Mietkaution-Rechner: Wie hoch darf die Kaution sein?
Nettokaltmiete und verlangte Kaution genügen; mit Mietbeginn und Zinssatz kommen Raten und Zinsen dazu.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsrichtlinien · Methodik
Höchstens zulässige Kaution
2.550 €
| Drei Raten zu je | 850 € |
| 1. Rate fällig | 1. November 2026 |
| 2. Rate fällig | 1. Dezember 2026 |
| 3. Rate fällig | 1. Januar 2027 |
| Zinsen bis zum Auszug | 51,38 € |
| Kündigungsgrenze bei Verzug | 1.700 € |
Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB). Den Zinssatz Ihres Kautionskontos finden Sie im Kontoauszug.
So rechnen wirDie Mietkaution darf höchstens das Dreifache der monatlichen Miete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist also die Nettokaltmiete. Als Geldbetrag dürfen Sie die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen: die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die beiden weiteren zusammen mit den folgenden Mieten. Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank anlegen, mindestens zum Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist; die Zinsen gehören Ihnen und erhöhen die Kaution. Bei 850 € Nettokaltmiete sind höchstens 2.550,00 € zulässig, also drei Raten zu 850,00 €, fällig am 1. November 2026, 1. Dezember 2026 und 1. Januar 2027. Bei 0,5 Prozent Zinsen über vier Jahre kommen 51,38 € hinzu. Verlangt der Vermieter 3.000 €, ist die Abrede über 450,00 € unwirksam.
Was der Rechner prüft
Er multipliziert Ihre Nettokaltmiete mit drei und vergleicht das Ergebnis mit der verlangten Kaution. Liegt die Forderung darüber, ist die Vereinbarung nur in Höhe des Überschusses unwirksam; bis zur Grenze bleibt sie gültig, und was Sie zu viel gezahlt haben, können Sie zurückverlangen. Mit dem Datum des Mietbeginns zeigt er die drei Raten, die § 551 Abs. 2 BGB Ihnen zugesteht. Mit dem Zinssatz Ihres Kautionskontos rechnet er die Zinsen bis zum Auszug mit Zinseszins aus, weil die Erträge der Kaution zuwachsen.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Nettokaltmiete | 850,00 € |
| höchstens zulässige Kaution | 2.550,00 € |
| 1. Rate am 1. November 2026 | 850,00 € |
| 2. Rate am 1. Dezember 2026 | 850,00 € |
| 3. Rate am 1. Januar 2027 | 850,00 € |
| Zinsen bei 0,5 Prozent über vier Jahre | 51,38 € |
| Grenze für die fristlose Kündigung wegen Kautionsverzugs | 1.700,00 € |
Wie Sie die Kaution leisten können
Das Gesetz geht von einer Geldsumme aus, lässt aber andere Formen zu, wenn sie vereinbart sind: ein verpfändetes Sparbuch auf Ihren Namen, eine Bankbürgschaft oder eine Kautionsversicherung. Die Grenze von drei Monatsmieten gilt für alle Sicherheiten zusammen. Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim muss der Vermieter die Kaution nicht verzinsen. Wann und wie Sie das Geld nach dem Auszug zurückbekommen, steht auf der Seite Kaution zurück; die Grundsätze erklärt die Seite zur Mietkaution.