöhungsschreiben aus dem Jahr 2026 muss sich an ihr messen lassen.

Wie viel Mieterhöhung ist in Dresden erlaubt?

Höchstens 15 Prozent in drei Jahren, solange die sächsische Verordnung gilt, und nie über die Vergleichsmiete. Bei 389 € Miete für 58 m² und einer Vergleichsmiete von 7,90 € laut Online-Mietspiegel sind höchstens 447,35 € zulässig. Erhöhungen wegen Modernisierung und Betriebskosten zählen bei der Kappungsgrenze nicht mit.

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Quellen

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Herausgeber von Mietrechtsrechnern für Deutschland

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