Mietspiegel Dresden: Online-Wert holen, Grenzen prüfen
Dresden bietet einen Online-Mietspiegel; dessen Ergebnis bringen Sie hier mit Mietpreisbremse und Kappungsgrenze zusammen.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Miete bei Mietbeginn
750,20 €
69,80 € pro Monat zu viel
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 11,00 €/m² |
| Vergleichsmiete für Ihre Fläche | 682 € |
| Mietpreisbremse | gilt bis 30. Juni 2027 |
| Kappungsgrenze | 15 % in drei Jahren |
| Grenze: Vergleichsmiete + 10 % | 750,20 € |
Zurückfordern können Sie erst nach einer Rüge in Textform. Kommt sie binnen 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, gilt sie ab Vertragsbeginn (§ 556g Abs. 2 BGB).
So rechnen wirDer Dresdner Mietspiegel 2025 ist der 14. Mietspiegel der Stadt und ein qualifizierter Mietspiegel. Das Sozialamt hat ihn bei einem Hamburger Institut in Auftrag gegeben, erhoben wurden die zum 1. April 2024 gezahlten Mieten, und Mieterverein und Haus und Grund haben ihn in einer Projektgruppe begleitet. Er gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026; zum 1. Januar 2027 kündigt die Stadt eine Fortschreibung an. Nach Angaben der Stadt liegt die durchschnittliche Miete aller Dresdner Haushalte bei 7,33 € je Quadratmeter. Gerechnet wird mit einer Basismiete nach Wohnfläche und Faktoren für Baualter, Lage, Ausstattung und energetischen Zustand. Weil die Stadt weder eine Lizenz noch eine ausdrückliche Freigabe für die Werte erteilt, übernimmt dieser Rechner keine Dresdner Tabellenwerte; die Stadt bietet einen Online-Mietspiegel an, dessen Ergebnis Sie eintragen. Dresden steht mit Leipzig in der sächsischen Verordnung: Mietpreisbremse und 15 Prozent Kappungsgrenze bis zum 30. Juni 2027.
Wie der Dresdner Mietspiegel rechnet
Dresden arbeitet mit einem Faktorenmodell. Ausgangspunkt ist eine Basismiete, die von der Wohnfläche abhängt. Dann wird sie mit Faktoren multipliziert, die das Baualter, die Wohnlage, die Ausstattung von Bad, Küche und Wohnung und den energetischen Zustand des Gebäudes abbilden. Aus allen Faktoren ergibt sich ein Gesamtfaktor, und um den Ergebniswert legt der Mietspiegel eine Spanne. Das Modell hat ein Institut aus den erhobenen Mieten geschätzt; die Projektgruppe aus Stadt, Mieterverein und Eigentümerverband hat die Ergebnisse geprüft und anerkannt.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Ausgabe | Dresdner Mietspiegel 2025 (qualifiziert; 14. Dresdner Mietspiegel) |
| Art | qualifiziert, § 558d BGB |
| Gültig ab | 1. Januar 2025 |
| Gültig bis | 31. Dezember 2026 |
| Herausgeber | Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Abteilung Interner Service/Grundsatz/Sozialplanung |
| Werte auf dieser Website | keine: Die Rechte sind vorbehalten |
| Mietpreisbremse | ja, bis 30. Juni 2027 |
| Kappungsgrenze | 15 % bis 30. Juni 2027 |
Vom Online-Ergebnis zu Ihrer Grenze
Im Online-Mietspiegel der Landeshauptstadt Dresden erhalten Sie die Vergleichsmiete für Ihre Adresse. Mit diesem Wert rechnet der Mietcheck bei einem neuen Vertrag die Höchstmiete aus: Mit der Beispielannahme von 7,90 € für 58 m² sind es 504,02 €; wer 560 € vereinbart hat, zahlt 55,98 € im Monat zu viel. Bei einer Erhöhung prüft er die Kappungsgrenze und gibt das Datum an, bis zu dem Sie antworten müssen: für ein Schreiben vom 14. Oktober 2026 der 31. Dezember 2026.
Wer eine Indexmiete hat, für den spielt der Mietspiegel bei Erhöhungen keine Rolle; dann folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex, wie die Seite zur Indexmiete erklärt. Die sächsische Verordnung mit beiden Städten steht auf der Seite Mietpreisbremse Sachsen.